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BFH, 29.10.1998 - X R 64/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel - Besetzung des Gerichts - Behauptung - Geschäftsverteilungsplan - Richterablehnung
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 116; ; FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 51 Abs. 1; ; ZPO § 41
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts; Richterablehnung nach Urteilserlass
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.05.1995 - X R 55/94
Ablehnung des Richters - Revision
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X R 64/98
Eine erst nach Erlaß des angefochtenen Urteils geltend gemachte Richterablehnung kommt als Revisionsgrund nicht in Betracht (Senatsbeschluß vom 17. Mai 1995 X R 55/94, BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604). - BFH, 29.11.1985 - VI R 13/82
Anspruch auf rechtliches Gehör - Nichtbeachtung eines Schriftsatzes - Erweiterung …
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X R 64/98
Die von den Klägern erhobene Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs fällt nicht unter die in § 116 Abs. 1 FGO abschließend aufgezählten Verfahrensmängel (BFH-Urteil vom 29. November 1985 VI R 13/92, BFHE 145, 125, BStBl II 1986, 187) und kann nur mit der Nichtzulassungsbeschwerde geltend gemacht werden (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 119 Nr. 3 FGO). - BFH, 09.11.1990 - X R 67/89
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Revision zum Bundesfinanzhof
Auszug aus BFH, 29.10.1998 - X R 64/98
Der Beteiligte, der sie geltend macht, muß jedenfalls konkrete Tatsachen vortragen, die geeignet erscheinen, eine Verletzung der Vorschrift über die Besetzung darzutun (z.B. Senatsbeschluß vom 9. November 1990 X R 67/89, BFH/NV 1991, 546).
- BFH, 19.12.2000 - IX R 29/00
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Berichtigungsbeschluss
Hierzu ist Voraussetzung, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte (Tatsachen) die Fehlerhaftigkeit der Besetzung des Gerichts schlüssig dargelegt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1998 X R 64/98, BFH/NV 1999, 511;… Dürr, in Schwarz, Finanzgerichtsordnung, § 116 Rz. 4, § 119 Rz. 23). - BFH, 27.03.2000 - III R 35/99
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; nicht vorschriftsmäßige Besetzung …
Daraus folgt, dass eine erst nach Erlass des Urteils geltend gemachte Ablehnung grundsätzlich selbst dann unbeachtlich ist, wenn dem Betroffenen der Ablehnungsgrund erst nachträglich bekannt geworden ist (BFH-Beschlüsse in BFHE 177, 344, BStBl II 1995, 604, unter II. 2. der Gründe, m.w.N.; vom 29. Oktober 1998 X R 64/98, BFH/NV 1999, 511;… zustimmend Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 9). - BFH, 03.04.2000 - I R 83/99
Nicht mit Gründen versehene Entscheidung, § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO
Soweit die Klägerin darüber hinaus eine unzureichende Sachaufklärung und eine Verletzung ihres Rechts auf Gehör rügt, macht sie keine Gründe geltend, die eine zulassungsfreie Revision rechtfertigen könnten (…vgl. BFH in BFH/NV 1998, 1488;… BFH-Beschlüsse vom 7. Juli 1999 VIII R 15/99, BFH/NV 1999, 1627; vom 29. Oktober 1998 X R 64/98, BFH/NV 1999, 511;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 1). - FG Münster, 30.08.2010 - 11 Ko 1820/09
Streitwert nach Insolvenz
Zwar ist nach der Rechtsprechung des BFH in den Fällen, in denen im Revisionsverfahren die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils und Zurückverweisung der Sache beantragt wird, für die Ermittlung des Streitwerts regelmäßig auf den Sachstand und Streitstand in der Vorinstanz zurückzugreifen (BFH, Beschluss vom 04.11.1998 - VI E 5/98, BFH/NV 1999, 511).