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   BFH, 15.03.1994 - X R 93/90   

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https://dejure.org/1994,2386
BFH, 15.03.1994 - X R 93/90 (https://dejure.org/1994,2386)
BFH, Entscheidung vom 15.03.1994 - X R 93/90 (https://dejure.org/1994,2386)
BFH, Entscheidung vom 15. März 1994 - X R 93/90 (https://dejure.org/1994,2386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung des Verzichts auf den Nießbrauch gegen lebenslänglich wiederkehrende Leistungen nach den Grundsätzen über die private Versorgungsrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rente oder dauernde Last bei Ablösung eines Nießbrauchs

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 11.03.1992 - X R 141/88

    Vermögensübertragung gegen lebenslängliche Geldrente

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Ergibt die Prüfung des FG, daß eine Vermögensübergabe vorliegt, gelten die im Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 141/88 (BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499 m.w.N.) zusammengefaßten Grundsätze.

    Dies setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des Versorgungsvertrages/Altenteilsvertrages (ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 8, 16, 17) in jedenfalls den wesentlichen Punkten vergleichbare Vereinbarung handelt (Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4., und in BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).

  • BFH, 27.02.1992 - X R 136/88

    Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Stellt sich der Verzicht auf den Nießbrauch als (unentgeltliche) Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen dar, sind die wiederkehrenden Leistungen eine private Versorgungsrente, die beim Verpflichteten als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) abziehbar und beim Bezieher entsprechend steuerbar ist (vgl. zusammenfassend BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 136/88, BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).

    Dies setzt allerdings voraus, daß es sich um eine dem zivilrechtlichen Typus des Versorgungsvertrages/Altenteilsvertrages (ausführlich hierzu Pecher in Münchener Kommentar, Art. 96 EGBGB Rdnr. 8, 16, 17) in jedenfalls den wesentlichen Punkten vergleichbare Vereinbarung handelt (Senatsurteile in BFHE 166, 564, BStBl II 1992, 499, unter 4., und in BFHE 167, 375 [BFH 27.02.1992 - X R 136/88], BStBl II 1992, 609).

  • BFH, 28.01.1986 - IX R 12/80

    Wiederkehrende Barleistung - Vermögensübertragungsvertrag - Leibrente -

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Hinsichtlich der Frage, ob ausdrücklich abänderbare oder nicht abänderbare Leistungen vereinbart sind, ist der Erwägung des FG zuzustimmen, daß für die Annahme einer Abänderbarkeit eine Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht ausreicht, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, und vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).
  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Aber auch der Nießbrauch selbst kann als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs ebenso wie das belastete Grundstück selbst Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein (Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89], und vom 25. November 1992 XR 148/90, BFH/NV 1993, 586).
  • BFH, 28.01.1986 - IX R 5/80

    Außerbetriebliche Natur von wiederkehrenden Leistungen der Kinder an ihre Eltern

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Hinsichtlich der Frage, ob ausdrücklich abänderbare oder nicht abänderbare Leistungen vereinbart sind, ist der Erwägung des FG zuzustimmen, daß für die Annahme einer Abänderbarkeit eine Bezugnahme auf § 323 ZPO nicht ausreicht, wenn die Vertragspartner die Höhe der Leistungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (BFH-Urteile vom 28. Januar 1986 IX R 12/80, BFHE 146, 68, BStBl II 1986, 348, und vom 28. Januar 1986 IX R 5/80, BFH/NV 1986, 526).
  • BFH, 16.12.1993 - X R 67/92

    Die Abänderbarkeit wiederkehrender Leistungen im Zusammenhang mit der Übergabe

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Können die versprochenen wiederkehrenden Leistungen nicht aus den Erträgen des übergebenen Rechts (hier: des Grundstücks) erbracht werden, spricht dies für die Unabänderbarkeit; insoweit wird Bezug genommen auf das Senatsurteil vom 16. Dezember 1993 X R 67/92, BFHE 173, 152 [BFH 16.12.1993 - X R 67/92].
  • BFH, 25.11.1992 - X R 148/90

    Steuerrechtliche Beachtung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen - Verzicht

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Aber auch der Nießbrauch selbst kann als vermögenswerter Gegenstand des Rechtsverkehrs ebenso wie das belastete Grundstück selbst Gegenstand einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen sein (Urteile vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76 [BFH 25.11.1992 - X R 34/89], und vom 25. November 1992 XR 148/90, BFH/NV 1993, 586).
  • BFH, 28.11.1991 - XI R 2/87

    Einräumung eines Wohnrechts im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und spätere

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Handelt es sich beim Verzicht auf den Nießbrauch um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest einen veräußerungsähnlichen Vorgang, sind die Aufwendungen zur Ablösung grundsätzlich Anschaffungskosten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484).
  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Diese Rechtsprechung ist durch die Entscheidung des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) nicht überholt.
  • BFH, 21.07.1992 - IX R 14/89

    Anschaffungskosten durch Zahlungen zur Ablösung eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BFH, 15.03.1994 - X R 93/90
    Handelt es sich beim Verzicht auf den Nießbrauch um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest einen veräußerungsähnlichen Vorgang, sind die Aufwendungen zur Ablösung grundsätzlich Anschaffungskosten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. November 1991 XI R 2/87, BFHE 166, 263 [BFH 28.11.1991 - XI R 2/87], BStBl II 1992, 381, und vom 21. Juli 1992 IX R 14/89, BFHE 169, 313, BStBl II 1993, 484).
  • BFH, 29.01.1992 - X R 193/87

    Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente

  • BFH, 23.11.2016 - X R 8/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Das im Senatsbeschluss in BFH/NV 2007, 1501 zitierte Senatsurteil vom 15. März 1994 X R 93/90 (BFH/NV 1994, 848) beziehe sich auf einen Sachverhalt, in dem ein ertragloses Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende Unterhaltszahlungen übertragen worden sei.

    Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile in BFH/NV 1994, 848, m.w.N. der älteren Rechtsprechung, und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).

    In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss in BFH/NV 2007, 1501 dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.

  • BFH, 03.05.2017 - X R 9/14

    Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende

    Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile vom 15. März 1994 X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, m.w.N. der älteren Rechtsprechung, und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).

    In den Urteilen in BFH/NV 1994, 848 und in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813 hat der erkennende Senat diese Entscheidungen bestätigt und im Beschluss vom 9. Mai 2007 X B 162/06 (BFH/NV 2007, 1501) sowie im Urteil vom 23. November 2016 X R 8/14 (BFHE 256, 415, BStBl II 2017, 512) dahingehend konkretisiert, dass die wiederkehrenden Leistungen dann als Leibrente anzusehen sind, wenn die Abänderbarkeit bei Heimunterbringung bzw. Pflegebedürftigkeit ausgeschlossen wird.

  • BFH, 15.11.2023 - X R 3/21

    Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007

    Eine solche ausdrückliche Bezugnahme auf § 323 ZPO führt jedoch nicht zur Annahme abänderbarer Leistungen, wenn die Vertragspartner deren Höhe nach dem Inhalt der gesamten Vereinbarungen materiell-rechtlich von Voraussetzungen abhängig gemacht haben, die einer Wertsicherungsklausel entsprechen (Senatsurteile vom 15.03.1994 - X R 93/90, BFH/NV 1994, 848, unter 3.b und vom 27.08.1997 - X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, unter II.1.b aa).
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