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   BFH, 24.01.2001 - X R 73/97   

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https://dejure.org/2001,7698
BFH, 24.01.2001 - X R 73/97 (https://dejure.org/2001,7698)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2001 - X R 73/97 (https://dejure.org/2001,7698)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - X R 73/97 (https://dejure.org/2001,7698)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eigentümer - Ausbau der eigengenutzten Wohnung - Grundförderung - Folgejahre - Abzugsbetrag

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 2; ; FördG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 7 Abs 1 S 2 Nr 2, EStG § 10e Abs 2
    Abschnittsbesteuerung; Bindung; Fördergebiet; Wahlrecht; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 131
  • BB 2001, 926
  • DB 2001, 901
  • BStBl II 2001, 603
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 14.01.2004 - X R 19/02

    Zu eigenen Wohnzwecken genutztes Baudenkmal

    Sie entspricht damit § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FördG (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 24. Januar 2001 X R 73/97, BFHE 195, 131, BStBl II 2001, 603).

    d) Nach der Rechtsprechung des Senats werden Aufwendungen nur insoweit in die Bemessungsgrundlage nach § 10e EStG einbezogen, als sie sich auf die Höhe eines bei der Veranlagung wie Sonderausgaben abgezogenen Betrags i.S. des § 10e Abs. 1 und 2 EStG ausgewirkt haben (Senatsentscheidung in BFHE 195, 131, BStBl II 2001, 603).

  • FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 1616/99

    Versagung einer Steuerbegünstigung bezüglich eines unter Denkmalschutz stehenden

    Denn Aufwendungen hat der Steuerpflichtige nur insoweit in die Bemessungsgrundlage nach dem Eigenheimzulagegesetz einbezogen, als sie sich auf die Höhe der Eigenheimzulage ausgewirkt haben (BFH, BFH/NV 2001, 848 zu § 10 e EStG).

    Danach ist der Steuerpflichtige nicht nur zur Wahl der Fördermöglichkeiten nach § 10 f EStG oder dem Eigenheimzulagegesetz berechtigt (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 848), sondern auch dazu, den Betrag der Aufwendungen auf die Bemessungsgrundlagen nach § 10 f EStG und dem Eigenheimzulagegesetz aufzuteilen.

    Mit der "Soweit-Regelung" soll nur eine mehrfache Begünstigung derselben Aufwendungen im jeweiligen Jahr der Veranlagung ausgeschlossen werden (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 848; FG Thüringen, EFG 1997, 1498 zu § 10 e EStG und § 7 FördGG m.w.N.; Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG, § 10 f EStG, Rdnr 37; Kirchhof/Söhn, Kommentar zum EStG, § 10 f EStG, Rdnr B 19 und B 28; unklar: Lademann/Söffing/Brockhoff, Kommentar zum EStG, § 10 f EStG, Rdnr 25).

    Dass der Eigentümer mit der Inanspruchnahme einer Begünstigungsart für den restlichen Abzugszeitraum gebunden sein soll, lässt sich weder aus dem Wortlaut noch aus dem mit der Vorschrift verfolgten Zweck herleiten (vgl. BFH/NV 2001, 848).

  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 175/03

    Keine Eintragungsfähigkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in

    b) Es kann dahinstehen, ob der Beschluss über die Verlegung des Satzungssitzes mit der herrschenden Meinung als Auflösungsbeschluss zu werten (vgl. OLG Düsseldorf DB 2001, 901 m.Anm. Emde; OLG Hamm NJW-RR 1998, 615; BayObLGZ 1992, 113/116 = NJW-RR 1993, 43; Staudinger/Großfeld Rn.655 f.) oder lediglich entsprechend § 241 Nr. 3 AktG als nichtig anzusehen ist (so Michalski/Leible GmbHG Bd.1 Syst. Darst.2 Rn.133; Triebel/von Hase S.2415 m.w.N. in Fn.74).
  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    Die Vorschrift enthält insoweit lediglich eine Einschränkung zur Vermeidung einer Doppelförderung derselben Aufwendungen (vgl. dazu Senatsentscheidung vom 24. Januar 2001 X R 73/97, BFHE 195, 131, BStBl II 2001, 603, unter II. 3.).
  • BFH, 11.12.2002 - X R 57/01

    Anspruchsberechtigung nach § 7 Abs. 1 FördG

    Wegen des allgemein schlechten Zustands der Bausubstanz im Fördergebiet will das Gesetz dem Eigentümer den Anreiz geben, die dringend erforderlichen Neubauten sowie Maßnahmen zum Ausbau, zur Erweiterung und zur Modernisierung von Gebäuden im Fördergebiet unverzüglich vorzunehmen; daher werden während eines bestimmten Zeitraums auch Erhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert (BTDrucks 12/562, S. 72; Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14. Dezember 1999 IX R 35/97, BFHE 189, 433, BStBl II 2000, 478; vom 24. Januar 2001 X R 73/97, BFHE 195, 131, BStBl II 2001, 603).
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