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   BFH, 05.11.2003 - X R 55/99 (1)   

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https://dejure.org/2003,1052
BFH, 05.11.2003 - X R 55/99 (1) (https://dejure.org/2003,1052)
BFH, Entscheidung vom 05.11.2003 - X R 55/99 (1) (https://dejure.org/2003,1052)
BFH, Entscheidung vom 05. November 2003 - X R 55/99 (1) (https://dejure.org/2003,1052)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 10e; AO 1977 § 41, § 42

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a; ; EStG § 10e; ; AO 1977 § 41; ; AO 1977 § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a
    Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente

  • datenbank.nwb.de

    Entgeltliche Vermögensübertragung oder private Versorgungsrente bei Vereinbarung von lebenslänglichen Zahlungen von 500 DM monatlich an den 85 Jahre alten Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundförderung; Anschaffung eigengenutzter Wohnung im eigenen Haus; Übertragung von Grundvermögen durch Eltern auf Kinder gegen Rente; Unentgeltliche Vermögensübertragung; Zuordnung zu steuerrechtlich entgeltlichem Geschäft; Widerlegung der Vermutung für die ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksübertragung - Gestaltungsmöglichkeiten nicht überspannen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 34 f, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, HGB § 255 Abs 1
    Anschaffungskosten; Teilentgeltlicher Erwerb; Versorgung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 30
  • NZM 2004, 630
  • FamRZ 2004, 1199 (Ls.)
  • BB 2004, 1312
  • DB 2004, 1292
  • Rpfleger 2004, 205
  • BStBl II 2004, 706
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 02.05.2001 - VIII R 64/93

    Ermittlung des Rentenbarwerts - Rentenverpflichtungen - Vorsichtsgebot -

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Übertragen Eltern Vermögen gegen Rente auf ihre Kinder, wird widerlegbar vermutet, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden kaufmännisch abgewogen werden, sondern dass die Rente --unabhängig vom Wert des übertragenen Vermögens-- nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. I.; BFH-Urteil vom 2. Mai 2001 VIII R 64/93, BFH/NV 2002, 10, m.w.N. der Rechtsprechung).

    Ein Anhaltspunkt für eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer, vor allem familiärer Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergebers hat (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718, und in BFH/NV 2002, 10).

    Andererseits ist die Zuordnung zu einem steuerrechtlich entgeltlichen Geschäft auch dann möglich, wenn die Vertragsparteien keinen "marktgerechten" Preis vereinbart haben; sie können auch ein teilentgeltliches Geschäft (Veräußerung zum "Freundschaftspreis") abschließen (BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672; in BFH/NV 2002, 10, m.N. der Rechtsprechung und der Literatur).

  • BFH, 21.10.1999 - X R 75/97

    Vermögensübergabe gegen verlängerte Leibrente

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Diese Leistungen werden typischerweise auf die Lebenszeit des Berechtigten gezahlt (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 X R 75/97, BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650, m.w.N.).

    Nur die sog. verlängerte Leibrente, die über den (ungewissen) Zeitpunkt des Todes der Bezugsperson hinaus auf bestimmte Dauer an Dritte zu zahlen ist (auch: Mindestzeitrente), ist steuerrechtlich eine Gegenleistungsrente (Senatsurteil in BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650).

    Daher kann der Überlegung der Kläger nicht gefolgt werden, aus der Begrenzung des in monatlichen Raten zu zahlenden "Kaufpreises" ergebe sich, dass die wiederkehrenden Leistungen auf eine fest bestimmte Zeit --nämlich 245 Monate-- zu zahlen seien und es sich daher um eine Mindestrente handele, die zur Annahme eines entgeltlichen Übertragungsgeschäftes führe (vgl. Senatsurteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, und in BFHE 190, 197, BStBl II 2002, 650).

  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Die Einräumung des Nutzungsrechts ist keine Gegenleistung (BFH-Urteile vom 10. April 1991 XI R 7, 8/84, BFHE 164, 343, BStBl II 1991, 791; vom 11. Dezember 1996 X R 262/93, BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100).

    Werden die Aufwendungen jedoch --wie nach dem Vorbringen der Kläger-- im Hinblick auf den künftigen Eigentumserwerb erbracht, entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile in BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Ein Anhaltspunkt für eine unentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn der Übernehmer aufgrund besonderer, vor allem familiärer Beziehungen zum Übergeber ein persönliches Interesse an der lebenslangen angemessenen Versorgung des Übergebers hat (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718, und in BFH/NV 2002, 10).

    Die Frage, von welchen Vorstellungen sich die Vertragsparteien bei der Begründung der wechselseitigen Vertragspflichten leiten ließen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (BFH-Urteil in BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718).

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 20/01

    Stille Gesellschaft; Mitunternehmerschaft

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Eine dies verkennende unzutreffende Eigenqualifikation seitens der Vertragsparteien ist rechtlich unbeachtlich und kann von den Gerichten unter Berücksichtigung des tatsächlich Vereinbarten korrigiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, 291; vom 9. Dezember 2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601, m.w.N.).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90

    Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Hiernach kann dahingestellt bleiben, ob der Übergabevertrag, soweit mit ihm die steuerlichen Rechtsfolgen einer entgeltlichen Gegenleistungsrente bewirkt werden sollen, Scheinerklärungen enthält oder ob ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. von § 42 der Abgabenordnung (AO 1977) vorliegt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
  • BFH, 15.03.2000 - X R 50/98

    Dauernde Last; Instandhaltungsmaßnahmen

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die "typischerweise" im Rahmen eines Altenteils-/ Leibgedingvertrages geschuldeten Leistungen an den Vermögensübergeber steuerrechtlich den Charakter von Versorgungsleistungen (z.B. Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).
  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats haben die "typischerweise" im Rahmen eines Altenteils-/ Leibgedingvertrages geschuldeten Leistungen an den Vermögensübergeber steuerrechtlich den Charakter von Versorgungsleistungen (z.B. Urteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 25/96

    Anschaffungskosten bei Verzicht auf Aufwendungsersatzanspruch

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Werden die Aufwendungen jedoch --wie nach dem Vorbringen der Kläger-- im Hinblick auf den künftigen Eigentumserwerb erbracht, entsteht ein Aufwendungsersatzanspruch erst dann, wenn feststeht, dass der bezweckte Erfolg (die Eigentumsübertragung) nicht eintritt bzw. in dem Zeitpunkt, in dem feststeht, dass die Bereicherung (mangels Eigentumsübertragung) ungerechtfertigt ist (BFH-Urteile in BFHE 182, 149, BStBl II 1998, 100; vom 30. September 1997 IX R 25/96, BFH/NV 1998, 167; jeweils unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BFH, 21.10.1992 - X R 99/88

    Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht

    Auszug aus BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
    Eine dies verkennende unzutreffende Eigenqualifikation seitens der Vertragsparteien ist rechtlich unbeachtlich und kann von den Gerichten unter Berücksichtigung des tatsächlich Vereinbarten korrigiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, 291; vom 9. Dezember 2002 VIII R 20/01, BFH/NV 2003, 601, m.w.N.).
  • BFH, 16.05.2001 - X R 14/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 31.08.1994 - X R 58/92

    Übertragung eines Vermögensgegenstandes im Wege vorweggenommener Erbfolge gegen

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

  • BFH, 25.08.1999 - X R 38/95

    Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht

  • BFH, 19.06.2019 - I R 32/17

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

    Die bloße Aufnahme der Abrede in den Gesellschaftsvertrag kann bereits deshalb nicht genügen, weil sie das Merkmal der Geschäftsbeziehungen und damit den Tatbestand des § 1 Abs. 4 AStG in das Belieben der Beteiligten stellen würde (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs vom 05.11.2003 - X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706, zur Auslegung von Willenserklärungen; a.A. Günkel/ Lieber, IStR 2004, 229, 231).
  • BFH, 09.10.2008 - IX R 73/06

    Anteilsveräußerung - wirtschaftliches Eigentum - Vertrauensschutz - wesentliche

    Die finanzgerichtliche Auslegung, wonach alle mit dem Anteil (Stammrecht) verbundenen Rechte und Pflichten, auch das Gewinnbezugsrecht "also" (IV. Ziff. 1) im Jahr 1998 noch beim Kläger verbleiben sollten, ist jedenfalls möglich und bindet insoweit den erkennenden Senat (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706).
  • BFH, 09.06.2021 - I R 32/17

    Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf

    Die bloße Aufnahme der Abrede in den Gesellschaftsvertrag kann bereits deshalb nicht genügen, weil sie das Merkmal der Geschäftsbeziehungen und damit den Tatbestand des § 1 Abs. 4 AStG in das Belieben der Beteiligten stellen würde (vgl. BFH-Urteil vom 05.11.2003 - X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706, zur Auslegung von Willenserklärungen; a.A. Günkel/Lieber, IStR 2004, 229, 231).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des

    Diese finanzgerichtliche Auslegung, wonach angesichts des fehlenden Stimmrechts nicht alle mit dem Anteil (Stammrecht) verbundenen Rechte und Pflichten auf den Kläger übergegangen sind, ist jedenfalls möglich und bindet insoweit den erkennenden Senat (vgl. BFH-Urteil vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706).
  • BFH, 02.04.2008 - X R 61/06

    Verdeckt vereinbartes Entgelt für das Wettbewerbsverbot eines Handelsvertreters

    Maßgeblich ist, wie der erkennende Senat schon an anderer Stelle geäußert hat (Urteil vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706), was die Vertragsbeteiligten wirklich gewollt haben.
  • BFH, 16.09.2004 - X R 54/99

    Sofort beginnende Leibrente; aufgeschobene Leibrente

    Eine durch das wirtschaftlich Gewollte nicht gedeckte Eigenqualifikation seitens der Vertragsparteien ist rechtlich unbeachtlich (BFH-Urteile vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, unter 3.b, und vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706, unter II.4.a, m.w.N.).
  • FG Köln, 08.03.2016 - 2 K 794/13

    Sachliche Bescheidung eines innerhalb der Antragsfrist gestellten zweiten

    Gemäß dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes; vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2014 - VI R 80/13, BStBl II 2015, 115; vom 5. November 2003 - X R 55/99, BStBl II 2004, 706) geht der Senat zugunsten der Klägerin - auch wenn sie durch einen Berufsträger vertreten ist - davon aus, dass die vorliegende Klage nicht darauf gerichtet ist, eine Vorsteuervergütung auf der Grundlage des Antrags vom 27. September 2012 zu bewirken.

    Gemäß dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung von Verfahrensvorschriften (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes) ist der wirkliche Willen des Erklärenden zu erforschen (§ 133 BGB; vgl. BFH-Urteile vom 18. September 2014 - VI R 80/13, BStBl II 2015, 115; vom 5. November 2003 - X R 55/99, BStBl II 2004, 706).

  • FG Münster, 10.05.2006 - 1 K 572/03

    Zeitrente ist nicht als dauernde Last im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG

    Die sich hieraus ergebende Sonderstellung dieser Zahlungen rührt daher, dass diese als wiederkehrende Versorgungsleistungen spezialgesetzlich den Sonderausgaben zugeordnet werden (BFH-Urteil vom 5.11.2003 X R 55/99, BStBl II 2004, 706).

    Grundvoraussetzung ist allerdings, dass diese Leistungen auf die Lebenszeit des Berechtigten gezahlt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 1.3.2005 X R 45/03, BFHE 209, 302, BFH/NV 2005, 1419; vom 5.11.2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706 m. w. N.).

  • BFH, 07.07.2004 - X R 30/03

    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

    Da ihm somit wegen der von ihm getragenen Kosten kein Anspruch auf Wertersatz zustand, auf den er hätte verzichten können, war die Übertragung des Grundstücks insoweit unentgeltlich (vgl. auch Senatsurteil vom 5. November 2003 X R 55/99, BFH/NV 2004, 625).
  • BFH, 20.09.2006 - IX B 172/05

    NZB; Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Die Frage, von welchen Vorstellungen sich die Vertragsparteien bei der Begründung der wechselseitigen Vertragspflichten leiten ließen, ist eine Frage der Tatsachenfeststellung und -würdigung, die dem FG obliegt (BFH-Urteile vom 16. Dezember 1997 IX R 11/94, BFHE 185, 208, BStBl II 1998, 718; vom 5. November 2003 X R 55/99, BFHE 205, 30, BStBl II 2004, 706) und für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend ist (vgl. § 118 Abs. 2 FGO).
  • FG Köln, 13.06.2017 - 2 K 1865/15

    DBA-Schweiz: Freistellung vom Steuerabzug nach § 50d Abs. 2 S. 1 EStG für eine

  • FG Hessen, 26.05.2011 - 3 K 1304/06

    Abgrenzung zwischen betrieblicher Veräußerungsrente und privater

  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

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