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   BFH, 08.11.2000 - X S 5/00   

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https://dejure.org/2000,9591
BFH, 08.11.2000 - X S 5/00 (https://dejure.org/2000,9591)
BFH, Entscheidung vom 08.11.2000 - X S 5/00 (https://dejure.org/2000,9591)
BFH, Entscheidung vom 08. November 2000 - X S 5/00 (https://dejure.org/2000,9591)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zinsen zur Einkommensteuer - Einlegung von Rechtsmitteln - Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Kosten der Prozeßführung - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsfreie Revision - Wirtschaftliche Verhältnisse

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; FGO § 142; ; FGO § 115 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 105, 142; ZPO §§ 114, 117
    PKH-Antrag

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.03.1999 - IX E 1/99

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X S 5/00
    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschluss vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241).
  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X S 5/00
    Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179).
  • BFH, 08.04.1987 - X S 3/87

    Anforderungen an einen ohne Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 08.11.2000 - X S 5/00
    Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62; vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179).
  • BFH, 11.03.2010 - V S 20/09

    Anhörungsrüge nach § 69a GKG - Eigenhändige Unterschrift des Urteils - Ablehnung

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).
  • BFH, 07.09.2012 - V S 24/12

    Fehlerhafte Besetzung der Richterbank und fehlende Originalunterschriften

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter die Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2010, 1289, unter II.4.; vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241; vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614, und vom 7. Mai 2003 IX B 13/03, BFH/NV 2003, 1203).
  • BFH, 07.05.2003 - IX B 13/03

    Urteil; Unterschrift

    Die in den Akten enthaltene Urschrift des Urteils ist von den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern unterschrieben worden und die den Klägern zugestellte Urteilsausfertigung gibt deren Namen maschinenschriftlich wieder; dies reicht aus (z.B. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614, m.w.N.).
  • BFH, 02.09.2008 - X S 40/08

    Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. März 1999 IX E 1/99, BFH/NV 1999, 1241; vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).
  • BFH, 18.08.2009 - X S 28/09

    Eigenhändige Unterzeichnung einer gerichtlichen Entscheidung

    Dies wird durch die abschriftliche Wiedergabe der Namen der Richter unter der Entscheidung kenntlich gemacht (vgl. BFH-Beschluss vom 8. November 2000 X S 5/00, BFH/NV 2001, 614).
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