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   BFH, 04.07.2001 - X S 8/01   

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https://dejure.org/2001,15125
BFH, 04.07.2001 - X S 8/01 (https://dejure.org/2001,15125)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2001 - X S 8/01 (https://dejure.org/2001,15125)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2001 - X S 8/01 (https://dejure.org/2001,15125)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.05.1999 - IX B 6/99

    Unzulässiger Antrag auf EigZul

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - X S 8/01
    Auch von dem (zunächst) auf sich allein gestellten Rechtsmittelführer muss u.a. verlangt werden, dass er das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darstellt (§ 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO; vgl. hierzu BFH in BFH/NV 1999, 1335).
  • BFH, 15.03.2000 - V S 2/00

    PKH; persönlich eingelegte Revision

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - X S 8/01
    Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355, und vom 15. März 2000 V S 2/00, BFH/NV 2000, 1212).
  • BFH, 15.04.1999 - X S 1/99

    PKH für NZB oder Revision; Anforderungen an die Darstellung des

    Auszug aus BFH, 04.07.2001 - X S 8/01
    Der mittellose Beteiligte muss alles in seinen Kräften Stehende und ihm Zumutbare tun, um seinerseits die Hindernisse zu beseitigen, die einer rechtzeitigen und wirksamen Einlegung des Rechtsmittels, für das er PKH begehrt, im Wege stehen (BFH-Beschlüsse vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355, und vom 15. März 2000 V S 2/00, BFH/NV 2000, 1212).
  • BFH, 01.07.2003 - V S 8/03

    Anforderungen an einen PKH-Antrag eines nicht vertretenen Antragstellers für eine

    Wenn PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde begehrt wird, muss der Antragsteller zumindest in laienhafter Weise einen Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dartun (z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 15. April 1999 X S 1/99, BFH/NV 1999, 1355; vom 28. Oktober 1999 V S 17/99, BFH/NV 2000, 345, und vom 4. Juli 2001 X S 8/01, juris).
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