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   BFH, 21.08.2007 - X S 16/07 (PKH)   

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https://dejure.org/2007,16840
BFH, 21.08.2007 - X S 16/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,16840)
BFH, Entscheidung vom 21.08.2007 - X S 16/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,16840)
BFH, Entscheidung vom 21. August 2007 - X S 16/07 (PKH) (https://dejure.org/2007,16840)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03

    Nachweis der Protokollfälschung; Einhaltung der Berufungsfrist bei unklarer

    Auszug aus BFH, 21.08.2007 - X S 16/07
    An den Nachweis der Protokollfälschung seien nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluss des Bundesgerichthofs --BGH-- vom 3. März 2004 VIII ZB 121/03, BGHReport 2004, 979) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.

    Es ist dem Antragsteller einzuräumen, dass der Nachweis einer solchen Fälschung auch mittels Indizien erfolgen kann (BGH-Urteil in BGHReport 2004, 979).

  • BFH, 12.09.2005 - VII B 183/05

    Ablehnung einer Protokollberichtigung; Beschwerde

    Auszug aus BFH, 21.08.2007 - X S 16/07
    Ausnahmen hiervon gelten dann, wenn die Berichtigung zu Unrecht als verfahrensrechtlich unzulässig abgelehnt wird, die Entscheidung über den Berichtigungsantrag von einer nichtberechtigten Person vorgenommen wird oder sonst ein schwerwiegender Verfahrensmangel gegeben ist (BFH-Beschluss vom 12. September 2005 VII B 183/05, BFH/NV 2006, 102).
  • BFH, 06.06.2006 - V R 8/06

    Wiedereinsetzung und Rechtsirrtum; Auslegung von Prozesserklärungen

    Auszug aus BFH, 21.08.2007 - X S 16/07
    Vielmehr ist eine Prozesserklärung, soweit sie der Auslegung bedarf, in entsprechender Anwendung von § 133 des Bürgerlichen Gesetzbuchs so auszulegen, wie sie der Erklärungsempfänger aus objektiver Sicht verstehen musste (BFH-Beschluss vom 6. Juni 2006 V R 8/06, BFH/NV 2006, 1852).
  • BGH, 26.04.1989 - I ZR 220/87

    "Katzelmacher"; Umfang der Protokollierungspflicht

    Auszug aus BFH, 21.08.2007 - X S 16/07
    Wesentlich i.S. von § 160 Abs. 2 ZPO sind alle entscheidungs- und ergebniserheblichen Vorgänge, damit sich die Rechtsmittelinstanz im Einzelfall von der Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens effektiv überzeugen kann (BGH-Urteil vom 26. April 1989 I ZR 220/87, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 121; Wieczorek/Schütze/Smid, 3. Aufl., § 160 ZPO Rz 16).
  • BFH, 22.09.1992 - VIII S 10/92

    Antrag auf Berichtigung eines Protokolls

    Auszug aus BFH, 21.08.2007 - X S 16/07
    Das Protokoll braucht nur den äußeren Ablauf der Verhandlung wiederzugeben, nicht deren gesamten Inhalt (BFH-Beschluss vom 22. September 1992 VIII S 10/92, BFH/NV 1993, 543).
  • FG München, 07.02.2014 - 10 K 3728/10

    Berichtigung der Sitzungsniederschrift - Inhalt des Protokolls

    13 a) Für die Frage, ob ein Protokoll unrichtig ist, kommt es darauf an, ob aus der Sicht des Verhandlungstermins, auf den sich das Protokoll bezieht, der Vorgang protokollierungspflichtig ist (BFH-Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2316).

    Hingegen ist nicht notwendig die Aufnahme dessen, was nur theoretisch möglicherweise von Bedeutung werden könnte, zumal die Beteiligten es gemäß § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO in der Hand haben, bis zum Schluss der Verhandlung den Antrag zu stellen, bestimmte Vorgänge oder Äußerungen in das Protokoll aufzunehmen (BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2316).

  • BFH, 22.04.2009 - I B 30/09

    Unstatthafte Beschwerde betreffend Tatbestandsberichtigung und

    Es ist im Streitfall nicht ersichtlich, dass die Berichtigung zu Unrecht als verfahrensrechtlich unzulässig abgelehnt wurde, die Entscheidung über den Berichtigungsantrag von einer nichtberechtigten Person vorgenommen wurde oder sonst ein schwerwiegender Verfahrensmangel gegeben ist (s. zu diesen Ausnahmen vom Ausschluss des Rechtsmittels z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. September 2005 VII B 183/05, BFH/NV 2006, 102; vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2316; vom 17. März 2008 X B 93/07, BFH/NV 2008, 1181).
  • BFH, 21.11.2007 - X S 32/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei erneutem Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Durch Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die gegen die Ablehnung des Antrags auf Protokollberichtigung gerichtete Beschwerde habe keine hinreichende Erfolgsaussicht.
  • BFH, 16.09.2008 - X S 19/08

    Erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe - Anhörungsrüge

    Durch Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die gegen die Ablehnung des Antrags auf Protokollberichtigung gerichtete Beschwerde habe keine hinreichende Erfolgsaussicht.
  • BFH, 17.03.2008 - X S 6/08

    Rechtsschutzbedürfnis für erneuten Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Durch Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag mit der Begründung abgelehnt, die gegen die Ablehnung des Antrags auf Protokollberichtigung gerichtete Beschwerde habe keine hinreichende Erfolgsaussicht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 6 K 1031/12

    Keine Protokollierung der mündlichen Urteilsbegründung

    Gleiches gilt für einen in diesem Zusammenhang erklärten Widerrufsvorbehalt (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2316; Wieczorek/Schütze/Smid, a.a.O., § 160 ZPO Rz 31 zum Vergleich unter Widerruf).
  • FG Rheinland-Pfalz, 11.05.2015 - 6 K 1031/12

    Keine Protokollierung der mündlichen Urteilsbegründung

    Gleiches gilt für einen in diesem Zusammenhang erklärten Widerrufsvorbehalt (zum Ganzen BFH-Beschluss vom 21. August 2007 X S 16/07 (PKH), BFH/NV 2007, 2316; Wieczorek/Schütze/Smid, a.a.O., § 160 ZPO Rz 31 zum Vergleich unter Widerruf).
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