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   BFH, 12.04.2000 - X R 69/98   

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https://dejure.org/2000,1528
BFH, 12.04.2000 - X R 69/98 (https://dejure.org/2000,1528)
BFH, Entscheidung vom 12.04.2000 - X R 69/98 (https://dejure.org/2000,1528)
BFH, Entscheidung vom 12. April 2000 - X R 69/98 (https://dejure.org/2000,1528)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 4; ; EStG § 10e Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 39 Abs. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 1, 2; EStG § 10 e Abs. 1
    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 2, AO 1977 § 39
    Besitz; Eigennutzung; Eigentum; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 21.12.1978 - III R 20/77

    Grundstück - Wirtschaftliches Eigentum - Betriebsgebäude - Verfügungsmacht über

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977), so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628, und vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Die Rechtsgrundsätze des Senatsurteils vom 23. Juli 1997 X R 143/94 (BFH/NV 1998, 160) stehen der Annahme einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nicht entgegen.
  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977), so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628, und vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Dem steht nicht entgegen, dass im Regelfall wirtschaftliches Eigentum in den Fällen, in denen der Übergang des rechtlichen Eigentums nachfolgen soll, in dem Zeitpunkt auf den Erwerber übergeht, zu dem ihm Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten übertragen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553 unter 1. b der Gründe, m.w.N.; vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382 - sog. "Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs"; vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379; s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Rz. 18; vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz. 24).
  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Das tatsächliche Entgelt ist sodann im Verhältnis der so ermittelten Verkehrswerte aufzuteilen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 7. Juni 1994 IX R 33, 34/92, BFHE 175, 70, BStBl II 1994, 927; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; vom 4. Dezember 1996 X B 46/96, BFH/NV 1997, 345; BMF-Schreiben vom 31. Dezember 1994, a.a.O., Rz. 52 Satz 4 i.V.m. Rz. 55).
  • BFH, 28.05.1998 - X R 21/95

    Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Schafft der Steuerpflichtige eine Wohnung an, die er bisher als Mieter bewohnt hat, nutzt er die Wohnung von dem Zeitpunkt an zu eigenen Wohnzwecken, in dem er das (wirtschaftliche) Eigentum an der Wohnung erlangt, d.h. im Regelfall, wenn Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf ihn übergehen (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Es ist daher der Verkehrswert festzustellen und dieser im Verhältnis der Nutzflächen auf die Wohnungen aufzuteilen; vom Wert der Erdgeschosswohnung ist der Kapitalwert der vorbehaltenen Nutzung abzuziehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704).
  • BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87

    Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Eine vom bürgerlichen Recht abweichende Zurechnung unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigentums kommt nur in Betracht, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft ausübt und den nach bürgerlichem Recht Berechtigten auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977), so dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch besteht (vgl. BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628, und vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.11.1997 - V R 66/96

    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Für die Auffassung des FG folgt auch nichts aus dem BFH-Urteil vom 13. November 1997 V R 66/96 (BFHE 184, 134).
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 163/75

    Sonderabschreibungen nach § 3 ZRFG bei der Anschaffung neu errichteter

    Auszug aus BFH, 12.04.2000 - X R 69/98
    Dem steht nicht entgegen, dass im Regelfall wirtschaftliches Eigentum in den Fällen, in denen der Übergang des rechtlichen Eigentums nachfolgen soll, in dem Zeitpunkt auf den Erwerber übergeht, zu dem ihm Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten übertragen werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1977 IV R 163/75, BFHE 122, 121, BStBl II 1977, 553 unter 1. b der Gründe, m.w.N.; vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382 - sog. "Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs"; vom 16. Dezember 1997 VIII R 11/95, BFHE 185, 205, BStBl II 1998, 379; s. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Rz. 18; vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, Rz. 24).
  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 11/95

    Sonderbetriebsvermögen bei ruhendem Gewerbebetrieb

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

  • BFH, 04.12.1996 - X B 46/96

    Abzugsfähigkeit als Sonderausgaben von enstandenen Aufwendungen bei

  • BFH, 07.06.1994 - IX R 33/92

    Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 7b EStG bei Anschaffung eines teilweise

  • BFH, 04.06.2003 - X R 49/01

    Anschaffungszeitpunkt eines Grundstücks

    Es kommt somit auf den Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf diesen übergehen (z.B. Urteile in BFHE 166, 239, BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 39/97, BFHE 196, 139, BStBl II 2002, 284).

  • BFH, 18.05.2006 - III R 25/05

    Gewinnrealisierung bei Veräußerung eines Grundstücks - verdeckte

    Dazu müsste das rechtliche Eigentum in der Weise ausgehöhlt sein, dass ein anderer als der rechtliche Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Sache ausübt und den zivilrechtlichen Eigentümer auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so dass diesem kein Herausgabeanspruch zusteht oder seinem Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung zukommt (BFH-Urteile vom 21. Dezember 1978 III R 20/77, BFHE 127, 423, BStBl II 1979, 466; vom 27. Februar 1991 XI R 14/87, BFHE 163, 571, BStBl II 1991, 628; vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Nach den im Streitfall getroffenen Vereinbarungen durfte der Kläger das Grundstück nach dem Eigentumserwerb der Bank aber nur noch eineinhalb Jahre bis zur vereinbarten Übergabe nutzen, er war dabei Fremdbesitzer (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 1331; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 39 Rz. 26).

  • BFH, 29.01.2003 - III R 53/00

    Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln

    Das ist bei der Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (vgl. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, 1332, m.umf.N.; vom 7. Juli 1999 X R 52/96, BFH/NV 2000, 174, 175).
  • BFH, 18.09.2003 - X R 54/01

    Wirtschaftliches Eigentum; Nutzungsdauer eines Gebäudes

    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331; vom 18. Juli 2001 X R 15/01, BFHE 196, 151, BStBl II 2002, 278).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 23/99

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum (hier: am Gebäude) nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) zu (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer --§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977)-- zu (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.).

    Da in § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "Wohnung im Sinne des Absatzes 1" also einer eigenen Wohnung gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits als Mieter in der Wohnung wohnt, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ab dem Zeitpunkt, zu dem zumindest das wirtschaftliche Eigentum an der Wohnung auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist, im Regelfall mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (Senatsurteile in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und in BFH/NV 2000, 1331).

  • BFH, 27.09.2001 - X R 67/00

    Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung -

    Es kommt somit auf den Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. November 1991 IV R 43/90, BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398, und vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

    Das ist bei Übertragung eines Grundstücks in der Regel der Fall, wenn Eigenbesitz, Gefahr, Lasten und Nutzen auf den Erwerber übergehen (z.B. Urteile in BFHE 166, 329, BStBl II 1992, 398, und in BFH/NV 2000, 1331, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/01

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung --AO 1977--) zu (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 39/97

    Wohneigentumsförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

    b) Soll das rechtliche Eigentum an einem Grundstück oder Grundstücksanteil auf einen anderen übergehen, wird der Erwerber in der Regel zu dem Zeitpunkt wirtschaftlicher Eigentümer, zu dem ihm aufgrund der notariellen Vereinbarung Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten übertragen werden (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.; vgl. auch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Rz. 18).
  • BFH, 02.03.2004 - III B 114/03

    Beherrschungsidentität bei einer Betriebsaufspaltung; Realisationszeitpunkt eines

    Denn in solchem Fall liegen die Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums regelmäßig nicht vor, weil der Veräußerer den (neuen) zivilrechtlichen Eigentümer nicht derart auf Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, dass der Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder kein Herausgabeanspruch mehr besteht (BFH-Urteil vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

  • BFH, 18.09.2003 - X R 21/01

    Nacherbe; wirtschaftliches Eigentum

  • FG Münster, 23.06.2009 - 13 K 2760/05

    Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; Auslegung der Begriffe Anschaffung und

  • BFH, 24.03.2006 - III R 6/04

    Investitionszulage: Dreijährige Zugehörigkeit zum Anlagevermögen, Übergang des

  • BFH, 18.07.2001 - X R 27/00

    Einkommensteuer - Grundstück - Miteigentum - Doppelhaushälfte -

  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

  • BFH, 18.07.2001 - X R 16/99

    Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher

  • BFH, 18.07.2001 - X R 69/00

    Wohneigentumsförderung - Pachtvertrag - Pachtgrundstück - Einkommensteuer -

  • BFH, 18.07.2001 - X R 111/96

    Einkommensteuer - Ehegatten - Grundstück - Anschaffung - Anschaffungskosten -

  • FG Niedersachsen, 06.10.2004 - 2 K 95/00

    Voraussetzungen der Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs; Bestimmung des

  • FG Niedersachsen, 03.06.2009 - 2 K 212/06

    Abzug eines Freibetrages nach § 14a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) bei

  • FG Nürnberg, 01.02.2007 - VII 52/06

    Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines abnutzbaren

  • FG Niedersachsen, 23.04.2003 - 2 K 303/01

    Gewährung von Eigenheimzulage ; Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem

  • BFH, 15.04.2003 - X B 104/01

    Voraussetzungen für das wirtschaftliche Eigentum eines Grundstückskäufers nach

  • FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 278/04

    Fördergebietsgesetz, Abgabenordnung: Anschaffung eines Grundstücks durch

  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 359/03

    Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung; Damnum als

  • FG Niedersachsen, 05.06.2002 - 12 K 729/00

    Bestimmung des wirtschaftlichen Eigentümers; Eigenheimzulage bei Bauten auf

  • FG Niedersachsen, 14.01.2004 - 12 K 376/00

    Übetragung wirtschaftllichen Eigentums als Zeitpunkt für das Anschaffen eines

  • FG Köln, 11.07.2002 - 7 K 3697/02

    Eigenheimzulage - Zweitobjekt im Todesjahr des Ehegatten

  • FG Sachsen, 19.09.2006 - 1 K 533/04

    Zurechnung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Einfamilienhaus als

  • FG München, 08.12.2004 - 15 K 1871/03

    Eigenheimzulage; Objektverbrauch; wirtschaftliches Eigentum; Eigenheimzulage ab

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