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   BFH, 04.11.1992 - X S 13/92   

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https://dejure.org/1992,14194
BFH, 04.11.1992 - X S 13/92 (https://dejure.org/1992,14194)
BFH, Entscheidung vom 04.11.1992 - X S 13/92 (https://dejure.org/1992,14194)
BFH, Entscheidung vom 04. November 1992 - X S 13/92 (https://dejure.org/1992,14194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes bei einem zweistufigen Besteuerungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.11.1992 - X R 212/87

    Ermäßigung der Einkommensteuer bei unbeschränkt Steuerpflichtigen durch Gewährung

    Auszug aus BFH, 04.11.1992 - X S 13/92
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage zum Az. X R 212/87 (auf Seite 235 abgedruckt) Bezug genommen.
  • BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege

    Auszug aus BFH, 04.11.1992 - X S 13/92
    Denn er muß hinsichtlich der Berücksichtigung von Besteuerungsgrundlagen im Ergebnis in einem zweistufigen Besteuerungsverfahren unter den gleichen Voraussetzungen gewährt werden wie im einstufigen Besteuerungsverfahren (vgl. Beschluß des Großen Senats vom 14. April 1987 GrS 2/85, BFHE 149, 493, BStBl II 1987, 637, unter C. II. 4.).
  • BFH, 25.03.1987 - VIII B 141/86

    Qualifizierung von Fondszeichner als Darlehensnehmer hinsichtlich der

    Auszug aus BFH, 04.11.1992 - X S 13/92
    Hiervon geht offenbar auch der Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. März 1987 VIII B 141/86 (BFH/NV 1987, 417) aus.
  • FG Sachsen-Anhalt, 21.04.2020 - 3 V 185/20

    Aussetzung der Vollziehung: Ablehnung der Feststellung der Einhaltung der

    Denn in einem zweistufigen Besteuerungsverfahren ist der vorläufige Rechtsschutz im Ergebnis unter den gleichen Voraussetzungen zu gewähren, wie im einstufigen Besteuerungsverfahren (BFH-Beschluss vom 14. April 1987 GrS 2/85, BStBl II 1987, 637; BFH-Beschluss vom 4. November 1992 X S 13/92, BFH/NV 1993, 242; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 256. Lieferung 02.2020, § 69 FGO Rz 271).
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