Rechtsprechung
   BFH, 23.05.1989 - X R 7/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,20913
BFH, 23.05.1989 - X R 7/85 (https://dejure.org/1989,20913)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1989 - X R 7/85 (https://dejure.org/1989,20913)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1989 - X R 7/85 (https://dejure.org/1989,20913)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,20913) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79

    Einreichen der Vollmacht - Fristversäumnis - Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - X R 7/85
    Die von einem Bevollmächtigten erhobene Klage ist unzulässig, wenn er die Vollmacht nicht oder nicht innerhalb der ihm nach Art. 3 § 1 VGFGEntlG gesetzten Ausschlußfrist dem FG vorlegt (z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.Januar 1980 VI R 11/79, BFHE 129, 305, BStBl II 1980, 229 [BFH 11.01.1980 - VI R 11/79]).

    Die erst nach Ablauf der Ausschlußfrist vorgelegte Vollmacht kann die Unzulässigkeit nicht mehr beseitigen (BFHE 129, 305, [BFH 11.01.1980 - VI R 11/79] BStBl II 1980, 229 [BFH 11.01.1980 - VI R 11/79]).

  • BFH, 21.02.1980 - V R 73/79

    Ausschlußfrist - Einreichen der Prozeßvollmacht - Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 23.05.1989 - X R 7/85
    Im übrigen hätte der Prozeßbevollmächtigte, wenn die Frist zum Beschaffen der Vollmacht nicht ausgereicht hätte, Fristverlängerung beantragen können (BFH-Urteil vom 21.Februar 1980 V R 71-73/79, BFHE 130, 240, BStBl II 1980, 457).
  • BFH, 20.06.1996 - X R 95/93

    Verfristung einer Revision und eines Wiedereinsetzgungsbegehrens

    Die aufgezeigten Lücken in der Begründung des Wiedereinsetzungsbegehrens können nach Ablauf der Frist des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht mehr geschlossen werden (vgl. BGH-Beschluß vom 28. Februar 1991 IX ZB 95/90, Betriebs-Berater 1991, 1222; BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 661, und BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 X R 7/85, BFH/NV 1990, 315); sie gehen ebenso wie die Widersprüchlichkeit des Vortrages zu Lasten des Betroffenen.
  • BFH, 12.02.1999 - III B 29/98

    Ausschlussfrist zur Vorlage der Vollmacht

    In den von den Klägern genannten Entscheidungen (BFH-Urteile vom 28. Februar 1989 VIII R 181/84, BFH/NV 1989, 716; vom 23. Mai 1989 X R 7/85, BFH/NV 1990, 315; vom 19. Mai 1994 V R 126/93, BFH/NV 1995, 328, und BFH-Beschluß in BFH/NV 1993, 618), hat der BFH diesbezüglich keine festen Regeln aufgestellt, sondern ausgesagt, daß jedenfalls eine Frist zur Vorlage der Prozeßvollmacht von vier oder knapp vier Wochen genüge.
  • BFH, 17.06.1993 - VI S 3/93

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg

    Die Frist von vier Wochen war angemessen (BFH-Urteil vom 23. Mai 1989 X R 7/85, BFH/NV 1990, 315).
  • BFH, 19.05.1994 - V R 126/93

    Sinn und Zweck der Fristsetzung nach dem Gesetz zur Entlastung der Gerichte in

    Keiner Entscheidung bedarf ferner, ob -- wofür viel spricht -- die Dauer der im Streitfall gesetzten Frist vom Berichterstatter des FG mit 13 Tagen ermessensfehlerhaft zu kurz bemessen war (vgl. BFH-Urteile in BFHE 130, 240, BStBl II 1980, 457, unter 2. b, und vom 23. Mai 1989 X R 7/85, BFH/NV 1990, 315; BFH-Beschluß vom 17. Juni 1993 VI S 3/93, unter 1. a, BFH/NV 1993, 618; Gräber/Koch, a.a.O., § 62 Rz. 53, 57; Tipke/Kruse, a.a.O., § 62 FGO Rz. 12; zu § 296 der Zivilprozeßordnung -- ZPO --: Urteil des Bundesgerichtshofs -- BGH -- vom 11. November 1993 VII ZR 54/93, Neue Juristische Wochenschrift -- NJW -- 1994, 736).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht