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   BGH, 13.07.1971 - X ZB 1/70   

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https://dejure.org/1971,1255
BGH, 13.07.1971 - X ZB 1/70 (https://dejure.org/1971,1255)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1971 - X ZB 1/70 (https://dejure.org/1971,1255)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1971 - X ZB 1/70 (https://dejure.org/1971,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines Patents ohne Bekanntmachung und ohne Eintragung in die Patentrolle - Patent mit Staatsgeheimnissen (Geheimpatent) - Zulässigkeit der Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1972, 1136
  • MDR 1972, 604
  • GRUR 1972, 535
  • DB 1972, 1017
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98

    Staatsgeheimnis

    a) Das Bundespatentgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 13.7.1971 - X ZB 1/70, BlPMZ 1972, 30 = GRUR 1972, 535, 536 - Aufhebung der Geheimhaltung) die Beschwerde des Patentinhabers gegen die Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung mit der Begründung als unzulässig verworfen, daß dieser zwar durch die Anordnung der Geheimhaltung, nicht aber durch deren Aufhebung in seinen Rechten beeinträchtigt werde und er daher durch den Beschluß des Deutschen Patentamts nicht beschwert sei.
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Patents; Voraussetzungen eines

    a) Das Bundespatentgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 13.7.1971 - X ZB 1/70, BlPMZ 1972, 30 = GRUR 1972, 535, 536 - Aufhebung der Geheimhaltung) die Beschwerde des Patentinhabers gegen die Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung mit der Begründung als unzulässig verworfen, daß dieser zwar durch die Anordnung der Geheimhaltung, nicht aber durch deren Aufhebung in seinen Rechten beeinträchtigt werde und er daher durch den Beschluß des Deutschen Patentamts nicht beschwert sei.
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 8/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Gebrauchsmusters; Voraussetzungen

    a) Das Bundespatentgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschl. v. 13.7.1971 - X ZB 1/70, BlPMZ 1972, 30 = GRUR 1972, 535, 536 - Aufhebung der Geheimhaltung) die Beschwerde des Anmelders gegen die Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung mit der Begründung als unzulässig verworfen, daß dieser zwar durch die Anordnung der Geheimhaltung, nicht aber durch deren Aufhebung in seinen Rechten beeinträchtigt werde und er daher durch den Beschluß des Deutschen Patentamts nicht beschwert sei.
  • BGH, 03.02.1977 - X ZB 4/76

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Einstufung eines Patents als

    Der Gesetzgeber selbst geht davon aus, daß durch die Anordnung der Geheimhaltung der Anmelder in seinen Rechten beeinträchtigt wird; deshalb gibt ihm § 30 a Abs. 2 Satz 1 PatG ein eigenes Antragsrecht, die Aufhebung der Geheimhaltung bei Fortfall ihrer Voraussetzungen zu verlangen (BGH GRUR 1972, 535, 536 - Aufhebung der Geheimhaltung).
  • BPatG, 27.02.2023 - 26 W (pat) 559/22
    Dabei kommt es nicht auf die Form der Entscheidung, sondern auf ihren materiellen Inhalt an (sog. materieller Beschlussbegriff; vgl. BGH GRUR 1972, 535, Juris-Tz 16 - Aufhebung der Geheimhaltung; BPatG GRUR 2009, 188, Juris-Tz. 14 - Inlandsvertreter III; BeckOK Markenrecht, Kur/v. Bomhard/Albrecht, 32. Edition, Stand: 1.1.2023, § 66 Rdnr. 9; HK-MarkenR/Fuchs-Wissemann, 4. Aufl., § 66 Rdnr. 1; Knoll in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl., § 66 Rdnr. 6; Ingerl/Rhonke/Nordemann, MarkenG, 4. Aufl., § 66 Rdnr. 14).
  • BPatG, 30.05.2001 - 26 W (pat) 27/00
    Dabei ist der Begriff "Beschlüsse" nicht nur formell, sondern materiell zu verstehen (BGH GRUR 1972, 535 - Aufhebung der Geheimhaltung).
  • BPatG, 09.02.2015 - 27 W (pat) 65/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hotel Krone Freilassing" - Nichtzahlung der

    Es ist vielmehr von einem materiellen Beschlussbegriff auszugehen (vgl. BGH GRUR 1972, 535 - Aufhebung der Geheimhaltung).
  • BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 110/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Schutzentziehungsverfahren - " MELIFLOR (IR-Marke)" -

    Der Begriff des Beschlusses im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist nicht formell, sondern materiell zu verstehen, (vgl. BGH GRUR 1972, 535 - Aufhebung der Geheimhaltung; s. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 66, Rdn. 7; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 66, Rdn. 14), so dass es für die Statthaftigkeit der Beschwerde nicht auf die Form der Entscheidung ankommt, sondern auf den Inhalt der angegriffenen Entscheidung unabhängig von ihrer äußeren Bezeichnung (s. hierzu Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rdn. 8; Ingerl/Rohnke, a. a. O.).
  • BPatG, 19.02.2016 - 7 W (pat) 33/15

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein Streitpatent bei Geltendmachung einer

    Der Begriff "Beschluss" ist - zugleich - im materiellen Sinne zu verstehen (BGH GRUR 1972, 535 - Geheimhaltungsanordnung, vgl. Busse/Engels, PatG, 7. Aufl., § 73 Rn. 43 m. w. N.).
  • BPatG, 31.05.2012 - 25 W (pat) 74/99
    Der Begriff des Beschlusses im Sinne des § 66 Abs. 1 Satz 1 MarkenG ist nicht formell, sondern materiell zu verstehen, (vgl. BGH GRUR 1972, 535 - Aufhebung der Geheimhaltung; s. auch Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 66, Rdn. 7; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 66, Rdn. 14), so dass es für die Statthaftigkeit der Beschwerde nicht auf die Form der Entscheidung ankommt, sondern auf den Inhalt der angegriffenen Entscheidung unabhängig von ihrer äußeren Bezeichnung (s. hierzu Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., § 66 Rdn. 8; Ingerl/Rohnke, a. a. O.).
  • BGH, 13.07.1971 - X ZB 5/70

    Einordnung eines Patents als Geheimpatent

  • BGH, 13.07.1971 - X ZB 4/70

    Einordnung eines Patentes als Geheimpatent

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