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   BFH, 25.08.1999 - X R 94/98   

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https://dejure.org/1999,5090
BFH, 25.08.1999 - X R 94/98 (https://dejure.org/1999,5090)
BFH, Entscheidung vom 25.08.1999 - X R 94/98 (https://dejure.org/1999,5090)
BFH, Entscheidung vom 25. August 1999 - X R 94/98 (https://dejure.org/1999,5090)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erbengemeinschaft - Einnräumung eines Wohnrechts - Miteigentumsanteil - Einkommensteuererklärung - Sonderausgaben - Dauernde Last - Instandhaltungsaufwendungen - Unterhaltskosten - Privilegierte Vermögensübertragung - Halbentgeltliches Rechtsgeschäft - Versorgungsvertrag

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a; ; EStG § 12 Nr. 1; ; EStG § 12 Nr. 2; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 2; ; EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a; ; BGB § 946

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a
    Dauernde Last nur bei klaren und eindeutigen Vereinbarungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1 Buchst a, EStG § 12 Nr 2, BGB § 133, BGB § 1041
    Dauernde Last; Eigennutzung; Instandhaltung; Vermögensübergabe; Versorgung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    Hierzu gehören auch Aufwendungen für die Instandhaltung der vom Übergeber zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung in dem bei Übergabe vertragsgemäßen Zustand (BFH-Urteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).

    Daß die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen, schließt --entgegen der Auffassung des FA-- deren Abziehbarkeit unter dem Gesichtspunkt der "fehlenden wirtschaftlichen Belastung" nicht aus (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704).

  • BFH, 24.11.1993 - X R 123/90

    Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG )

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    Daß die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen, schließt --entgegen der Auffassung des FA-- deren Abziehbarkeit unter dem Gesichtspunkt der "fehlenden wirtschaftlichen Belastung" nicht aus (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704).

  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    a) Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als dauernde Last abziehbar (ausführlich hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend z.B. Senatsurteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    Die geschuldeten Leistungen müssen vereinbarungsgemäß erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19).
  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    a) Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung, sind die --grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren-- wiederkehrenden Leistungen in der Regel als dauernde Last abziehbar (ausführlich hierzu Beschluß des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; zusammenfassend z.B. Senatsurteil vom 27. August 1997 X R 54/94, BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BFH, 28.04.1987 - IX R 40/81

    Voraussetzungen für die Ansetzung des Nutzungswertes eines Mietwohngrundstücks -

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    Daß die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen, schließt --entgegen der Auffassung des FA-- deren Abziehbarkeit unter dem Gesichtspunkt der "fehlenden wirtschaftlichen Belastung" nicht aus (BFH-Urteile vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012; in BFH/NV 1994, 704).
  • BFH, 01.04.1998 - X B 198/97

    Reparaturaufwand bei Vermögensübergabe als dauernde Last

    Auszug aus BFH, 25.08.1999 - X R 94/98
    Dies setzt unter nahen Angehörigen voraus, daß die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart sind (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712; vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704; BFH-Beschluß vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).
  • FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 8907/97

    Kein Abzug einer dauernden Last, wenn der zwischen nahen Angehörigen geschlossene

    Ein solcher Vertrag entspricht dem Typus des "Versorgungsvertrags"/"Altenteilsvertrags", bei dem die wiederkehrenden Leistungen aufgrund der Zuordnung des Gesetzgebers in der Regel als dauernde Last abziehbar sind (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020 für einen unter Beteiligung der Geschwister des Steuerpflichtigen geschlossenen Vermögensübergabe- und Erbverzichtsvertrag gegen Zahlung einer wertgesicherten lebenslangen Rente an die Eltern; BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418, vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468, vom.

    Die klaren und ernsthaft gewollten Vereinbarungen müssen zu Beginn des maßgeblichen Rechtsverhältnisses oder - bei einer Änderung der Verhältnisse - für die Zukunft getroffen werden; rückwirkende Vereinbarungen sind steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; ferner BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 28. Juni 2000 X R 48/98, BFH/NV 2000, 1468 betreffend den Eintritt in eine KG; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717 betreffend die Übertragung von Gesellschaftsanteilen; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, 565, BStBl II 1992, 1020; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; ferner BFH-Beschluss vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467).

    25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717; vom 31. August 1994 X R 79/92, BFH/NV 1995, 382).

    Steuerrechtliche Folgen können daher nur anerkannt werden, wenn die Parteien den Vertrag nachprüfbar durchführen (BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 15. Juli 1992 X R 165/90, BFHE 168, 561, BStBl II 1992, 1020; vom 24. März 1993 X R 4/92, BFH/NV 1993, 717).

    Dementsprechend hat der BFH entschieden, dass Instandhaltungsaufwendungen - auch wenn sie tatsächlich die Altenteilswohnung betreffen - nicht zuletzt wegen des offenkundigen Interesses des Eigentümers an Modernisierungsmaßnahmen nur als dauernde Last abziehbar sind, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH-Urteile vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012).

  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 194/00

    Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Erneuerung einer Heizungsanlage als

    a) Der Rechtsbegriff "Versorgungsleistungen" umfasst nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich auch solche Zuwendungen zur Existenzsicherung, durch welche Grundbedürfnisse des Bezugsberechtigten wie Wohnen und Ernährung und der sonstige Lebensbedarf abgedeckt werden (vgl. BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418 , m.w.N.).

    Dass die Sachaufwendungen des Verpflichteten auf das ihm gehörende Grundstück in sein Eigentum übergehen, schließt deren Abziehbarkeit unter dem Gesichtspunkt der fehlenden wirtschaftlichen Belastung nicht aus (BFH in BFH/NV 2000, 418 ).

    b) Aufwendungen des Übernehmers auf das Gebäude sind aber -auch wenn sie tatsächlich die Altenteilswohnung betreffen - wegen des offenkundigen Interesses des Eigentümers an Modernisierungsmaßnahmen nur dann als dauernde Last abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag eindeutig und klar gegenüber dem Übergeber verpflichtet hat (BFH in BFH/NV 2000, 418 ).

  • FG Münster, 28.12.2000 - 7 K 7481/99

    Vorweggenommene Erbfolge und Wertsicherungsklausel

    Dazu gehören grundsätzlich Zuwendungen zur Existenzsicherung wie Wohnen und Ernährung (vgl. BFH-Urteil vom 25.08.1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418) aber auch regelmäßige Rentenzahlungen.
  • BFH, 03.03.2004 - X R 38/01

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der in einem notariellen Vertrag angegebene Wert als Anhaltspunkt für den von den Parteien angenommenen Umfang und die Größenordnung des eingeräumten Rechts dienen, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Vertragsparteien diesen Wert aus sachfremden Gesichtspunkten niedriger beziffert haben als es den tatsächlichen Verhältnissen entspricht (BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418 unter II. 3. b, und vom 15. März 2000 X R 50/98, BFH/NV 2000, 1089 unter II. 2. d, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 06.08.2003 - 1 K 116/03

    Verpflichtung zur unentgeltlichen Beköstigung aufgrund einer Verpflichtung im

    Die steuerliche Anerkennung eines Vermögensübergabevertrages unter nahen Angehörigen setzt voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Vertrag klar und eindeutig vereinbart worden sind (BFH-Urteil vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418; BFH-Beschluss vom 1. April 1998 X R 198/97, BFH/NV 1998, 1467; BFH-Urteile vom 24. November 1993 X R 123/90, BFH/NV 1994, 704, und vom 28. April 1987 IX R 40/81, BFH/NV 1987, 712).
  • FG Baden-Württemberg, 27.11.2000 - 10 K 295/97

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Nießbrauchsvorbehalt

    Handelt es sich steuerrechtlich um eine dem Vertragstypus des "Versorgungsvertrages"/"Altenteilsvertrages" vergleichbare Vereinbarung, sind die - grundsätzlich schon aufgrund der Rechtsnatur des Vertrages abänderbaren - wiederkehrenden Leistungen in der Regel als dauernde Last abziehbar (s. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. August 1999 X R 94/98, BFH/NV 2000, 418 , m. w. N.).
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