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   BFH, 25.03.2010 - X S 27/09 (PKH)   

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https://dejure.org/2010,9842
BFH, 25.03.2010 - X S 27/09 (PKH) (https://dejure.org/2010,9842)
BFH, Entscheidung vom 25.03.2010 - X S 27/09 (PKH) (https://dejure.org/2010,9842)
BFH, Entscheidung vom 25. März 2010 - X S 27/09 (PKH) (https://dejure.org/2010,9842)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • openjur.de

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 73 Abs 1 S 2, FGO § 76 Abs 1, FGO § 81 Abs 1 S 1, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 105 Abs 2 Nr 5, FGO § 142, FGO § 155, ZPO § 114 S 1, ZPO § 295
    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • Bundesfinanzhof

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 FGO, § 76 Abs 1 FGO, § 81 Abs 1 S 1 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 105 Abs 2 Nr 5 FGO
    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • rewis.io

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • rewis.io

    Nichtgewährung von PKH: Keine Erfolgsaussichten der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Vorliegen von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bezugnahme auf ein Strafgerichtsurteil wegen Steuerhinterziehung in einem finanzgerichtlichen Verfahren als Verstoß gegen die Grundsätze der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und der Sachaufklärung von Amts wegen; Einbringung der Beweisaufnahme eines Strafgerichts in ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn sich das FG Feststellungen aus einem Strafurteil zu eigen macht; Beschluss über die Abtrennung eines Rechtsstreits ist eine prozessleitende Verfügung; keine Erfolgsaussichten der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.10.2009 - X B 249/08

    Verletzung von Denkgesetzen und Erfahrungssätzen ist kein Verfahrensmangel -

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Ein solcher Verstoß kommt --neben dem im Streitfall nicht einschlägigen Übergehen eines entscheidungserheblichen Beweisantrags-- nur in Betracht, wenn das FG eine konkrete Möglichkeit, den von seinem Rechtsstandpunkt aus entscheidungserheblichen Sachverhalt aufzuklären, nicht genutzt hat, obwohl sich ihm die Notwendigkeit der weiteren Aufklärung auch ohne Antrag nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung hätte aufdrängen müssen (z.B. Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2009 X B 249/08, BFH/NV 2010, 444, unter 2.b der Gründe).

    Dass das FG aus den Beweismitteln nicht die von den Antragstellern gewünschten rechtlichen Schlussfolgerungen gezogen hat, kann von Letzteren als Einwand gegen mögliche materiell-rechtliche Fehler nicht erfolgreich mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden (vgl. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 444, unter 1. der Gründe).

  • BFH, 15.09.2006 - IX B 209/05

    Drei-Objekt-Grenze beim gewerblichen Grundstückshandel; Gewährung rechtlichen

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    g) Soweit die Antragsteller eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) als (verzichtbaren) Verfahrensmangel durch Unterlassen einer Amtsermittlung --dem FG hätte sich aufdrängen müssen, zu der Frage, ob die Einnahmen in Höhe von 800.837 DM im ersten Geschäftsjahr überhaupt erzielbar gewesen seien, ein Sachverständigengutachten einzuholen-- rügen, haben die Antragsteller ihr Rügerecht durch bloßes Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz verloren (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 15. September 2006 IX B 209/05, BFH/NV 2007, 80, unter 3. der Gründe).
  • BFH, 04.11.2009 - V S 18/09

    Zur Anfechtbarkeit von Trennungsbeschlüssen

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Dies gilt ebenso für das Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision (BFH-Beschluss vom 4. November 2009 V S 18/09 (PKH), BFH/NV 2010, 228, unter II. 2.b der Gründe).
  • BFH, 27.07.2009 - I B 219/08

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme erfordert Zeugenvernehmung

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Ist --wie im Streitfall-- das unmittelbare Beweismittel erreichbar, muss auf Antrag eines Beteiligten oder wenn sich dem Gericht die unmittelbare Beweiserhebung aus anderen Gründen aufdrängen muss, vor dem erkennenden Gericht Beweis erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 27. Juli 2009 I B 219/08, BFH/NV 2010, 45, unter II.1.a der Gründe; Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 81 Rz 11, m.w.N.).
  • BFH, 29.09.2008 - X B 203/07

    Anspruch auf rechtliches Gehör: Absicht der Prozessverschleppung

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Insoweit wurde auch nicht das rechtliche Gehör der Antragsteller (§ 96 Abs. 2 FGO i.V.m. Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 2008 X B 203/07, BFH/NV 2008, 2049, unter II.1.
  • BFH, 17.09.2003 - XI B 220/02

    Übernahme von Feststellungen aus einem Strafurteil

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Denn jedenfalls kann das FG sich die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls nicht die Verfahrensbeteiligten substantiierte Einwendungen vortragen und entsprechende Beweisanträge stellen (BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, unter 2. der Gründe).
  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Bezüglich dieser Verfahrensrüge kann ebenfalls dahingestellt bleiben, ob die Antragsteller mangels Beantragung einer entsprechenden Beweiserhebung in der ersten Instanz auf ihr Rügerecht nach § 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO verzichtet haben (zur Notwendigkeit einer solchen Rüge in erster Instanz vgl. BFH-Beschluss vom 27. August 2008 IX B 207/07, BFH/NV 2008, 2022, unter 4.a der Gründe).
  • BFH, 04.07.2006 - X B 135/05

    Keine Verletzung des Steuergeheimnisses bei Betriebsvergleich

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Denn die Begründungspflicht ist nur verletzt, wenn Ausführungen zur Beweiswürdigung völlig fehlen (Senatsbeschluss vom 4. Juli 2006 X B 135/05, BFH/NV 2006, 1797, unter 1.c der Gründe), was im Streitfall nicht der Fall ist.
  • BFH, 10.01.2006 - X B 47/05

    NZB: Gesamtergebnis des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Vielmehr ist im Allgemeinen davon auszugehen, dass ein Gericht auch denjenigen Akteninhalt in Erwägung gezogen hat, mit dem es sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (Senatsbeschluss vom 10. Januar 2006 X B 47/05, BFH/NV 2006, 794, unter II.1.b der Gründe).
  • BFH, 25.11.1992 - II B 169/91

    Auslegung des Begriffs des Verfahrensmangels im Sinne des § 115 Abs. 3 S. 3 der

    Auszug aus BFH, 25.03.2010 - X S 27/09
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Antragsteller diesen Verfahrensmangel überhaupt noch mit Erfolg geltend machen können, weil sie möglicherweise mangels Rüge in erster Instanz auf die Beachtung der Verfahrensvorschrift verzichtet haben (§ 155 FGO i.V.m. § 295 ZPO; vgl. BFH-Beschluss vom 25. November 1992 II B 169/91, BFH/NV 1993, 258, unter 1.a und 1.b der Gründe).
  • BFH, 02.06.2014 - III B 101/13

    Keine Revisionszulassung wegen Einwendungen gegen die Richtigkeit der

    Die geltend gemachte Abweichung vom Urteil des BFH in BFH/NV 2010, 1462 liegt nicht vor.
  • BFH, 31.01.2019 - VIII B 41/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls die Verfahrensbeteiligten --wie hier-- weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462).
  • BFH, 04.11.2010 - X S 23/10

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zuständigkeit für Entscheidung über einen

    Allerdings kann sich das FG die Feststellungen aus einem in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteil zu eigen machen, falls die Verfahrensbeteiligten weder substantiierte Einwendungen vortragen noch entsprechende Beweisanträge stellen (vgl. BFH-Beschluss vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345, und Senatsbeschluss vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462).
  • BFH, 31.03.2011 - V S 14/10

    Nichtanerkennung von Barzahlungsquittungen als Beweismittel - Verwertung von

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen das FG sich die Feststellungen eines Strafurteils zu eigen machen kann, ist geklärt, denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des BFH, dass ein FG dann nicht den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 Satz 1 FGO) verletzt, wenn es die Feststellungen eines Strafurteils übernimmt, solange die Verfahrensbeteiligten keine substantiierten Einwendungen hiergegen vortragen und keine entsprechenden Beweisanträge stellen (BFH-Beschlüsse vom 4. November 2010 X S 23/10 (PKH), BFH/NV 2011, 286; vom 25. März 2010 X S 27/09 (PKH), BFH/NV 2010, 1462; vom 17. September 2003 XI B 220/02, BFH/NV 2004, 345).
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