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   BFH, 07.03.2001 - X R 82/95   

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BFH, 07.03.2001 - X R 82/95 (https://dejure.org/2001,1681)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2001 - X R 82/95 (https://dejure.org/2001,1681)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2001 - X R 82/95 (https://dejure.org/2001,1681)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Eheleute - Steuervergünstigung - Anbau - Wohnung - Herstellungskosten - Pachtvertrag - Eigentum

  • Judicialis

    AO 1977 § 39; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 39; EStG § 10e Abs. 1, 2
    Wohneigentumsförderung für Anbauten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1, EStG § 10e Abs 6
    Anbau; Vorkosten; Wirtschaftliches Eigentum; Wohnungseigentumsförderung

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 214
  • NZM 2001, 1145 (Ls.)
  • BB 2001, 1138
  • DB 2001, 1172
  • BStBl II 2001, 481
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96

    1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2.

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 82/95
    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des I. und XI. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. die Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, und vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) ist der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat.
  • BFH, 28.07.1999 - X R 116/96

    Förderung von Wohnungseigentum; Grundförderung bei Anschaffung oder Herstellung

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 82/95
    c) Wirtschaftliches Eigentum --das grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182)-- könnte allenfalls an dem Ausbau/der Erweiterung selbst bestehen, wenn der Steuerpflichtige die Herstellungskosten hierfür getragen hat.
  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus BFH, 07.03.2001 - X R 82/95
    aa) Nach der neueren Rechtsprechung des I. und XI. Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. die Urteile vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164, und vom 11. Juni 1997 XI R 77/96, BFHE 183, 455, BStBl II 1997, 774) ist der Nutzungsberechtigte als wirtschaftlicher Eigentümer anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat.
  • FG Saarland, 17.03.2004 - 1 K 215/00

    Unentgeltliche Grundstücksübertragung trotz vorheriger Bauaufwendungen des

    Dem Hersteller zuzurechnende Ausbauten und Erweiterungen an einem fremden Wohngebäude werden mithin nur gefördert - und zwar dann unmittelbar nach § 10e Abs. 1 EStG -, wenn durch den Ausbau oder die Erweiterung eine neue selbständige Wohnung hergestellt wird (BFH-Urteile vom 7. März 2001 X R 82/95, BStBl II 2001, 481; vom 4. Dezember 2001 IX R 34/98, BFH/NV 2002, 761) und die Wohnung vom Hersteller in Eigentümerposition zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, d.h. er muss zumindest wirtschaftlicher Eigentümer der auf fremden Grund und Boden errichteten neuen Wohnung sein.

    Denn wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum auseinander fallen, steht die Eigenheimförderung nach § 10e EStG dem wirtschaftlichen Eigentümer zu (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. BFH-Urteil vom 18. September 2003 X R 54/01, HFR 2004, 193), wobei wirtschaftliches Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO grundsätzlich auch an einem realen Gebäudeteil möglich ist (BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 116/96, BFH/NV 2000, 182; BStBl II 2001, 481).

    Als wirtschaftlicher Eigentümer im Sinne dieser Bestimmung ist nach der neueren Rechtsprechung des BFH der Nutzungsberechtigte anzusehen, wenn er die Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und im Falle der Beendigung des Nutzungsrechts einen Anspruch auf vollen Wertersatz hat, so dass der zivilrechtliche Eigentümer zwar rechtlich, aber nicht wirtschaftlich über sein Eigentum verfügen kann, weil er im Falle der Nutzungsbeendigung dem Nutzungsberechtigten vollen Ersatz für das vom Nutzungsberechtigten hergestellte Wirtschaftsgut leisten muss (BFH, BStBl II 2001, 481 m.w.N.).

    Ob diese Rechtsprechung gleichermaßen bei der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG anzuwenden ist, hat der BFH im Entscheidungsfall BStBl II 2001, 481 angezweifelt.

    d) Angesichts der zwischenzeitlich gefestigten Rechtsprechung des BFH zu wirtschaftlichem Eigentum an Baulichkeiten auf fremden Grund und Boden, welche die diesbezüglichen Zweifel des BFH-Urteils BStBl II 2001, 481 bislang nicht aufgegriffen hat, stellt der Senat seine aufgezeigten Bedenken zu dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hintan und folgt ihr hinsichtlich Angehörigenfremdbauten auch für den Streitfall.

  • FG Köln, 28.06.2001 - 7 K 1941/99

    Wirtschaftliches Alleineigentum eines Miteigentümers

    Der Steuerpflichtige muß insoweit zivilrechtlicher oder zumindest wirtschaftlicher Eigentümer der ausgebauten oder erweiterten Wohnung sein (ständige Rechtsprechung des BFH, zuletzt Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, DStR 2001, 940 ).

    Der BFH hat es darüberhinaus mit ständiger Rechtsprechung abgelehnt, davon auszugehen, dass allein ein Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 951, 812 BGB des auf fremden Grund und Bodens ein Gebäude errichtenden als ausschlaggebend für die Frage anzusehen, inwieweit diesem das wirtschaftliche Eigentum an den betreffenden Objekt zugerechnet werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 21. Mai 1992 X R 61/91, a.a.O.; vom 1. Juni 1994 X R 40/91, a.a.O.; vom 20. September 1995 X R 94/92, a.a.O.; vom 7. März 2001 X R 82/95, a.a.O.).

    Denn der BFH hat es bislang abgelehnt, einem vermeintlichen Aufwendungsersatzanspruch des Bauenden ausschlaggebende Bedeutung für die Frage des Bestehens wirtschaftlichen Eigentums zukommen zu lassen, diesem Umstand vielmehr keine entscheidende Bedeutung beigemessen (zuletzt Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.09.2001 - 2 K 2799/00

    Eigenheimzulage für Ausbau einer teilweisen fremden Wohnung nach Erwerb des

    Dies wäre anders, wenn die Klägerin ab 1998 wirtschaftliche Alleineigentümerin nicht nur des Dachgeschoßausbaus sondern auch der damit erweiterten Obergeschoßwohnung gewesen ist (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BStBl II 2001, 481).

    Dies ist jedenfalls der Fall bei der Herstellung einer selbständigen Wohnung durch einen Ausbau oder eine Erweiterung auf einem fremden Grundstück, für die der Hersteller nach den Gründen des BFH-Urteils vom 7. März 2001 X R 82/95 (BStBl II 2001, 482 unter II. Nr. 1 c)) Anspruch auf eine Förderung nach § 10e Abs. 1 EStG hat.

    Der Senat folgt nicht der von Paus (KFR F. 3 EStG § 10e 6/01, S. 319) bei der Kommentierung des BFH-Urteils X R 82/95 (a. a. O.) vertretenen Meinung, der Gesetzestext des § 2 Abs. 2 EigZulG lege die Auffassung nahe, ein Anspruch auf Eigenheimzulage für einen Ausbau oder eine Erweiterung könne nicht nachträglich durch Übertragung des rechtlichen Eigentums an der Wohnung begründet werden.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00

    Förderung der Wohnraumerweiterung

    Aus den Gesetzesmaterialien (vgl. BRDrucks 498/95) ergibt sich nichts dafür, dass insoweit eine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung beabsichtigt war (vgl. BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481; BFH-Beschluss vom 4. Mai 1999 IX B 38/99, BFHE 188, 395, BStBl II 1999, 587, zu § 4 EigZulG).
  • BFH, 30.07.2003 - X R 45/01

    Wohneigentumsförderung, Miteigentum

    Denn selbst wenn der zivilrechtliche Eigentümer bei Beendigung der Nutzung ggf. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Ausbaus/der Erweiterung zu leisten hat, wird sein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Wohnung nicht wirtschaftlich wertlos (Senatsurteile vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, und X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235).

    Denn --wie der Senat in seinen Urteilen in BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481 und in BFH/NV 2001, 1235 unter Hinweis auf den Sinn und Zweck der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG, auf dessen amtliche Überschrift und auf die ausdrückliche Regelung in der Nachfolgeregelung im Eigenheimzulagengesetz dargelegt hat-- setzt die Begünstigung nach § 10e Abs. 2 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der ausgebauten oder erweiterten Wohnung ist.

  • FG Köln, 01.02.2005 - 8 K 8294/00

    Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum

    Die Hinweise des Beklagten auf die neueren Urteile des BFH vom 16.07.2001 X R 39/97 und vom 07.03.2001 X R 82/95 gingen fehl.

    Dabei setzt eine Zulage für einen Ausbau bzw. eine Erweiterung voraus, dass der Anspruchsberechtigte zivilrechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer der ausgebauten oder erweiterten Wohnung ist, wenn - wie im Streitfall - er mit dem Anbau keine neue Wohnung im Sinne des § 2 Abs. 1 EigZulG hergestellt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Urteile vom 14.2.2001 X R 127/96, BFH/NV 2001, 1108 und vom 07.03.2001 X R 82/95, BStBl II 2001, 481 m. w. N.).

  • BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05

    Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung

    b) Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat nach der Rechtsprechung des BFH in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, unter II. 1. b).
  • BFH, 04.12.2001 - IX R 34/98

    EigZul; wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden

    Dementsprechend sind Ausbauten oder Erweiterungen an fremden Wohnungen keine vermögensbildenden Maßnahmen in diesem Sinne (BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, m.w.N., betreffend § 10e EStG).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 13/04

    Eigenheimzulage für einen Anbau

    Ist er lediglich wirtschaftlicher Eigentümer des Anbaus, steht ihm --wie das FG zutreffend angenommen hat-- eine Eigenheimzulage nur zu, wenn er durch den Anbau eine Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 EigZulG hergestellt hat (BFH-Urteile vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, zu § 10e des Einkommensteuergesetzes --EStG--, und vom 4. Dezember 2001 IX R 34/98, BFH/NV 2002, 761, zum EigZulG).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 30/03

    Eigenheimzulage: Baumaßnahmen auf fremdem Grund und Boden

    Denn selbst wenn diese Erwartung später enttäuscht worden wäre und der Vater als zivilrechtlicher Eigentümer wegen Zweckverfehlung eine Entschädigung in Höhe des Werts der Umbaumaßnahmen zu leisten gehabt hätte, wäre sein zivilrechtlicher Anspruch auf Herausgabe der Wohnung nicht wirtschaftlich wertlos gewesen (Senatsentscheidungen vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, und X R 147/97, BFH/NV 2001, 1235, unter II. 1. b bb).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

  • BFH, 18.07.2001 - X R 29/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Anbau - Abzugsbetrag - Vorkosten -

  • FG Niedersachsen, 23.04.2003 - 2 K 303/01

    Gewährung von Eigenheimzulage ; Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem

  • FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07

    Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern

  • FG Niedersachsen, 21.09.2004 - 9 K 552/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage für den Umbau eines ehemaligen Kuhstalls zu einem

  • FG Hamburg, 26.08.2009 - 6 K 150/07

    Einkommensteuer: Baudenkmal; wirtschaftliches Eigentum bei Sanierung eines

  • FG München, 10.09.2003 - 9 K 4513/01

    Eigenheimzulage für einen Anbau an ein Einfamilienhaus auf fremdem Grund und

  • FG Baden-Württemberg, 07.09.2001 - 3 K 265/01

    Vor Bezug einer bis zum Grundstückserwerb unentgeltlich genutzten Wohnung

  • FG München, 10.05.2005 - 6 K 2349/02

    Eigenheimzulage bei Anbau, bei dem aus einem Einfamilienhaus zwei Wohnungen

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