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   BFH, 18.09.1997 - X S 7/97   

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https://dejure.org/1997,4294
BFH, 18.09.1997 - X S 7/97 (https://dejure.org/1997,4294)
BFH, Entscheidung vom 18.09.1997 - X S 7/97 (https://dejure.org/1997,4294)
BFH, Entscheidung vom 18. September 1997 - X S 7/97 (https://dejure.org/1997,4294)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/86

    Bei der Versagung des Betriebsausgabenabzugs wegen unzureichender Benennung von

    Auszug aus BFH, 18.09.1997 - X S 7/97
    Schon aus diesem Grund liegt auch die gerügte Abweichung von dem BFH-Urteil vom 9. August 1989 I R 66/86 (BFHE 158, 7, BStBl II 1989, 995) nicht vor, denn der Kreis der Zahlungsempfänger steht hier nach den Feststellungen des FG gerade nicht fest.
  • BFH, 29.10.1991 - IX S 1/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus BFH, 18.09.1997 - X S 7/97
    Entsprechendes gilt für die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte: Hat ein Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, ist die Aussetzung der Vollziehung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259, sowie Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 97, m. w. N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 27.11.2000 - IV B 23/00

    Empfängerbenennung i.S.v. § 160 AO

    a) Zum einen ist diese Frage schon nicht klärungsbedürftig, weil der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen dem Vortrag des Klägers bereits entschieden hat, dass dem Erfordernis des § 160 der Abgabenordnung (AO 1977) erst dann genügt ist, wenn der Steuerpflichtige den "wahren" Empfänger benennt (BFH-Beschluss vom 18. September 1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279).

    Unzureichend ist nicht nur die Angabe falscher Namen (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 1997 VIII R 9/96, BFHE 183, 358, BStBl II 1998, 51), sondern auch die Nennung von Personen, von deren Empfängereigenschaft sich der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) und das Finanzgericht (FG) trotz Erfüllung der Amtsermittlungspflicht nicht überzeugen können (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 279; vom 7. Mai 1998 IV B 159/96 nicht veröffentlicht --NV--, juris, und vom 9. Juni 1997 IV B 86/96, NV, juris).

  • BFH, 05.11.2001 - VIII B 16/01

    Bauarbeitenkosten - Domizilgesellschaft - Betriebsausgaben -

    Er muss sich im Rahmen des Zumutbaren Gewissheit über den Zahlungsempfänger verschaffen (vgl. bereits Senatsurteil vom 25. November 1986 VIII R 350/82, BFHE 148, 406, BStBl II 1987, 286); er hat den wahren Empfänger zu benennen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279; in BFH/NV 1998, 1331; vom 27. November 2000 IV B 23/00, BFH/NV 2001, 424).
  • FG Bremen, 01.10.2003 - 2 V 628/02

    Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheides;

    Sind Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Aussetzung der Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH-Beschluss vom 31.08.1987 V B 57/86, BFH/NV 1988, 174, m. w. N.; BFH-Beschluss vom 18.09.1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279 , m. w. N.).
  • BFH, 24.04.1998 - X B 155/97

    Anforderungen an Beschwerdegründe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Eine den Klägern anzulastende Verletzung ihrer Mitwirkungspflichten ist außerdem darin zu sehen, daß -- auch im Hinblick auf ihre wechselnden Sachdarstellungen -- der "wahre" Empfänger der streitigen Zahlung bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung nicht feststand (s. dazu Senatsbeschluß vom 18. September 1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279, 280).
  • BFH, 17.12.2002 - X S 10/02

    Prüfungsanordnung für Kleinstbetrieb; Vollziehung einer Prüfungsanordnung

    Im Streitfall kommt hinzu, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts fast ausgeschlossen erscheinen, so dass eine Aussetzung der Vollziehung selbst bei einer unbilligen Härte nicht in Betracht käme (BFH-Beschluss vom 18. September 1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279, m.w.N.).
  • BFH, 23.01.2002 - V S 8/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Hotelbetrieb - Steuerbefreiung -

    Entsprechendes gilt für die Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte: Hat ein Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, ist die Aussetzung der Vollziehung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. September 1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279; vom 29. Oktober 1991 IX S 1/91, BFH/NV 1992, 259, sowie Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 69 Rz. 97, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • BFH, 18.07.2001 - V S 3/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Umsatzsteuer - Einheitliche umsatzsteuerliche

    Entsprechendes gilt für die AdV wegen unbilliger Härte; hat ein Rechtsbehelf in der Hauptsache keine Aussicht auf Erfolg, ist die AdV selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH-Beschluss vom 18. September 1997 X S 7/97, BFH/NV 1998, 279, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 23.07.2004 - 7 V 836/04

    Gewährung von Rechtsschutz gegen eine Prüfungsanordnung im Wege der Aussetzung

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  • FG Hamburg, 18.11.2003 - VI 241/03

    Aussetzung der Vollziehung bei bestandskräftigen Bescheiden

    Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache mit Sicherheit keine Aussicht auf Erfolg, so ist die Aussetzung selbst dann zu versagen, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hat (vgl. BFH-Beschluss vom 18.9.1997, X S 7/97, BFH NV 1998, 279 m. w. N.).
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