Rechtsprechung
| BFH, 14.06.2000 - X R 56/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
AO 1977 § 3 Abs. 1 und Abs. 3, § 5, § 44 Abs. 1, § 130 Abs. 1, § 152, § 233a FGO § 102 EStG § 25 Abs. 3 Satz 2, § 26b
- Simons & Moll-Simons
AO 1977 § 3 Abs. 1 und Abs. 3, § 5, § 44 Abs. 1, § 130 Abs. 1, § 152, § 233a; FGO § 102; EStG § 25 Abs. 3 Satz 2, § 26b
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Werbungskosten bei beruflich veranlasstem Umzug4. Vergebliche, auf gescheiterter Versetzung beruhende Aufwendungen als Werbungskosten
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Festsetzung und Bemessung eines Verspätungszuschlags
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Höchstbetrag des Versäumniszuschlags bei hartnäckiger Wiederholung
Sonstiges
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 213
- NVwZ-RR 2001, 268
- BB 2000, 2087
- DB 2000, 2104
- BStBl II 2001, 60
Wird zitiert von ... (39)
- BFH, 02.04.2008 - II R 4/06
Lotteriesteuerpflicht einer an eine genehmigte Lotterie angehängten Lotterie
Diesen Teil der Entscheidung darf das FG gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteile vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, …und vom 29. März 2007 IX R 9/05, BFH/NV 2007, 1617).Sie müssen im anschließenden Besteuerungs- und ggf. Rechtsschutzverfahren geklärt werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFH/NV 2000, 1518, unter 4.b).
- BFH, 23.06.2008 - IV B 106/07
Rechtmäßige Festsetzung eines Verspätungszuschlags
Der BFH hat diese Frage --wie die Kläger selbst eingeräumt haben-- bereits dahin entschieden, dass die Finanzbehörde das Verhalten des Steuerpflichtigen in den Vorjahren bei ihrer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, in welcher Höhe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, berücksichtigen darf (BFH-Urteile vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II.4. der Gründe; vom 9. März 1989 VI R 101/84, BFHE 157, 1, BStBl II 1989, 749, unter II.2. der Gründe, …und vom 9. April 1987 IV R 8/85, BFH/NV 1989, 1, unter 3. der Gründe).Hiernach ist für die relative Höchstgrenze des Verspätungszuschlags nach § 152 Abs. 2 Satz 1 AO der Betrag der festgesetzten Steuer maßgebend und nicht der Betrag einer sich ggf. aus der Steuerfestsetzung ergebenden Abschlusszahlung (allgemeine Meinung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II.4.c der Gründe, m.w.N.; Pahlke/Koenig/Cöster, Abgabenordnung § 152 Rz 65;… Klein/ Brockmeyer, AO, 9. Aufl., § 152 Rz 10; Schmieszek in Beermann/ Gosch, AO § 152 Rz 23;… Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 152 AO Rz 32).
Ausnahmsweise kann nach den Umständen des Einzelfalls ein Merkmal letztlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung des Verspätungszuschlags bleiben (BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II.2.d der Gründe).
Im Hinblick auf das Vorbringen der Kläger weist der Senat außerdem noch darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des BFH Zinshöhe und Zeitdauer der Verspätung nicht stets festliegen und in der Entscheidung über den Verspätungszuschlag enthalten sein müssen (BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II.3. der Gründe).
- BFH, 29.03.2007 - IX R 9/05
Verspätungszuschlag; Entscheidungskompetenz des FG
Diesen Teil der Entscheidung darf das FG gemäß § 102 FGO nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob die Behörde den entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen des Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechender Weise Gebrauch gemacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 2. a., m.w.N.).Es handelt sich dabei um Kriterien, an denen sich das FA beim Ausüben des Ermessens zu orientieren hat (vgl. eingehend dazu BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, m.w.N.).
Das FA hat anhand der in § 152 Abs. 2 Satz 2 AO aufgeführten Kriterien entschieden und dabei die Grundsätze beachtet, die der BFH in seiner Rechtsprechung (vgl. insbesondere die Darstellung im BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 2. d, m.w.N.) aufgestellt hat.
Wiederholte Fristversäumnisse können sich --umgekehrt-- nur erschwerend auswirken (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
- BFH, 15.03.2007 - VI R 29/05
Verspätungszuschlag; Ermessen
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, was von den Gerichten uneingeschränkt nachprüfbar ist (BFH-Urteile vom 11. Juni 1997 X R 14/95, BFHE 183, 21, BStBl II 1997, 642; vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60), hat die zuständige Finanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob sie einen Verspätungszuschlag festsetzt (sog. Entschließungsermessen) und wie hoch sie ihn unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen des § 152 Abs. 2 AO festsetzt (sog. Auswahlermessen).Dieser Teil der Entscheidung unterliegt gemäß § 102 FGO nur der eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60; vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
Zwar kann ein Verspätungszuschlag auch im Erstattungsfall festgesetzt werden (BFH-Urteile vom 26. Juni 2002 IV R 63/00, BFHE 198, 399, BStBl II 2002, 679; in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
- FG Baden-Württemberg, 08.04.2008 - 4 K 1942/07
Bekanntgabe an den Steuerberater bei "gespaltener Bekanntgabevollmacht" - …
Ob sie erfüllt ist, unterliegt insoweit der uneingeschränkten Nachprüfung durch das Gericht (…BFH-Urteile vom 20. Januar 1993 I R 117/91, BFH/NV 1994, 359, und vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).Diese Ermessensentscheidung des Bekl unterliegt gemäß § 102 Satz 1 FGO nur eingeschränkter richterlicher Überprüfung dahingehend, ob die Behörde den im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegebenen entscheidungserheblichen Sachverhalt einwandfrei und erschöpfend ermittelt, die gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens eingehalten und von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigungsvorschrift entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (BFH-Urteile in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, und vom 19. Juni 2001 X R 83/98, BFHE 195, 558, BStBl II 2001, 618).
Die Finanzbehörde musste bei ihrer Entscheidung diese abschließend aufgezählten, gleichwertig nebeneinander stehenden Kriterien beachten und das Für und Wider ihrer Berücksichtigung gegeneinander abwägen, wobei bei der vorzunehmenden Gewichtung ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten oder sogar ausnahmsweise ganz ohne Auswirkung bleiben konnte (BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
Auch diese ist hier unabhängig davon verletzt worden, ob die Klin in den Veranlagungszeiträumen 2002 und 2003 eigene Einkünfte hatte (vgl. BFH-Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 5.).
- FG München, 21.05.2010 - 14 K 1392/08
Verspätungszuschlag wegen wiederholter verspäteter Abgabe der …
Es handelt sich dabei um Kriterien, an denen sich das FA beim Ausüben des Ermessens zu orientieren hat (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, unter II. 2. a., m.w.N.).Hierbei kann im Ergebnis, je nach den Umständen des Einzelfalls, ein Merkmal stärker als ein anderes hervortreten oder schließlich auch ganz ohne Auswirkung auf die Bemessung bleiben (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, BFH-Beschluss vom 23.06.2008 IV B 106/07, BFH/NV 2008, 1642).
Das Finanzamt konnte, insbesondere im Hinblick auf den auch in den Einspruchsentscheidungen erläuterten Zweck eines Verspätungszuschlags, erschwerend berücksichtigen, dass der Kläger bereits die Umsatzsteuervoranmeldungen für das erste bis dritte Kalendervierteljahr 2006 erheblich verspätet eingereicht hatte (vgl. z.B. BFH in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
Es ist in schweren Fällen - z. B bei erheblicher Fristüberschreitung oder schwerwiegendem Verschulden - nicht ermessensfehlerhaft, den Verspätungszuschlag so zu bemessen, dass er als angemessene Sanktion wirkt (vgl. BFH in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
- FG Hessen, 28.08.2008 - 8 K 408/08
Angemessenheit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter …
Für die Ermessensprüfung kommt es grundsätzlich auf die tatsächlichen Verhältnisse an, die zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung gegeben beziehungsweise erkennbar waren (vgl. BFH, Urteil vom 14.06.2000 X R 56/98, BStBl. II 2001, 60 m.w.N).Vielmehr kann ein Verspätungszuschlag auch im Erstattungsfall festgesetzt werden (BFH-Urteile vom 26.06.2002 IV R 63/00, BStBl II 2002, 679; vom 14.06.2000 in BStBl II 2001, 60).
Deshalb kommt es, weil die Bemessung des Zuschlags nicht durch das Maß des gezogenen Vorteils begrenzt wird, u.U. überhaupt nicht entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe letztlich ein Zinsvorteil erzielt wurde (BFH in BStBl II 2001, 60).
- BFH, 08.01.2004 - V B 37/03
USt-Voranmeldung - Ist-Versteuerung
Im Übrigen hat der BFH mit Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98 (BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60) entschieden, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a AO 1977 abgeschöpft sein sollte (…vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. November 2001 IV B 30/01, BFH/NV 2002, 475). - BFH, 26.09.2001 - IV R 29/00
AO 1977 § 126 Abs. 1 und 2, § 152; FGO § 46
c) Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags von 2, 17 v.H. des Nachzahlungsbetrages wäre nicht einmal dann zu beanstanden, wenn dadurch der mögliche Zinsvorteil --neben den nach § 233a AO 1977 in Höhe von 0, 5 v.H. pro Monat anfallenden Nachzahlungszinsen-- gleichsam noch einmal abgeschöpft würde (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60, sowie BFH-Beschluss vom 1. September 1993 X B 200/92, juris). - BFH, 30.11.2001 - IV B 30/01
Verspätungszuschlag; Vollverzinsung
Damit ist zugleich geklärt, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlages durch die Einführung der Vollverzinsung nicht ausgeschlossen, sondern sogar auch dann zulässig ist, wenn der Zinsvorteil schon nach § 233a der Abgabenordnung (AO 1977) abgeschöpft sein sollte (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 X R 56/98, BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).Die Rechtssache ist auch nicht etwa deshalb von allgemeinem Interesse, weil das FA im Streitfall in der Einspruchsentscheidung darauf abgestellt hat, dass die Kläger die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen mehrfach erheblich überschritten haben; das ist möglich (vgl. Urteil in BFHE 192, 213, BStBl II 2001, 60).
- FG Hessen, 17.05.2005 - 6 K 725/05
Verspätungszuschlag; Steuererstattung; Umsatzsteuererklärung - Höhe des …
- BFH, 04.06.2008 - I R 9/07
Rücknahme eines unanfechtbaren rechtswidrigen Haftungsbescheids
- BFH, 23.09.2009 - XI R 56/07
Keine Rücknahme eines Verspätungszuschlags wegen Eintritts einer …
- FG Niedersachsen, 14.04.2009 - 13 K 218/08
Keine Fristverlängerung für Steuerberater in eigener Angelegenheit
- FG Bremen, 10.06.2003 - 2 K 524/01
Bemessung des Verspätungszuschlags wegen der verspäteten Abgabe der Erklärung zur …
- FG Hessen, 09.08.2007 - 3 V 3316/06
Festsetzung von Verspätungszuschlag : verspätete Abgabe einer gesonderten …
- BFH, 10.02.2005 - IV B 50/03
Verhältnis Verspätungszuschlag - Verzinsung nach § 233a AO
- FG Niedersachsen, 24.02.2009 - 12 K 249/08
Gesonderte Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2001 - 2 K 509/99
Verspätungszuschlag bei Umsatzsteuer-Voranmeldung
- FG Köln, 16.11.2005 - 11 K 3095/04
Renn-, Wett- und Lotteriegesetz
- BFH, 16.10.2008 - III B 160/07
Bemessung eines Verspätungszuschlags
- FG Hamburg, 21.04.2011 - 6 K 164/10
Ausgleich des Liquiditätsvorteils mit Hilfe der sog. Vollverzinsung aufgrund des …
- FG München, 13.01.2012 - 14 K 2030/11
Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei wiederholt verspäteter Abgabe von …
- BFH, 08.01.2004 - V B 39/03
- BFH, 08.01.2004 - V B 38/03
- BFH, 08.01.2004 - V B 57/03
- FG Hamburg, 15.04.2009 - 4 K 396/07
Aufhebung von zwei bestandskräftigen Bescheiden bzgl. der Rückforderung einer …
- FG Münster, 17.09.2009 - 12 V 2521/09
Geltung der Regeln über die objektive Feststellungslast im Verfahren der …
- FG Köln, 27.06.2003 - 14 K 6586/99
Nachträgliche Korrektur einer fehlerhaften Anrechnungsverfügung durch …
- FG Münster, 21.02.2008 - 8 K 38/05
Anforderungen an die Ermessensausübung i.R.e. Entscheidung über die Rücknahme …
- BFH, 10.02.2005 - IV B 52/03
- FG Baden-Württemberg, 08.02.2011 - 4 K 4080/09
Erst mit der staatlichen Anerkennung erlangt eine Stiftung die Rechtsfähigkeit. …
- FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02
Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater; …
- FG Saarland, 21.06.2002 - 1 K 262/99
Klagebefugnis des nicht Einspruch einlegenden Ehegatten / Finanzierungskosten …
- FG Münster, 29.10.2010 - 4 K 2612/08
Die Steuer auf einen durch Erlass einer Darlehensschuld bei einer …
- FG Köln, 25.02.2011 - 15 K 1966/10
Erlass bei unrichtiger Erstattung des FA
- FG München, 21.07.2003 - 13 K 4589/02
Ermessensausübung bei Festsetzung eines Verspätungszuschlags; Verspätungszuschlag …
- FG Hamburg, 05.12.2007 - 2 K 68/07
Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages
- FG Hamburg, 21.06.2012 - 1 K 88/11
