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   BFH, 20.05.2014 - X S 11/14   

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https://dejure.org/2014,24477
BFH, 20.05.2014 - X S 11/14 (https://dejure.org/2014,24477)
BFH, Entscheidung vom 20.05.2014 - X S 11/14 (https://dejure.org/2014,24477)
BFH, Entscheidung vom 20. Mai 2014 - X S 11/14 (https://dejure.org/2014,24477)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten - Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • openjur.de

    Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten; Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 62 Abs 2 S 1, FGO § 62 Abs 4 S 3, FGO § 133a, FGO § 155, ZPO § 78b Abs 1, GKG § 71 Abs 1 S 1, GG Art 19 Abs 4
    Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten - Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • Bundesfinanzhof

    Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten - Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 S 1 FGO, § 62 Abs 4 S 3 FGO, § 133a FGO, § 155 FGO, § 78b Abs 1 ZPO
    Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten - Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • IWW
  • rewis.io

    Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten - Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Vertretungszwangs vor dem Bundesfinanzhof

  • rechtsportal.de

    FGO § 62 Abs. 4 S. 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 1
    Umfang des Vertretungszwangs vor dem Bundesfinanzhof

  • datenbank.nwb.de

    Vertretungszwang für die Erhebung einer Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten; Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertretungszwang vor dem BFH - auch bei der Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.02.2008 - VII B 256/07

    Vertretungszwang vor dem BFH verfassungsgemäß

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Selbst bei Vorliegen besonderer Umstände kommt eine Entbindung vom Vertretungszwang im Einzelfall nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 8. Februar 2008 VII B 256/07, BFH/NV 2008, 968, unter II.3., m.w.N.; Verfassungsbeschwerde durch Beschluss vom 8. Mai 2008  1 BvR 1041/08 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • BFH, 14.02.2012 - X S 1/12

    Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht bei fehlender Erfolgsaussicht

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Der Vertretungszwang gilt auch für die Erhebung der Anhörungsrüge, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2011 V S 31/10, BFH/NV 2011, 838, unter II.2.b, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2012 X S 1/12, BFH/NV 2012, 1149, unter II.1.a).
  • BFH, 21.06.1999 - VII B 116/99

    Vertretungszwang vor dem BFH

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Nach ständiger Rechtsprechung verstößt er insbesondere nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), denn die Anrufung des BFH wird dadurch weder unzumutbar noch in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise erschwert (BFH-Beschluss vom 21. Juni 1999 VII B 116/99, BFH/NV 1999, 1612, sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1976  1 BvR 373/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 33).
  • BFH, 31.01.2014 - X S 57/13

    Gerichtskosten bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Zweck der

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Die Anhörungsrüge als selbständiges Verfahren der FGO ist eine Rechtsstreitigkeit i.S. des § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. Senatsbeschluss vom 31. Januar 2014 X S 57/13, BFH/NV 2014, 871, m.w.N.), die im vorliegenden Fall nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung zum 1. August 2013 anhängig geworden ist.
  • BFH, 20.09.2013 - X S 32/13

    Beiordnung eines Notanwalts

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Denn die Begründetheit eines Antrags auf Beiordnung eines Notanwalts für ein Verfahren vor dem BFH setzt voraus, dass der Antragsteller zumindest eine gewisse Anzahl von Vertretungsbefugten benennt, bei denen er vergeblich um Übernahme des Mandats ersucht hat, hilfsweise, warum ihm dies unmöglich gewesen ist (Senatsbeschluss vom 20. September 2013 X S 32/13, BFH/NV 2014, 57).
  • BFH, 27.01.2011 - V S 31/10

    Vertretungszwang und Vertretungsberechtigung vor dem Bundesfinanzhof

    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Der Vertretungszwang gilt auch für die Erhebung der Anhörungsrüge, wenn für die beanstandete Entscheidung ihrerseits Vertretungszwang galt (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Januar 2011 V S 31/10, BFH/NV 2011, 838, unter II.2.b, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2012 X S 1/12, BFH/NV 2012, 1149, unter II.1.a).
  • BVerfG, 11.10.1976 - 1 BvR 373/76
    Auszug aus BFH, 20.05.2014 - X S 11/14
    Nach ständiger Rechtsprechung verstößt er insbesondere nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG), denn die Anrufung des BFH wird dadurch weder unzumutbar noch in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise erschwert (BFH-Beschluss vom 21. Juni 1999 VII B 116/99, BFH/NV 1999, 1612, sowie Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1976  1 BvR 373/76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 33).
  • BFH, 16.02.2022 - X S 16/21

    Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen

    a) Zwar hat der Senat Anhörungsrügen in der Vergangenheit als selbständige Verfahren der FGO und damit als eine Rechtsstreitigkeit i.S. des § 71 Abs. 1 Satz 1 GKG angesehen und damit auf die Anhängigkeit der Anhörungsrüge abgestellt (Beschlüsse vom 31.01.2014 - X S 57/13, BFH/NV 2014, 871, Rz 10, und vom 20.05.2014 - X S 11/14, BFH/NV 2014, 1754, Rz 13, m.w.N.).

    c) Aus alledem ergibt sich, dass der Senat --unter Aufgabe seiner in den Entscheidungen in BFH/NV 2014, 871 und BFH/NV 2014, 1754 vertretenen Auffassung-- die vorliegende Anhörungsrüge als Teil eines einheitlichen Verfahrens (hier des unter dem Aktenzeichen ... geführten PKH-Bewilligungsverfahrens) ansieht.

  • BFH, 11.03.2015 - IX S 6/15

    Anhörungsrüge - Vertretungszwang

    In der Rechtsprechung des BFH ist im Übrigen geklärt, dass der Vertretungszwang vor dem BFH nicht in verfassungsrechtlich geschützte Rechtspositionen eingreift (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22. Juli 2010 V S 8/10, BFH/NV 2010, 2095, und vom 20. Mai 2014 X S 11/14, BFH/NV 2014, 1754).
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