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   BFH, 20.01.2005 - X S 2/04 (PKH)   

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https://dejure.org/2005,10203
BFH, 20.01.2005 - X S 2/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,10203)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2005 - X S 2/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,10203)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - X S 2/04 (PKH) (https://dejure.org/2005,10203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Austausch von steuerneutralem Vermögen gegen steuerverstricktes Vermögen unter Begehung einer Straftat - Erhebung einer Beschwerde wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Rüge einer fehlenden ...

  • Judicialis

    FGO § 142; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 96 Abs. 1; ; FGO § 82; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 114; ; ZPO § 391; ; ZPO § 393; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3
    Darlegung von Verfahrensmängeln

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.03.2005 - X B 46/04

    NZB: rechtliches Gehör, Übergehen von Beweisanträgen

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - X S 2/04
    Denn die Antragstellerin hat die von ihr im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 46/04 vorgebrachten Revisionszulassungsgründe nicht in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Weise dargelegt.

    aa) Zu der Rüge, das FG habe gegen § 96 Abs. 1 FGO verstoßen (vgl. S. 3 ff., unter 1. der Beschwerdebegründungsschrift im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 46/04), hat die Antragstellerin im Wesentlichen vorgetragen, dass das FG den von ihr getätigten Einlagen "lediglich (deren) für die steuerliche Gewinnermittlung ergebnisneutrale Eigenschaft bescheinigt (habe), dieser gewichtige Sachverhalt aber in die nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu gewinnende Überzeugungsbildung nicht in sachgerechter Weise einbezogen worden (sei).

    cc) Ebenso unschlüssig ist die auf S. 6 der Beschwerdebegründungsschrift im Verfahren X B 46/04 (unter 3.) erhobene Rüge der "falschen Beweiswürdigung".

    ee) Soweit die Antragstellerin (auf S. 8 f., unter II. ihrer Beschwerdebegründungsschrift im Verfahren X B 46/04) beanstandet, das FG habe den von ihr angetretenen Beweis durch Sachverständigengutachten übergangen, entspricht auch diese Rüge nicht den Anforderungen an eine substantiierte Verfahrensrüge.

    Diesen Anforderungen werden die pauschalen Ausführungen der Antragstellerin, dass "alleine die Berücksichtigung" der von ihr auf S. 8 der Beschwerdebegründungsschrift im Verfahren X B 46/04 bezeichneten "Fehlerpunkte zu den entsprechenden Ergebnisänderungen hätte führen müssen", nicht gerecht.

    ff) Auch die weitere Sachaufklärungsrüge der Antragstellerin, dass das FG ihren Beweisantritt "durch nochmalige Vorlage des Belegmaterials" übergangen habe (Beschwerdebegründung im Verfahren X B 46/04, S. 4, 2. Absatz), scheitert jedenfalls daran, dass es die Antragstellerin unterlassen hat darzulegen, dass die angegriffene Vorentscheidung auf der Grundlage des vom FG eingenommenen materiell-rechtlichen Standpunkts bei entsprechender Beweiserhebung möglicherweise anders ausgefallen wäre.

    b) Schließlich kann die von der Antragstellerin erhobene Nichtzulassungsbeschwerde auch insoweit keinen Erfolg haben, als sie ausführt, dass das angefochtene FG-Urteil "schwerwiegende Mängel" enthalte, welche die Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 FGO eröffneten (Beschwerdebegründungsschrift im Verfahren X B 46/04, S. 5 unter 2.).

    Die Entscheidung über die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde X B 46/04 stellt der Senat bis vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses zurück, um der Antragstellerin die Möglichkeit einzuräumen zu prüfen, ob sie ggf. ihre Beschwerde zur Vermeidung des Anfalls weiterer Gerichtskosten zurücknehmen möchte.

  • BFH, 13.10.2003 - IV B 85/02

    Revisionszulassung bei schwerwiegendem Fehler

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - X S 2/04
    Dies (sei) in besonderem Maße unrealistisch, was nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (Beschluss vom 13. Oktober 2003 IV B 85/02, BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25) ... die Zulassung der Revision möglich (mache)".

    Diesen pauschalen Äußerungen, die sich mit der dezidierten und sorgfältigen, mit Hilfe sowohl eines inneren als auch eines äußeren Betriebsvergleichs gegebenen Begründung der vom FG befürworteten Schätzungsergebnisse nicht (näher) auseinander setzen, reichen zur schlüssigen Darlegung einer objektiv willkürlichen FG-Entscheidung bzw. eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei der Auslegung revisiblen Rechts, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; ferner Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 V ZR 328/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 153), offenkundig nicht aus.

  • BFH, 13.03.1995 - XI B 73/94
    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - X S 2/04
    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (BFH-Beschluss vom 13. März 1995 XI B 73-90/94, BFH/NV 1995, 906, m.w.N.).

    Denn daraus wird nicht erkennbar, dass sich das FG der Grenzen seines Ermessens nicht bewusst gewesen sei oder sie missbräuchlich außer Acht gelassen habe (siehe auch den einen ähnlich gelagerten Sachverhalt betreffenden BFH-Beschluss in BFH/NV 1995, 906).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - X S 2/04
    Diesen pauschalen Äußerungen, die sich mit der dezidierten und sorgfältigen, mit Hilfe sowohl eines inneren als auch eines äußeren Betriebsvergleichs gegebenen Begründung der vom FG befürworteten Schätzungsergebnisse nicht (näher) auseinander setzen, reichen zur schlüssigen Darlegung einer objektiv willkürlichen FG-Entscheidung bzw. eines besonders schwerwiegenden Fehlers bei der Auslegung revisiblen Rechts, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss in BFHE 203, 404, BStBl II 2004, 25; ferner Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 V ZR 328/03, Neue Juristische Wochenschrift 2005, 153), offenkundig nicht aus.
  • BFH, 17.03.2005 - X S 6/05

    Gegenvorstellung

    Mit Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH) hat der angerufene Senat den Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision X B 46/04 abgelehnt, weil die von ihr eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde bei der gebotenen summarischen Prüfung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

    1. Da der Beschluss des angerufenen Senats vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH) nicht mit ordentlichen Rechtsbehelfen angefochten werden kann, fasst der Senat die "Beschwerde" der Antragstellerin als Gegenvorstellung auf.

    Sie macht lediglich geltend, dass der Senatsbeschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH) fehlerhaft sei.

  • BFH, 24.02.2006 - III B 105/05

    Darlegungsanforderungen an eine Revisionsbegründung

    Sie sind der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/94 (PKH), BFH/NV 2005, 902).
  • BFH, 22.10.2008 - IX B 88/08

    "Divergenz" bei der Beurteilung von Tatsachen - grundsätzliche Bedeutung

    Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das Gericht die Grenzen seines Ermessens verkannt oder missbräuchlich außer Acht gelassen hat (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH), BFH/NV 2005, 902, m.w.N.).
  • BFH, 26.07.2005 - VI B 34/05

    Rüge wegen Übergehens eines Beweisantrags

    Im Kern richtet sich die Beschwerde gegen die Beweiswürdigung des FG; die Grundsätze der Beweiswürdigung sind jedoch dem materiellen Recht zuzuordnen und können daher die Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels nicht begründen (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH), BFH/NV 2005, 902).
  • BFH, 13.03.2006 - III B 60/05

    Rüge der Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht; Verletzung der

    Sie sind der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH), BFH/NV 2005, 902).
  • BFH, 21.11.2005 - III B 67/04

    Grundsätze der Beweiswürdigung; Anforderung an die Darlegung eines

    Sie sind der Prüfung durch den BFH im Rahmen einer Verfahrensrüge entzogen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH), BFH/NV 2005, 902).
  • BFH, 30.11.2005 - III S 15/05

    PKH für NZB-Verfahren: Wohnsitz eines Kindes bei ausbildungsbedingtem Aufenthalt

    Eine Rechtsverfolgung verspricht hinreichenden Erfolg, wenn für seinen Eintritt bei summarischer Prüfung eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2005 X S 2/04 (PKH), BFH/NV 2005, 902).
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