Rechtsprechung
BFH, 20.09.2012 - X S 22/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels - Nichtberücksichtigung eines Gutachtens
- openjur.de
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision; Schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels; Nichtberücksichtigung eines Gutachtens
- Bundesfinanzhof
FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 133a, FGO § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b, GG Art 103 Abs 1, FGO § 116 Abs 3 S 3
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels - Nichtberücksichtigung eines Gutachtens
- Bundesfinanzhof
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels - Nichtberücksichtigung eines Gutachtens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 133a FGO, § 120 Abs 3 Nr 2 Buchst b FGO, Art 103 Abs 1 GG, § 116 Abs 3 S 3 FGO
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels - Nichtberücksichtigung eines Gutachtens - rewis.io
Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels - Nichtberücksichtigung eines Gutachtens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs - datenbank.nwb.de
Anforderungen an die Darlegung einer Anhörungsrüge; schlüssige Rüge eines behaupteten Verfahrensmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 06.04.2011 - 2 K 280/10
- BFH, 11.04.2012 - X B 59/11
- BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
Verfahrensmangel; Alternativbegründung des FG-Urteils
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt indes die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102). - BFH, 08.12.2003 - I B 122/03
Steuerumgehung von § 8 Nr. 1 GewStG; Kreditabdeckung über kurzen Zeitraum mit …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Insoweit ist die --unmittelbar nur für das Revisionsverfahren geltende-- Vorschrift des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO entsprechend anzuwenden, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde auf Verfahrensmängel gestützt wird (BFH-Beschluss vom 8. Dezember 2003 I B 122/03, BFH/NV 2004, 810, unter II.3.). - BFH, 20.04.2010 - VI S 1/10
Mindestanforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - Begriff "Darlegen" - …
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Bei einer Anhörungsrüge muss der Rügeführer insbesondere schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 59/11) nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, m.w.N.). - BFH, 14.10.2010 - X S 24/10
Darlegungsanforderungen bei der Anhörungsrüge
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsversagung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt hat und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2010 X S 24/10, BFH/NV 2011, 279, m.w.N.). - BFH, 11.04.2012 - X B 59/11
Verfahrensrügen bei mehreren selbständig tragenden Begründungen des FG-Urteils
Auszug aus BFH, 20.09.2012 - X S 22/12
Bei einer Anhörungsrüge muss der Rügeführer insbesondere schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (hier: Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren X B 59/11) nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen des Rügeführers das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe (…vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. April 2010 VI S 1/10, BFH/NV 2010, 1467, m.w.N.).
- BFH, 14.03.2017 - X S 18/16
Öffentliche Zustellung - Darlegung eines Verfahrensmangels - Verletzung des …
Insoweit ist die unmittelbar nur für das Revisionsverfahren geltende Vorschrift des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO entsprechend anzuwenden, wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde auf Verfahrensmängel gestützt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. Juni 2008 VIII B 40/08, juris;… vom 1. Februar 2012 VI B 71/11, BFH/NV 2012, 767, unter 2., m.w.N.; Senatsbeschluss vom 20. September 2012 X S 22/12, BFH/NV 2013, 216). - BFH, 22.09.2021 - X S 15/21
Anhörungsrüge gegen die Grundsatzentscheidung des BFH zur Verfassungsmäßigkeit …
Der Beteiligte muss schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe; zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung noch vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 20.09.2012 - X S 22/12, BFH/NV 2013, 216). - BFH, 16.02.2022 - X S 16/21
Gebührenhöhe für nach dem 31.12.2020 eingegangene Anhörungsrügen
Der Beteiligte muss schlüssig und substantiiert darlegen, zu welchen Sach- oder Rechtsfragen er sich im abgeschlossenen Verfahren nicht habe äußern können oder welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht nicht zur Kenntnis genommen oder in Erwägung gezogen habe; zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und dass er keine Möglichkeit besessen habe, die Gehörsversagung noch vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden (BFH-Beschluss vom 20.09.2012 - X S 22/12, BFH/NV 2013, 216). - BFH, 31.01.2014 - X S 57/13
Gerichtskosten bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision - Zweck der …
Zudem muss er vortragen, was er bei ausreichender Gewährung des Rechts auf Gehör noch vorgetragen hätte, dass er keine Möglichkeit besessen hat, die Gehörsversagung bereits vor Ergehen der Entscheidung zu beanstanden, bzw. dass er den Verfahrensverstoß vor dem Gericht gerügt hat und inwiefern durch sein Vorbringen die Entscheidung auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts anders hätte ausfallen können (Senatsbeschluss vom 20. September 2012 X S 22/12, BFH/NV 2013, 216, m.w.N.).