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BFH, 18.10.2000 - X R 70/97 |
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Einzelunternehmen - Veräußerung des Betriebsgrundstückes - Notaranderkonto - Grundpfandrechtsgläubiger - Ratenzahlung - Vorfälligkeitsentschädigung - Betriebsausgabe - Jahresgewinn - Besteuerungsgrundlage - Veräußerungskosten - Gewerbebetrieb
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EStG § 16 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 34
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Vorfälligkeitsentschädigung als Veräußerungskosten
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Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 55/97
Vorfälligkeitsentschädigung bei Betriebsveräußerung
Auszug aus BFH, 18.10.2000 - X R 70/97
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97 (BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458) entschieden, dass bei der Abgrenzung, ob Aufwendungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) bei der Ermittlung des laufenden Gewinns oder aber als Veräußerungskosten i.S. von § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen sind, auf den Veranlassungszusammenhang abzustellen ist.Der IV. Senat hat der Entscheidung des VIII. Senats in BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung nur dann durch die Veräußerung veranlasst sei, wenn der Veräußerungserlös zur Tilgung der Schulden ausreiche.
- BFH, 25.02.1999 - IV R 55/97
Vorfälligkeitsentschädigung als Dauerschuldzinsen
Auszug aus BFH, 18.10.2000 - X R 70/97
Auch wenn die Vorfälligkeitsentschädigung zu der auf die Gesamtlaufzeit des Kredits bezogenen Gegenleistung des Darlehensnehmers für die Inanspruchnahme des Kredits gehört (vgl. BFH-Urteil vom 25. Februar 1999 IV R 55/97, BFHE 188, 406, BStBl II 1999, 473), so verteuert sie doch --auf die verkürzte Laufzeit gerechnet-- den Kredit. - BFH, 06.05.1982 - IV R 56/79
Zur Abgrenzung laufender Betriebsausgaben von den durch eine Veräußerung des …
Auszug aus BFH, 18.10.2000 - X R 70/97
Die ursprüngliche Definition der Veräußerungskosten durch den BFH, wonach ein unmittelbarer sachlicher Bezug zum Veräußerungsgeschäft erforderlich war (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1982 IV R 56/79, BFHE 136, 209, BStBl II 1982, 691), sei kein aussagekräftiges Merkmal für die Zuordnung von Aufwendungen. - BFH, 26.03.1992 - IV R 121/90
Berichtigung des Vorsteuerabzugs (§ 15 a Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UstG)
Auszug aus BFH, 18.10.2000 - X R 70/97
So ist bereits im Urteil des IV. Senat vom 26. März 1992 IV R 121/90 (BFHE 168, 419, BStBl II 1992, 1038, unter 2. der Gründe) ausgesprochen, dass eine Minderung des Veräußerungsgewinns auch "durch wirtschaftlich eng mit der Veräußerung zusammenhängende Vorgänge denkbar" sei. - BFH, 06.10.1993 - I R 97/92
Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den …
Auszug aus BFH, 18.10.2000 - X R 70/97
Der I. Senat ist im Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92 (BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287) zwar noch ausdrücklich vom Erfordernis einer "unmittelbar" sachlichen Beziehung zur Veräußerung ausgegangen, hat diese jedoch auch bei der Inanspruchnahme anwaltschaftlichen Rates für die Verhandlungen über Auseinandersetzungsvereinbarungen und die dadurch ausgelösten Beratungskosten zutreffend bejaht.
- BFH, 06.12.2005 - VIII R 34/04
Kein Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen als Werbungskosten bei den …
Ob hiervon auch dann auszugehen ist, wenn der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung der der bisherigen Einkunftsquelle zugerechneten Schulden ausreicht (so zu Betriebsschulden Zustimmungsbeschluss des BFH vom 24. Juni 1999 IV ER -S- 1/99), bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. hierzu auch BFH-Urteil in BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; BFH-Urteil vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440; Kempermann, Finanz-Rundschau --FR-- 2000, 713;… Schmidt/Wacker, EStG, 24. Aufl., § 16 Rz. 301, m.w.N.). - BFH, 25.04.2018 - VI R 51/16
Auflösung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens bei Betriebsaufgabe
Damit kann der Senat auch dahinstehen lassen, ob die vorgenannte Entscheidung durch die Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440, und vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458), wonach die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines betrieblichen Kredits anlässlich einer Betriebsveräußerung nicht den laufenden Gewinn mindert, sondern zu den Veräußerungskosten gehört, mittlerweile überholt ist (…vgl. Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz 301). - BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03
Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf
Dementsprechend werden bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb solche Vorfälligkeitsentschädigungen zu den Veräußerungskosten i.S. von § 16 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gerechnet, die den laufenden Gewinn unberührt lassen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440).
- BFH, 23.09.2003 - IX R 20/02
Vermietung - Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf
Dementsprechend werden bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb solche Vorfälligkeitsentschädigungen zu den Veräußerungskosten i.S. von § 16 Abs. 2 EStG gerechnet, die den laufenden Gewinn unberührt lassen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440). - BFH, 19.02.2002 - IX R 36/98
Disagioerstattung bei Vorfälligkeitsentschädigung
Dementsprechend werden bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb solche Vorfälligkeitsentschädigungen zu den Veräußerungskosten i.S. von § 16 Abs. 2 EStG gerechnet, die den laufenden Gewinn unberührt lassen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440). - BFH, 14.01.2004 - X R 28/01
Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung
Dementsprechend werden bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb solche Vorfälligkeitsentschädigungen zu den Veräußerungskosten i.S. von § 16 Abs. 2 EStG gerechnet, die den laufenden Gewinn unberührt lassen (BFH-Urteile vom 25. Januar 2000 VIII R 55/97, BFHE 191, 111, BStBl II 2000, 458; vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440). - FG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 K 10038/15
Abzugsfähigkeit von Verlusten aus einer stillen Gesellschaft als …
Auslösendes Moment für den teilweisen Ausfall der stillen Beteiligung bzw. des Darlehens war die Betriebsaufgabe (vgl. BFH-Urteil vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440 - zur Abgrenzung von laufendem Gewinn und Veräußerungsgewinn). - FG Rheinland-Pfalz, 23.04.2008 - 2 K 2802/06
Abzug der Gewerbesteuer nach § 18 Abs. 4 UmwStG
Der Senat schließt sich der Auffassung von Pung (…aaO; so im Ergebnis auch Centrale-Gutachtendienst, GmbHR 2004, 793 unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 18. Oktober 2000 X R 70/97, BFH/NV 2001, 440 ) zur Berücksichtigung des Veranlassungszusammenhangs an.