Rechtsprechung
BFH, 16.03.1999 - X R 87/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Versorgungsleistung - Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen - Dauernde Last - Vorweggenommene Erbfolge - Sonderausgaben
- Judicialis
AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § ... 165 Abs. 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 22 Nr. 1; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 1; ; EStG § 12; ; EStG § 7; ; ZPO § 323; ; BGB § 1093; ; BGB § 1041 Satz 2; ; BGB § 1093 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1041
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 22 Nr. 1 S. 1
Vermögensübertragung: Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 04.04.1995 - V 1008/94
- BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Auszug aus BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Kommt --wie das FG im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rente als gleichbleibend meint-- insoweit das Sonderrecht der Vermögensübergabe nicht zur Anwendung, gelten § 12 EStG und die allgemeinen Grundsätze des Einkommensteuerrechtes ohne Einschränkung; das bedeutet, daß wiederkehrende Leistungen mit ihrem Barwert Anschaffungskosten i.S. des § 7 EStG sind und der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil --ebenso wie die Anschaffungskosten-- steuerrechtlich nur berücksichtigt werden darf, wenn es sich insoweit um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt oder wenn ein Zinsanteil sonst gesetzlich (z.B. § 10e Abs. 6 a EStG) zum Abzug zugelassen ist (z.B. Senatsurteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, m.w.Rechtsprechungsnachw.).Zuzustimmen ist insoweit der Erwägung des FG, daß die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel nicht stets die Annahme rechtfertigt, die Leistungen seien unter Berücksichtigung von Ertrags- und Bedarfsveränderungen abänderbar (BFH in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, m.w.Nachw.).
Handelt es sich indes um eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung, sind die wiederkehrenden Leistungen aufgrund der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages in der Regel abänderbar, auch wenn --wie im Streitfall-- eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO fehlt (BFH-Urteile vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, jeweils m.w.Nachw.), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, daß die Vertragsbeteiligten ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben.
Allerdings kommt eine Zuordnung zum Sonderrecht der Vermögensübergabe nicht in Betracht, wenn das übergebene Vermögen erst vom Übernehmer in einen Zustand versetzt wird, daß es überhaupt zur Erzielung von Erträgen eingesetzt werden kann (Senatsurteil in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813).
- BFH, 24.11.1993 - X R 123/90
Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )
Auszug aus BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Dem FG ist darin zuzustimmen, daß eine Zuordnung zum Vertragstypus des "Altenteilsvertrages" nicht in Betracht kommt, wenn die vereinbarten Versorgungsleistungen offenkundig nicht aus dem Ertrag erbracht werden können (BFH-Urteil vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704); denn dieser Vertragstypus ist in bürgerlich-rechtlicher Hinsicht dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseitigen Lebensverhältnisse von Übergeber und Übernehmer dadurch verknüpft werden, daß eine ertragbringende Wirtschaftseinheit zur Weiterbewirtschaftung übergeben wird und der Übergeber im wirtschaftlichen Ergebnis (lediglich) einen Teil der Erträge zurück"behält".Der Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Umfang der geschuldeten Versorgungsleistungen muß nach ständiger Rechtsprechung von Anfang an oder --bei Änderung der Verhältnisse-- für die Zukunft klar und eindeutig vereinbart worden sein (BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1994, 704;… vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467, m.w.Nachw.).
- BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer …
Auszug aus BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Handelt es sich indes um eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung, sind die wiederkehrenden Leistungen aufgrund der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages in der Regel abänderbar, auch wenn --wie im Streitfall-- eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO fehlt (BFH-Urteile vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, jeweils m.w.Nachw.), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, daß die Vertragsbeteiligten ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben.
- BFH, 27.08.1996 - IX R 86/93
Im Austausch gegen ein bei Vermögensübergabe vorbehaltenes Wohnrecht nachträglich …
Auszug aus BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Handelt es sich indes um eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung, sind die wiederkehrenden Leistungen aufgrund der Rechtsnatur des Versorgungsvertrages in der Regel abänderbar, auch wenn --wie im Streitfall-- eine ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO fehlt (BFH-Urteile vom 24. Juli 1996 X R 167/95, BFHE 181, 72, BStBl II 1997, 315; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, jeweils m.w.Nachw.), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, daß die Vertragsbeteiligten ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben. - BFH, 25.03.1992 - X R 196/87
Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung
Auszug aus BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Zwar umfaßt der Rechtsbegriff "Versorgungsleistungen" solche Aufwendungen, durch welche die Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen, Ernährung etc. abgedeckt werden; dabei kann der Wohnbedarf des Übergebers auch in der Weise sichergestellt werden, daß der Übernehmer eine Wohnung, deren Nutzung sich der Übergeber vorbehalten hat, in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten hat (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012). - BFH, 01.04.1998 - X B 198/97
Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last
Auszug aus BFH, 16.03.1999 - X R 87/95
Der Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten, insbesondere der Umfang der geschuldeten Versorgungsleistungen muß nach ständiger Rechtsprechung von Anfang an oder --bei Änderung der Verhältnisse-- für die Zukunft klar und eindeutig vereinbart worden sein (…BFH-Entscheidungen in BFH/NV 1994, 704; vom 1. April 1998 X B 198/97, BFH/NV 1998, 1467, m.w.Nachw.).
- BFH, 23.11.2016 - X R 8/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284; in BFH/NV 2000, 12, …und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 11.10.2007 - X R 14/06
Abzug von Rentenzahlungen als dauernde Last
Nach der Rechtsprechung sei nicht erheblich, ob der Empfänger der wiederkehrenden Leistungen versorgungsbedürftig und auf diese angewiesen sei (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12;… vom 24. Februar 1999 X R 3/95, BFH/NV 2000, 414).Auf den Umstand, dass der Übergeber weiteres existenzsicherndes Vermögen besitzt oder ein Vermächtnisnehmer existenzsicherndes Vermögen erhalten hat, kommt es nicht an (BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 12, unter II.1.d).
- BFH, 03.05.2017 - X R 9/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284; in BFH/NV 2000, 12, …und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592).
- BFH, 03.03.2004 - X R 14/01
Wertsicherungsklausel bei Vermögensübertragung
a) Die steuerrechtliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses als solches setzt zwischen nahen Angehörigen jedenfalls voraus, dass der Mindestbestand an bürgerlich-rechtlichen Rechtsfolgen, der die Qualifikation als Versorgungsvertrag erst ermöglicht (Umfang des übertragenen Vermögens, Höhe der Versorgungsleistung sowie Art und Weise ihrer Zahlung), klar und eindeutig vereinbart wird; die Vereinbarungen müssen zu Beginn des Rechtsverhältnisses oder bei Änderung des Verhältnisses für die Zukunft getroffen werden (BFH-Urteile vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020 unter 2. d;… vom 15. Juli 1992 X R 31/91, BFH/NV 1993, 18 unter 4.;… vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382 unter 2.; vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12 unter II. 2. b; vom 25. August 1999 X R 38/95, BFHE 190, 302, BStBl II 2000, 21 unter II. 3. a;… vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468 unter II. 2. b; zu Abweichungen vom Fremdüblichen, die danach von der Rechtsprechung des BFH als unerheblich beurteilt worden sind, vgl. BFH-Urteil in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 unter 6. b). - BFH, 23.11.2016 - X R 16/14
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (Senatsentscheidungen vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284; in BFH/NV 2000, 12, …und vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 13.09.2000 - X R 147/96
Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen
Denn wenn das Sonderrecht der Vermögensübergabe nicht anzuwenden ist, gelten § 12 EStG und die allgemeinen Grundsätze des Einkommensteuerrechts ohne Einschränkung (vgl. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280; vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, m.w.N.). - BFH, 16.06.2021 - X R 30/20
Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die Entscheidung des Großen Senats des BFH in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25.03.1992 - X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26.01.1994 - X R 141/90, BFH/NV 1994, 845, unter 2.b; vom 27.08.1996 - IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47, unter 2.d aa; vom 16.03.1999 - X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, unter II.1.b; in BFHE 256, 428, BStBl II 2017, 517, Rz 37). - BFH, 03.03.2004 - X R 135/98
Versorgungsvertrag - Von der Leibrente zu einer dauernden Last
Der erkennende Senat hat auf letzteren Gesichtspunkt insbesondere in Fällen entscheidungsleitend abgehoben, in denen ein typischer Leibgedings-/Altenteilsvertrag oder eine dem zivilrechtlichen Vertragstypus des Altenteilsvertrages vergleichbare Vereinbarung vorlag (…ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile vom 25. November 1992 X R 148/90, BFH/NV 1993, 586, 589; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499; vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284, und vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12, jeweils m.w.N.). - FG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 3 K 1959/18
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
Die Rechtsprechung geht im Anschluss an die vorgenannte Entscheidung des Großen Senats davon aus, dass Versorgungsleistungen, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart werden, "im Regelfall" abänderbar sind (…BFH-Urteile vom 25. März 1992 X R 38/86, BFH/NV 1992, 595;… vom 26. Januar 1994 X R 141/90, BFH/NV 1994, 845; vom 27. August 1996 IX R 86/93, BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12), es sei denn, aus dem Vertrag ergibt sich, dass die Parteien ausnahmsweise gleichbleibende Leistungen vereinbart haben (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 85/94, BFHE 182, 110, BStBl II 1997, 284; in BFH/NV 2000, 12;… BFH-Beschluss vom 2. November 2000 X B 50/00, BFH/NV 2001, 592).Dies gilt umso mehr, als es sich im Streitfall um - im Regelfall abänderbare (…BFH-Urteile in BFH/NV 1992, 595;… in BFH/NV 1994, 845; in BFHE 181, 175, BStBl II 1997, 47; in BFH/NV 2000, 12) - Versorgungsleistungen handelte, die in sachlichem Zusammenhang mit der Übergabe von existenzsicherndem Vermögen - dem Weinbaubetrieb - im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart wurden.
- BFH, 15.07.2003 - X B 173/01
Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel bei Vermögensübergabe gegen …
b) Die damit angesprochenen Fragen sind aber bereits durch eine Vielzahl von Entscheidungen des BFH höchstrichterlich geklärt (vgl. z.B. Senatsurteile vom 11. März 1992 X R 141/88, BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499;… vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848; vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152, BStBl II 1996, 669; vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813; vom 16. März 1999 X R 87/95, BFH/NV 2000, 12).Sie kann mithin auch der Vereinbarung einer Leibrente beigefügt werden, ohne dass sich deren Rechtsnatur als gleichbleibend ändern würde (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348;… vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620;… in BFH/NV 1994, 848; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, und in BFH/NV 2000, 12).
- FG Köln, 28.06.2000 - 10 K 485/99
Abzugsfähigkeit von Wohnrechtsnebenleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG
- BFH, 16.09.2004 - X R 7/04
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Nebenerwerbslandwirt
- FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99
Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel
- BFH, 31.03.2004 - X R 11/03
Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen
- BFH, 16.05.2001 - X R 53/99
Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …
- BFH, 09.03.2011 - X B 193/10
Abänderbarkeit der in einer Verfügung von Todes wegen begründeten wiederkehrenden …
- BFH, 18.07.2013 - X B 75/12
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Vereinbarung vor dem …
- BFH, 03.03.2004 - X R 17/98
Vermögensübergabe gegen private Versorgungsrente
- BFH, 31.03.2004 - X R 3/01
Dauernde Last - Versorgungsleistungen
- FG Münster, 05.02.2003 - 7 K 6934/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Abgrenzung zwischen Leibrente …
- FG Köln, 18.01.2012 - 7 K 921/07
Wiederkehrende Leistungen bei vorweggenommener Erbfolge
- FG Schleswig-Holstein, 04.04.1995 - V 1008/94
Steuerliche Behandlung der von einem Steuerpflichtigen aufgrund eines …
- FG Münster, 20.03.2002 - 7 K 1725/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
- FG Münster, 18.08.2004 - 1 K 5137/00
Dauernde Lasten
- FG Münster, 15.02.2003 - 7 K 6934/00
- FG München, 29.10.2002 - 2 K 782/98
Keine Anerkennung einer dauernden Last bei Übergabe eines Zweifamilienhauses, …
- FG München, 18.06.2012 - 7 K 1217/09
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Fehlende Abänderbarkeit der …
- FG Münster, 20.03.2002 - 12 LB 68/03