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   BFH, 01.06.1994 - X R 81/90   

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https://dejure.org/1994,2575
BFH, 01.06.1994 - X R 81/90 (https://dejure.org/1994,2575)
BFH, Entscheidung vom 01.06.1994 - X R 81/90 (https://dejure.org/1994,2575)
BFH, Entscheidung vom 01. Juni 1994 - X R 81/90 (https://dejure.org/1994,2575)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Überlassung von Wirtschaftsgütern als Gewerbebetrieb bei Beurteilung einer Nutzungsüberlassung als Betriebsaufspaltung - Definition des Begriffs des Wirtschaftsguts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (28)

  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99

    Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung -

    Das gilt sowohl für Nutzungsüberlassungen auf schuldrechtlicher als auch für solche auf dinglicher Grundlage (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 1. Juni 1994 X R 81/90, BFH/NV 1995, 154, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2010 - I R 97/09

    Begründung einer Betriebsaufspaltung zwischen einem steuerbefreiten Berufsverband

    Eine sachliche Verflechtung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (BFH-Urteil vom 1. Juni 1994 X R 81/90, BFH/NV 1995, 154, m.w.N.).
  • BFH, 17.11.2020 - I R 72/16

    Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

    (2) Eine sachliche Verflechtung liegt vor, wenn das Besitzunternehmen der Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (BFH-Urteil vom 01.06.1994 - X R 81/90, BFH/NV 1995, 154, m.w.N.).
  • FG Köln, 31.08.2016 - 10 K 3550/14

    Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer angenommenen

    Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn der Betriebsgesellschaft durch das Besitzunternehmen ein Wirtschaftsgut unmittelbar zur Nutzung überlässt, die für die Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 01.06.1994 - X R 81/90, BFH/NV 1995, 154; vom 25.08.2010 - I R 97/09, BFH/NV 2011, 312; vom 24.09.2015 - IV R 9/13, BStBl II 2016, 154).
  • FG Köln, 15.07.2009 - 13 K 4468/05

    Nachsteuer und Körperschaftsteuerminderung nicht zwingend innerhalb eines

    Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung setzt voraus, dass der Betriebsgesellschaft Wirtschaftsgüter vermietet, verpachtet oder in anderer Weise zur Nutzung überlassen werden, die bei dieser eine wesentliche Betriebsgrundlage bilden (Urteil des BFH vom 1. Juni 1994 X R 81/90, BFH/NV 1995, 154, m. w. N.).

    Auf die Schutzfähigkeit dieser Vermögenswerte kommt es nicht an, wenn Dritte zumindest von deren Nutzung ausgeschlossen werden können (Urteil des BFH vom 1. Juni 1994, a. a. O., m. w. N.).

  • BFH, 22.12.2005 - IV B 98/04

    Entscheidung zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung und zur

    Soweit die Kläger rügen, die Grundsätze der BFH-Urteile vom 25. Oktober 1988 VIII R 339/82 (BFHE 154, 539) und vom 1. Juni 1994 X R 81/90 (BFH/NV 1995, 154) seien vom FG falsch angewendet worden, wird damit nicht eine Abweichung durch Aufstellung abweichender Rechtssätze dargelegt, sondern lediglich die fehlerhafte Anwendung übernommener Rechtssätze des BFH gerügt.
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