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   BFH, 29.03.2006 - X R 55/04   

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https://dejure.org/2006,8222
BFH, 29.03.2006 - X R 55/04 (https://dejure.org/2006,8222)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2006 - X R 55/04 (https://dejure.org/2006,8222)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2006 - X R 55/04 (https://dejure.org/2006,8222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    HGB § 89b; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. c

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifbegünstigung gemäß § 34 EStG für Handelsvertreterausgleichszahlung nach § 89b HGB ?

  • datenbank.nwb.de

    Tarifbegünstigung des § 34 EStG für Ausgleichszahlungen an Versicherungsvertreter bei wesentlicher Einschränkung seines Arbeitsgebietes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Ausgleichszahlungen an den Versicherungsvertreter - Bedeutende Bestandsabgabe und Teilbeendigung ist steuerbegünstigt!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung der Vertragsbeziehungen zum Unternehmen als Voraussetzung für das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters; Anspruch des Handelsvertreters auf Ausgleichszahlung bei teilweiser Beendigung des Handelsvertretervertrages; Vom Handelsvertreter ...

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Entstehen eines AA bei Bestandsverkleinerung, Teilbeendigung des VVV, Tarifbegünstigung, Ausgleichszahlung an VV bei wesentlicher Einschränkung seines Arbeitsgebietes, AA bei Teilbeendigung (Teilkündigung) des HVV, Sinn und Zweck des AA, AA bei Teilbeendigung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    HGB § 89 b, EStG § 34, EStG § 24 Nr 1 Buchst c
    Ausgleichsanspruch; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Handelsvertreter

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    HGB § 89 b, EStG § 34, EStG § 24 Nr 1 Buchst c
    Ausgleichsanspruch; Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Handelsvertreter

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 05.02.1987 - IV R 121/83

    Entstehen eines steuerbegünstigten Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Das FA bezieht sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. Februar 1987 IV R 121/83 (BFH/NV 1987, 571) wonach keine steuerbegünstigte Praxisveräußerung vorliegt, wenn ein Steuerberater weiterhin ca. 20 v.H. seiner Mandanten betreut.

    Zwar führt nach der Rechtsprechung nur die Veräußerung eines Teilbetriebs, d.h. eines organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten, für sich allein lebensfähigen Teils eines Gesamtbetriebs, zu einem nach §§ 16, 34 EStG begünstigten Gewinn (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 571, und vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808).

    Im Streitfall hat der Kläger jedoch --anders als der Steuerbevollmächtigte im dem Urteil in BFH/NV 1987, 571 zugrunde liegenden Streitfall-- keinen Teil seines Mandantenstamms (Kundenstamms) veräußert, sondern für die Teilbeendigung seiner Vertragsbeziehungen mit der Versicherung von dieser einen entsprechend den Vorgaben des § 89b HGB berechneten Ausgleichsanspruch erhalten.

  • BFH, 12.10.1999 - VIII R 21/97

    Ausgleichszahlungen an Kfz-Vertragshändler

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG wird darüber hinaus auch bei Ausgleichszahlungen, die an Vertragshändler in sinngemäßer Anwendung des § 89b HGB geleistet werden, analog angewendet (BFH-Urteil vom 12. Oktober 1999 VIII R 21/97, BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).

    Ob es sich um eine Regelungslücke oder lediglich um einen sog. rechtspolitischen Fehler handelt, ist unter Heranziehung des Gleichheitsgrundsatzes zu ermitteln, wobei für den danach erforderlichen Vergleich auf die Wertungen des Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung seiner Entstehungsgeschichte zurückzugreifen ist (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 39/01, BFHE 199, 374, BStBl II 2002, 697; in BFHE 190, 343, BStBl II 2000, 220).

    Im Übrigen steht Versicherungsvertretern, die Vertragsbeziehungen zu zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften unterhalten, --bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen-- ein gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG i.V.m. § 34 EStG ermäßigt zu besteuernder Ausgleichsanspruch in unmittelbarer Anwendung des § 89b HGB zu, wenn die Verbindung mit einer Gesellschaft gelöst wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 95, 497, BStBl II 1969, 485; in BFHE 190, 343, BStBl 2000, 220).

  • BFH, 26.03.1969 - I R 141/66

    Zur Entstehung und dem Zeitpunkt der steuerlichen Aktivierung von

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Entgegen der Auffassung des FA kann dem BFH-Urteil vom 26. März 1969 I R 141/66 (BFHE 95, 497, BStBl II 1969, 485) nichts Gegenteiliges entnommen werden.

    Im Übrigen steht Versicherungsvertretern, die Vertragsbeziehungen zu zwei oder mehreren Versicherungsgesellschaften unterhalten, --bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen-- ein gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG i.V.m. § 34 EStG ermäßigt zu besteuernder Ausgleichsanspruch in unmittelbarer Anwendung des § 89b HGB zu, wenn die Verbindung mit einer Gesellschaft gelöst wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 95, 497, BStBl II 1969, 485; in BFHE 190, 343, BStBl 2000, 220).

  • BGH, 27.10.1993 - VIII ZR 46/93

    Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters bei Übertragung der Verwaltung von

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Das FG hat zutreffend erkannt, dass § 89b HGB nach seinem eindeutigen Wortlaut für die Entstehung des Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters die Beendigung seiner Vertragsbeziehungen zu dem Unternehmen voraussetzt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 27. Oktober 1993 VIII ZR 46/93, BGHZ 124, 10).

    a) Der BGH hat dies in den Urteilen vom 28. Januar 1965 VII ZR 120/63 (Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1965, 1136) und in BGHZ 124, 10 ausdrücklich offen gelassen.

  • BFH, 24.01.1974 - IV R 76/70

    Tarifermäßigung für Ausgleichszahlungen, die ein Kommissionsagent erhält

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    a) In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist eine analoge Anwendung des § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG bereits in den Fällen bejaht worden, in denen Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter aufgrund einer dem § 89b HGB entsprechenden Norm ausländischen Rechts geleistet werden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 12. März 1997 14 K 2456/93 E, EFG 1997, 668) oder Kommissionsagenten Ausgleichszahlungen in entsprechender Anwendung des § 89b HGB erhalten (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1974 IV R 76/70, BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295; vom 9. Oktober 1996 XI R 71/95, BFHE 181, 452, BStBl II 1997, 236).

    Hiervon zu unterscheiden ist der sog. rechtspolitische Fehler, der gegeben ist, wenn sich eine gesetzliche Regelung zwar als rechtspolitisch verbesserungsbedürftig, aber doch nicht --gemessen an der dem Gesetz immanenten Teleologie-- als planwidrig unvollständig und ergänzungsbedürftig erweist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 111, 329, BStBl II 1974, 295; BFH-Beschluss vom 28. Mai 1993 VIII B 11/92, BFHE 171, 300, BStBl II 1993, 665, m.w.N.).

  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Zwar führt nach der Rechtsprechung nur die Veräußerung eines Teilbetriebs, d.h. eines organisch geschlossenen, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten, für sich allein lebensfähigen Teils eines Gesamtbetriebs, zu einem nach §§ 16, 34 EStG begünstigten Gewinn (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFH/NV 1987, 571, und vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 147, 352, BStBl II 1986, 808).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2001 - 12 U 4297/00

    Handelsvertreter; Verlegung des Kundensitzes; Provisionseinbuße;

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Auch in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 21. März 2001 12 U 4297/00 (Betriebs-Berater --BB-- 2001, 1169) und des OLG Hamm vom 7. Dezember 1992 18 U 203/91 (Versicherungsrecht --VersR-- 1993, 833) wurde die Frage, ob § 89b HGB in Fällen der Teilbeendigung eines Handelsvertretervertrages anwendbar ist, nicht beantwortet.
  • BGH, 30.06.1966 - VII ZR 124/65

    Umfang des Ausgleichsanspruchs nach Selbsttötung des Handelsvertreters

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Er soll eine Gegenleistung dafür erhalten, dass er mit der Schaffung des Kundenstamms dem Unternehmer eine Leistung erbracht hat, die während der bisherigen Vertragszeit nicht (vollständig) abgegolten worden ist und die wegen der Beendigung des Vertragsverhältnisses auch in Zukunft nicht mehr vergütet werden wird (BGH-Urteil vom 30. Juni 1966 VII ZR 124/65, BGHZ 45, 385).
  • BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98

    Unwirksamkeit der formularmäßig vereinbarten Teilkündigungsmöglichkeit eines

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Im Urteil vom 6. Oktober 1999 VIII ZR 125/98 (BGHZ 142, 358) weist der BGH darauf hin, dass im Falle einer Teilkündigung der am Vertrag festhaltende Vertragshändler hinsichtlich seines Ausgleichsanspruchs in Ermangelung höchstrichterlicher Rechtsprechung einer ungeklärten Rechtssituation ausgesetzt sei.
  • OLG Hamm, 07.12.1992 - 18 U 203/91

    Kein Ausgleichsanspruch wegen Bestandsverringerung um bloß 5 %

    Auszug aus BFH, 29.03.2006 - X R 55/04
    Auch in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg vom 21. März 2001 12 U 4297/00 (Betriebs-Berater --BB-- 2001, 1169) und des OLG Hamm vom 7. Dezember 1992 18 U 203/91 (Versicherungsrecht --VersR-- 1993, 833) wurde die Frage, ob § 89b HGB in Fällen der Teilbeendigung eines Handelsvertretervertrages anwendbar ist, nicht beantwortet.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01

    Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF

  • BFH, 28.05.1993 - VIII B 11/92

    Kein erweiterter Verlustausgleich nach § 15a Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG bei

  • BGH, 28.01.1965 - VII ZR 120/63

    Rechtsfolgen der jahrelangen widerspruchslosen Hinnahme von

  • BFH, 09.10.1996 - XI R 71/95

    Gewerbebetrieb - Betriebsaufgaben - Heimvorführung - Beraterinnen - Entgeltliche

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2004 - 5 K 2882/02

    Ausgleichsanspruch - Steuerbegünstigung auch bei Teilbestandsabgabe

  • FG Düsseldorf, 12.03.1997 - 14 K 2456/93

    AA des HV nach italienischem Recht, Tarifbegünstigung

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