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   BFH, 22.03.1994 - X R 66/93   

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BFH, 22.03.1994 - X R 66/93 (https://dejure.org/1994,2051)
BFH, Entscheidung vom 22.03.1994 - X R 66/93 (https://dejure.org/1994,2051)
BFH, Entscheidung vom 22. März 1994 - X R 66/93 (https://dejure.org/1994,2051)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ein Spruchkörper grundsätzlich nur dann in verfassungswidriger Weise überbesetzt, wenn es die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder gestattet, in zwei personell völlig verschiedenen Sitzgruppen Recht zu sprechen, oder wenn der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden kann (Beschlüsse des BVerfG vom 24. März 1964 2 BvR 42, 83, 89/63, BVerfGE 17, 294, 298f., und vom 3. Februar 1965 2 BvR 166/64, BVerfGE 18, 344, 349).

    Die Rüge, der erkennende Senat der Vorinstanz sei mit einem Berufsrichter überbesetzt gewesen, kann keine zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO eröffnen (vgl. Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 17, 294, 298f., und in BVerfGE 18, 344, 349).

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG ist ein Spruchkörper grundsätzlich nur dann in verfassungswidriger Weise überbesetzt, wenn es die Zahl seiner ordentlichen Mitglieder gestattet, in zwei personell völlig verschiedenen Sitzgruppen Recht zu sprechen, oder wenn der Vorsitzende drei Spruchkörper mit je verschiedenen Beisitzern bilden kann (Beschlüsse des BVerfG vom 24. März 1964 2 BvR 42, 83, 89/63, BVerfGE 17, 294, 298f., und vom 3. Februar 1965 2 BvR 166/64, BVerfGE 18, 344, 349).

    Die Rüge, der erkennende Senat der Vorinstanz sei mit einem Berufsrichter überbesetzt gewesen, kann keine zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 1, § 119 Nr. 1 FGO eröffnen (vgl. Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 17, 294, 298f., und in BVerfGE 18, 344, 349).

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Insbesondere wird unter Hinweis auf den Beschluß des BFH vom 8. Mai 1992 III B 138/92 (BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673) dargelegt, daß es am Rechtsschutzbedürfnis für die verfahrensmäßig vorgezogene Anrufung des Gerichts fehle, weil alle Voraussetzungen vorlägen, unter denen eine Aussetzung bzw. ein formloses Ruhen des Einspruchsverfahrens geboten sei.
  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Entgegen der Auffassung der Kläger werden die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Überbesetzung nicht dadurch überschritten, daß dem erkennenden Senat insgesamt sechs Richter angehören (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Es läßt sich aus keiner Vorschrift des geltenden Rechts ernsthaft herleiten, daß der Berichterstatter von vornherein festgelegt sein müsse (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311 unter II. A; Kissel, Gerichtsverfassungsgesetz, § 21g Rdnr. 14).
  • BSG, 12.03.1975 - 12 RJ 330/74

    Ladung - Zustellung - Niedergelegtes Mandat - Zeitpunkt der Anzeige

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Das FG war nicht verpflichtet, die Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozeßbevollmächtigte die Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; Beschluß des BSG vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 582; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • BSG, 12.03.1958 - 9 RV 976/56

    Umfang einer erteilten Prozessvollmacht - Beschränkung auf einzelne

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Das FG war nicht verpflichtet, die Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozeßbevollmächtigte die Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; Beschluß des BSG vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 582; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • BVerfG, 12.06.1995 - 2 BvR 1127/92

    Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde gilt auch für deren Anlagen

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Das Verfahren sei bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu diesem Streitpunkt (2 BvR 1127/92 und 2 BvR 1136-1138/92) auszusetzen.
  • BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80

    Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Das FG war nicht verpflichtet, die Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozeßbevollmächtigte die Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; Beschluß des BSG vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1975, 582; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 22.03.1994 - X R 66/93
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325, m.w.N.) ist eine Entscheidung nicht mit Gründen versehen, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltlose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- und Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist.
  • BFH, 08.02.1991 - III R 190/86

    Verletzung des Rechts eines Finanzamtes auf Vertretung durch einen

  • BFH, 24.06.2014 - III B 12/13

    Aussetzung des Verfahrens nach § 74 FGO bei Ergehen eines Folgebescheids vor dem

    Die Wirkung dieser Ladung für und gegen die Kläger ist nicht dadurch verloren gegangen, dass das Mandatsverhältnis nach Empfang der Ladung beendet wurde (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499).
  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 38/93

    Fremdvergleich auch bei steuerlicher Beurteilung einer (Nur-)Pensionszusage,

    Einen Anspruch auf Bestimmung eines bestimmten Mitglieds zum Berichterstatter gewährt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht (vgl. u. a. BFH-Urteile vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311; vom 14. Januar 1994 III R 194/90, BFHE 173, 528, BStBl II 1994, 429; Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499; vom 21. September 1994 VIII R 80-82/93, BFH/NV 1995, 416).
  • BFH, 17.04.1996 - VI R 105/95

    Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, daß der Einzelrichter die Frage der Verfassungsmäßigkeit eingehend hätte abhandeln müssen, würde das Fehlen einer solchen Darlegung nur zu einer lückenhaften Urteilsbegründung führen; eine solche aber hat nicht zur Folge, daß das Urteil nicht mit Gründen versehen ist (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499).

    Es existiert ferner kein Rechtssatz, wonach der Berichterstatter von vornherein festgelegt sein müsse (BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 499, m. w. N.).

  • BFH, 27.12.2011 - III B 14/10

    Verlust des Inlandswohnsitzes bei längerfristigem Schulbesuch im Ausland; Keine

    Den Kläger über diesen Termin zu informieren, war allein Aufgabe seines Prozessbevollmächtigten, dem die Ladung mit Wirkung für und gegen den Kläger nach § 62 Abs. 6 Satz 5 FGO ordnungsgemäß zugestellt worden war (BFH-Beschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499).
  • BFH, 31.01.1995 - X R 265/93

    Maßstab für eine bedeutende Verletzung der Pflicht zum Aufruf der Sache

    Zur ordnungsgemäßen Besetzung des X. Senats wird verwiesen auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. März 1994 X R 66/93 (BFH/NV 1994, 499) und auf den im Betriebs-Berater 1994 Beilage 11 zu Heft 17, S. 1 ff. abgedruckten Beschluß der Vereinigten Senate des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. Mai 1994 VGS 1--4/93, insbesondere auf die Ausführungen auf S. 5 zum Recht des Vorsitzenden, den Berichterstatter "aus demKreis der Spruchgruppe" auszuwählen, "die durch Mitwirkungsgrundsätze festgelegt ist".

    Ein Urteil ist nicht bereits dann nicht mit Gründen versehen, wenn seine Begründung lückenhaft, unzulänglich oder nicht überzeugend ist (z. B. BFH-Beschluß in BFH/NV 1994, 499).

  • BFH, 18.08.2009 - X B 14/09

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten - Heilung von Zustellungsmängeln - Wirkung

    Das FG war nicht verpflichtet, den Kläger persönlich zu laden oder zu prüfen, ob der Prozessbevollmächtigte den Kläger von der Ladung verständigt hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, m.w.N. aus der Rechtsprechung der anderen Bundesgerichte).
  • BFH, 07.04.2004 - I B 111/03

    Terminsverlegung - Erkrankung des Prozessbevollmächtigten

    Die Wirkung dieser Ladung für und gegen die Klägerin geht nicht dadurch verloren, dass die Prozessbevollmächtigten nach Empfang der Ladung das Mandat niedergelegt haben (BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499; vom 15. April 2003 X B 20/03, BFH/NV 2003, 1085, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2009 - III B 118/08

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen

    Die Klägerin über diesen Termin zu informieren, war allein Aufgabe ihrer Prozessbevollmächtigten, denen die Ladung mit Wirkung für und gegen die Klägerin nach § 62 Abs. 3 Satz 5 FGO ordnungsgemäß zugestellt worden war (BFH-Beschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499).
  • BFH, 15.04.2003 - X B 20/03

    NZB: Beweiskraft des Protokolls über die mündliche Verhandlung; Verfahrensfehler

    Diese ordnungsgemäße Ladung des Prozessbevollmächtigten X verlor ihre Wirkung für und gegen den Kläger nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht dadurch, dass Rechtsanwalt X nach der am 6. November 2002 vollzogenen Zustellung dem FG am 4. Dezember 2002 die Niederlegung des Mandats anzeigte (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, unter II. 1. b der Gründe; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. März 1958 11/9 RV 976/56, BSGE 7, 58; BSG-Beschluss vom 12. März 1975 12 RJ 330/74, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1975, 582; Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 24. November 1976 IV ZB 20/76, HFR 1977, 455; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 13. Dezember 1982 9 C 894/80, HFR 1983, 344).
  • BFH, 21.11.2002 - VII B 163/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Urteil ohne Gründe

    Eine Entscheidung ist nur dann "nicht mit Gründen versehen" i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, wenn jegliche Begründung fehlt oder lediglich inhaltslose oder unverständliche Wendungen niedergeschrieben sind, die nicht erkennen lassen, von welchen Erwägungen das Gericht ausgegangen ist, und die eine Überprüfung des Rechtsstandpunktes nicht ermöglichen, oder wenn ein selbständiger Anspruch bzw. ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel mit Stillschweigen übergangen worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. März 1994 X R 66/93, BFH/NV 1994, 499, 500; vom 31. Januar 1995 X R 265/93, BFH/NV 1995, 986; vom 1. März 2001 II R 3/00, BFH/NV 2001, 1129, 1130).
  • FG Niedersachsen, 31.05.2023 - 5 K 59/22

    Anzahlung; Beiträge; Corona; Fitnessstudio; Fortzahlung; Leistungsaustausch;

  • BFH, 20.09.2012 - X S 26/12

    PKH: Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

  • FG Nürnberg, 13.04.2011 - 7 K 1600/09

    Kindergeld: Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bei

  • BFH, 23.01.2002 - V B 102/01

    Hotelbetreiber - Steuerbefreiung - Umsatzsteuer - Pachtvertrag -

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung verschiedener

  • BFH, 01.03.2001 - II R 3/00

    Wesentliche Verfahrenmängel; Entscheidung ohne Gründe und mangelnde Vertretung,

  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

  • BFH, 07.03.1995 - X R 195/93

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil -

  • BFH, 22.12.1994 - X R 236/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Übermittlung von

  • FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08

    Herabsetzung der Einkünfte aus Kapitalvermögen um die vom Finanzamt angesetzten

  • FG Köln, 11.12.2003 - 2 K 7273/00

    Verhandlung in Abwesenheit des Klägers bzw. eines Prozessbevollmächtigten;

  • BFH, 19.07.1995 - X B 153/94

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage

  • FG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - 1 K 2850/11

    Keine Wiedereinsetzung bei der Auswahl eines unzuverlässigen, nicht vor Ort

  • BFH, 11.12.1996 - IV S 2/92

    Auslegung einer Erledigungserklärung als Prozeßbewirkungshandlung

  • BFH, 18.07.1995 - X B 78/95

    Voraussetzungen für eine Aussetzung eines Beschwerdeverfahrens

  • BFH, 08.09.1995 - X R 58/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision

  • BFH, 24.03.1994 - X R 85/93

    Voraussetzungen für die Eröffnung eines Revisionsverfahrens

  • FG München, 10.11.2000 - 8 K 2153/99

    Rechtliches Gehör bei mündlicher Verhandlung trotz Terminverlegungsantrag;

  • BFH, 25.07.1994 - X R 51/93

    Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit bei Nichtaufrufung der Sache

  • BFH, 17.05.1994 - X R 169/93

    Mangelnde Würdigung eines selbständigen Angriffsmittels und Verteidigungsmittels

  • BFH, 25.07.1994 - X R 52/93

    Verletzung der Pflicht des Gerichts zur Gewährung rechtlichen Gehörs bei

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