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   BFH, 25.08.1999 - X R 74/96   

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https://dejure.org/1999,5248
BFH, 25.08.1999 - X R 74/96 (https://dejure.org/1999,5248)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1999 - X R 74/96 (https://dejure.org/1999,5248)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1999 - X R 74/96 (https://dejure.org/1999,5248)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Fertigstellung einer Wohnung - Herstellungskosten - Bezugsfertigkeit - Verfahrensmangel - Wiederbeschaffungskosten - Wiederherstellungskosten - Ermittlung der Bemessungsgrundlage - Wertermittlungsmethode - Rügeverzicht - Revision - Aufhebung der Vorentscheidung - ...

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e; ; FGO § 126 Abs. 3 Nr. 2; ; FGO § 76

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 57 Abs 1, FGO § 76
    Beitrittsgebiet; Bemessungsgrundlage; Sachaufklärung; Wohneigentumsförderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.03.1998 - III B 21/97

    Geltendmachung eines Verfahrensmangels wegen Verletzung der

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
    Wird --wie im Streitfall-- eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht mit der Begründung geltend gemacht, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen und die Umstände zu benennen, aufgrund derer sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen; außerdem ist das vermutliche Ergebnis der Ermittlungen anzugeben sowie dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang zu beschreiben (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1998 III B 21/97, BFH/NV 1998, 1233, m.w.N.; vom 6. Mai 1998 IV B 7/97, BFH/NV 1998, 1498, m.w.N.).
  • BFH, 23.03.1993 - VII R 113/91
    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
    Hierin liegt ein materiell-rechtlicher Fehler, der auch ohne entsprechende Rüge zur Aufhebung des Urteils führt (z.B. BFH-Urteil vom 23. März 1993 VII R 113/91, BFHE 171, 157; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 31, 41, m.w.N.).
  • BFH, 17.06.1998 - II R 29/97

    Kapitallebensversicherungsvertrag - Bezugsberechtigung - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100, m.w.N.).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 7/97

    Anforderungen an die Schlüssigkeit des Vortrages das rechtliche Gehör sei

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
    Wird --wie im Streitfall-- eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht mit der Begründung geltend gemacht, das FG hätte auch ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen den Sachverhalt weiter aufklären müssen, so sind die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen und die Umstände zu benennen, aufgrund derer sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen; außerdem ist das vermutliche Ergebnis der Ermittlungen anzugeben sowie dessen Einfluß auf den Verfahrensausgang zu beschreiben (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. März 1998 III B 21/97, BFH/NV 1998, 1233, m.w.N.; vom 6. Mai 1998 IV B 7/97, BFH/NV 1998, 1498, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.1990 - X R 79/88

    Auf bis zuletzt nicht angesprochenen rechtlichen Gesichtspunkt gestützte

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) schützt die Beteiligten aber auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen (z.B. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185; vom 19. September 1990 X R 79/88, BFHE 162, 199, BStBl II 1991, 100, m.w.N.).
  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 74/96
    Im Streitfall ist nicht nachvollziehbar, aufgrund welcher rechtlicher Überlegungen das FG --obwohl Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag nach der im Urteil allein erwähnten Vorschrift des § 10e Abs. 1 EStG tatsächliche Herstellungskosten sind (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295)-- den Verkehrswert als entscheidungserheblich und, in tatsächlicher Hinsicht, aufgrund welcher Feststellungen es einen Verkehrswert in der vom Kläger angegebenen Höhe für zutreffend hielt.
  • BFH, 25.10.2016 - I R 54/14

    Persönliche Körperschaftsteuerpflicht und Gemeinnützigkeit eines ausländischem

    Eine solche Bindung besteht hingegen nicht, wenn aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG eine Schlussfolgerung tatsächlicher Art ableitet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2011 XI R 33/10, BFH/NV 2012, 1009; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70; vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416).
  • BFH, 15.03.2005 - X R 39/03

    Gewerblicher Grundstückshandel - Erschließungsunternehmer - Indizwirkung der

    Die entscheidungserheblichen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Grundlagen müssen dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht zu erkennen, wie das FG zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (vgl. § 119 Nr. 6 FGO; Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 23 ff.).
  • BFH, 08.02.2017 - I R 55/14

    Veräußerungsgewinn einer Stiftung liechtensteinischen Rechts durch Verzicht auf

    Eine Bindung des Bundesfinanzhofs (BFH) als Revisionsgericht an eine Tatsachenwürdigung besteht allerdings (schon) dann nicht, wenn aus den Gründen des angefochtenen Urteils nicht nachvollziehbar ist, aus welchen Tatsachen das FG eine Schlussfolgerung tatsächlicher Art ableitet (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Dezember 2011 XI R 33/10, BFH/NV 2012, 1009; vom 17. Mai 2005 VII R 76/04, BFHE 210, 70; vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416).
  • BFH, 05.06.2003 - V R 25/02

    Ort der sonstigen Leistung bei Testamentsvollstreckern

    b) Entscheidungserhebliche tatsächliche Feststellungen und rechtliche Grundlagen müssen dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht, zu erkennen, wie das FG zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (vgl. §§ 118 Abs. 2, 119 Nr. 6 der Finanzgerichtsordnung --FGO--; ständige Rechtsprechung, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 118 FGO Rz. 40, m.w.Nachw.).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 10/00

    Hinweispflicht des Gerichts für erforderliche Klageergänzung

    Das erstinstanzliche Urteil verletzt den Anspruch der Kläger auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG-- i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO), der u.a. darauf gerichtet ist, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Juni 1997 III B 296/95, BFH/NV 1998, 35, 36, und vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, 418, m.w.N.).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

    Wird eine solche Verfahrensrüge erhoben, so sind die unaufgeklärt gebliebenen, aber aufklärungsbedürftigen Tatsachen und die Umstände zu benennen, aufgrund derer sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung hätte aufdrängen müssen; außerdem ist das vermutliche Ergebnis der Ermittlungen anzugeben sowie dessen Einfluss auf den Verfahrensausgang zu beschreiben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, II. 1., m.w.N.).
  • BFH, 31.05.2005 - X R 26/04

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Surrogation eines ertraglosen

    Ein materiell-rechtlicher Verstoß gegen § 96 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegt vor, wenn dem angefochtenen Urteil nicht nachvollziehbar zu entnehmen ist, wie und aufgrund welcher Überlegungen das FG zu dieser entscheidungserheblichen tatsächlichen Feststellung gekommen ist (vgl. Senatsurteile vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416; vom 27. November 2002 X R 17/01, BFH/NV 2003, 586, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2005 - X R 37/04

    Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten

    c) Die entscheidungserheblichen tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Grundlagen müssen dem angefochtenen Urteil in einer Weise zu entnehmen sein, die es den Beteiligten und dem Revisionsgericht ermöglicht zu erkennen, wie das FG zu dem gefundenen Ergebnis gekommen ist (vgl. Senatsurteil vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416) Hieran fehlt es im Streitfall.
  • BFH, 21.06.2002 - VII S 14/02

    PKH; unzulässiges Rechtsmittel wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Schließlich besteht auch kein Anhaltspunkt dafür, dass das Urteil der Vorinstanz den Anspruch des Antragstellers auf Gewährung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG i.V.m. § 96 Abs. 2 FGO), der u.a. auch darauf gerichtet ist, die Beteiligten vor Überraschungen zu schützen (vgl. BFH-Entscheidungen vom 5. Juni 1997 III B 296/95, BFH/NV 1998, 35, 36, und vom 25. August 1999 X R 74/96, BFH/NV 2000, 416, 418), verletzt haben könnte.
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