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   BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10   

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https://dejure.org/2011,6456
BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10 (https://dejure.org/2011,6456)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2011 - X ZB 10/10 (https://dejure.org/2011,6456)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2011 - X ZB 10/10 (https://dejure.org/2011,6456)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Polierendpunktbestimmung

    PatG § 35; PatV § 14 Abs. 1

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Übersetzung einer fremdsprachigen Patentanmeldung muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen / Zur Fristwahrung durch unvollständige Übersetzungen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Polierendpunktbestimmung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Polierendpunktbestimmung

    § 34 Abs 3 Nr 1 PatG, § 34 Abs 3 Nr 2 PatG, § 35 Abs 1 S 1 PatG, § 35 Abs 2 S 2 PatG, § 14 Abs 1 PatV
    Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an die deutsche Übersetzung und an deren Beglaubigung - Polierendpunktbestimmung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines fremdsprachigen Patents durch Nachreichen einer beglaubigten Übersetzung

  • rewis.io

    Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an die deutsche Übersetzung und an deren Beglaubigung - Polierendpunktbestimmung

  • ra.de
  • rewis.io

    Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an die deutsche Übersetzung und an deren Beglaubigung - Polierendpunktbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anmeldung eines fremdsprachigen Patents durch Nachreichen einer beglaubigten Übersetzung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Fremdsprachige Patentanmeldung und Nachreichen der Übersetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fremdsprachige Patentanmeldung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu unvollständigen Übersetzungen fremdsprachiger Patentanmeldungen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu unvollständigen Übersetzungen fremdsprachiger Patentanmeldungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 91
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.02.1971 - VII ZR 111/70

    Beglaubigung einer Urteilsabschrift durch den zustellenden Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10
    Ein bestimmter Wortlaut der Erklärung ist nicht vorgeschrieben; sie muss nur unzweideutig sein (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 1971 - VII ZR 111/70, BGHZ 55, 251, 252).
  • BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84

    "Kraftfahrzeuggetriebe"; Einverständliche Trennung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10
    Es genügt, dass sie die Interessen wahrnimmt, die ihre Beteiligung am Verfahren veranlasst haben (BGH, Beschluss vom 3. November 1988 - X ZB 12/86, BGHZ 105, 381, 382 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen; Beschluss vom 10. Juli 1986 - X ZB 29/84, GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09

    Nabenschaltung II

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10
    Der Bundesgerichtshof habe für den vergleichbaren Fall der fehlerhaften Übersetzung einer europäischen Patentschrift entschieden, dass die gesetzlichen Wirkungen des Patents für die Bundesrepublik Deutschland auch dann einträten, wenn die vom Patentinhaber fristgerecht eingereichte Übersetzung des nicht in deutscher Sprache veröffentlichten europäischen Patents Auslassungen aufweise (BGH, Urteil vom 18. März 2010 - Xa ZR 74/09, GRUR 2010, 708 Rn. 14 - Nabenschaltung II).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10
    Es genügt, dass sie die Interessen wahrnimmt, die ihre Beteiligung am Verfahren veranlasst haben (BGH, Beschluss vom 3. November 1988 - X ZB 12/86, BGHZ 105, 381, 382 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen; Beschluss vom 10. Juli 1986 - X ZB 29/84, GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 14.07.2020 - X ZB 4/19

    Druckstück

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, muss das Patentamt für die weitere Behandlung der Anmeldung prüfen können (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2011 - X ZB 10/10, GRUR 2012, 91 Rn. 20 - Polierendpunktbestimmung).

    Die Übersetzung hat den weiteren Zweck, die interessierte Öffentlichkeit zu informieren (BGH, GRUR 2012, 91 Rn. 20 - Polierendpunktbestimmung).

    Mit der Beglaubigung erklärt derjenige, der sie vornimmt, dass die Übersetzung nach seinem besten Wissen eine richtige und vollständige Übertragung der fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache darstellt (BGH, GRUR 2012, 91 Rn. 18 - Polierendpunktbestimmung).

  • BPatG, 11.10.2018 - 10 W (pat) 23/17

    Patentbeschwerdeverfahren - "Freilaufkupplung" - Zurückweisung der Anmeldung -

    Auch der Bundesgerichtshof (BGH) habe in seiner Entscheidung "Polierendpunktbestimmung" (GRUR 2012, 91 ff.) insoweit die besondere Bedeutung von § 14 Abs. 1 PatV herausgestellt.

    Aus der BGH-Entscheidung "Polierendpunktbestimmung" folgt nur vordergründig und scheinbar etwas anderes (vgl. GRUR 2012, 91, 92, dort insb. Rz. 23, letzter Satz).

    Die gleiche Erwartung findet sich auch in der oben zitierten Entscheidung des BGH "Polierendpunktbestimmung" (GRUR 2012, 91, 92, Rz. 18), wonach der Anwalt mit seiner Beglaubigung erkläre, dass die Übersetzung nach seinem besten Wissen eine richtige und vollständige Übertragung der fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache darstelle.

  • BPatG, 17.05.2018 - 10 W (pat) 23/17
    Daneben ist zu beachten, dass derjenige, der nach gegenwärtiger Rechtslage die Beglaubigung einer Übersetzung vornimmt, mit diesem Akt lediglich erklärt, dass die Übersetzung nach seinem besten Wissen eine richtige und vollständige Übertragung der fremdsprachigen Unterlagen in die deutsche Sprache darstellt (vgl. BGH GRUR 2012, 91, 92, Rz. 18 - "Polierendpunktbestimmung").

    Vielmehr hat der BGH in zwei Entscheidungen aus dem Jahr 2011 die Auffassung vertreten, dass eine den Anforderungen des § 14 Abs. 1 PatV entsprechende Übersetzung eine zusätzliche Voraussetzung für die Zuerkennung des Anmeldetages sei (BGH GRUR 2012, 91, 92, Rz. 23 f - "Polierendpunktbestimmung"; Mitt. 2012, 30, 32, Rz. 21 f. - "Pannelli di legno").

  • BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 1/19

    Patentbeschwerdeverfahren - zum Austausch irrtümlich eingereichter Unterlagen -

    Die im angefochtenen Beschluss zitierte Entscheidung des BGH vom 18. Juli 2011 - X ZB 10/10 - Polierendpunktbestimmung sei insoweit für den vorliegenden Fall nicht einschlägig.

    Zudem hat der Bevollmächtigte der Anmelderin in dem Begleitschreiben vom 14. März 2016 anwaltlich bestätigt, dass es sich bei den Unterlagen um die "deutschsprachige Übersetzung der am 4. Dezember 2015 eingereichten Patentanmeldung" handelt (was einer Beglaubigung gleichkommt, vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juli 2011 - X ZB 10/10, juris Rn. 18 - Polierendpunktbestimmung; Schulte, a.a.O., § 35a Rn. 12 zu f)), weshalb zu diesem Zeitpunkt für den Eingangsprüfer keine Hinweise auf einen anders gelagerten Willen erkennbar waren.

  • BPatG, 04.04.2012 - 10 W (pat) 46/08

    Virtuelle Arbeitspunktbestimmung - Patentbeschwerdeverfahren - "Virtuelle

    Die in § 35 Abs. 2 Satz 2 PatG festgelegte Rechtsfolge, wonach die Anmeldung als nicht erfolgt gilt, tritt nicht ein, wenn im Nachgang zu einer teilweise fremdsprachigen Anmeldung innerhalb von drei Monaten überhaupt keine Übersetzung eingereicht wird, sofern die Mindesterfordernisse für die Zuerkennung des Anmeldetags von vornherein durch die deutschsprachigen Teile der Unterlagen erfüllt worden sind (im Anschluss an BGH GRUR 2012, 91 - Polierendpunktbestimmung).

    Denn nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2011, Az. X ZB 10/10 (GRUR 2012, 91, 92 - "Polierendpunktbestimmung"), ist § 35 Abs. 2 Satz 2 PatG in Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 Satz 1 PatG zu lesen.

  • BPatG, 11.08.2020 - 4 Ni 66/17

    Zulässigkeit einer privatschriftlichen Übersetzung einer Druckschrift im

    Ob nicht ohnehin auch eine anwaltliche Bestätigung der Richtigkeit der Übersetzung anzunehmen ist, weil der Klägervertreter im Schriftsatz vom 14. Februar 2020 bei Einreichung der Übersetzung explizit angegeben hat, dass "eine beglaubigte Übersetzung der Druckschrift D1 als Anlage 30 beigefügt" werde (was jedenfalls im Bereich von § 14 PatV einer anwaltlichen Beglaubigung gleichkommt, vgl. BGH GRUR 2012, 91, Tz. 18 - Polierendpunktbestimmung; BPatG, Beschluss vom 23. September 2020, 20 W (pat) 1/19, II.2.
  • BPatG, 23.09.2020 - 20 W (pat) 6/19
    Zudem hat der Bevollmächtigte der Anmelderin in dem Begleitschreiben vom 14.03.2016 anwaltlich bestätigt, dass es sich bei den Unterlagen um die "deutschsprachige Übersetzung der am 4. Dezember 2015 eingereichten Patentanmeldung" handelt (was einer Beglaubigung gleichkommt, vgl. BGH, Beschluss vom 18.07.2011 - X ZB 10/10, juris Rn. 18 - Polierendpunktbestimmung; Schulte, a.a.O., § 35a Rn. 12 zu f)), weshalb zu diesem Zeitpunkt für den Eingangsprüfer keine Hinweise auf einen anders gelagerten Willen erkennbar waren.
  • BPatG, 07.06.2013 - 10 W (pat) 1/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Beschichtung für einen optischen Reflektor" - zum

    Nur wenn diesbezüglich das Erfordernis der Nachreichung einer Übersetzung innerhalb von drei Monaten nicht erfüllt wird, kommt kein Anmeldetag zustande (BGH GRUR 2012, 91, 92 - Polierendpunktbestimmung; Senatsbeschluss vom 4. April 2012, 10 W (pat) 46/08, Mitt.
  • BPatG, 27.04.2012 - 10 W (pat) 36/10
    Denn nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. Juli 2011, Az. X ZB 10/10 (GRUR 2012, 91, 92 - "Polierendpunktbestimmung"), ist § 35 Abs. 2 Satz 2 PatG in Zusammenhang mit § 35 Abs. 2 Satz 1 PatG zu lesen.
  • BPatG, 22.12.2022 - 35 W (pat) 4/22
    b2c) Im vorliegenden Zusammenhang ist somit die Rechtsprechung des BGH heranzuziehen, wonach die Zuerkennung eines Anmeldetages bei einer in fremder Sprache eingereichten, nationalen Patentanmeldung grundsätzlich nicht daran scheitert, dass die nach § 35 PatG a. F. einzureichende Übersetzung etwaige Auslassungen oder einen unzutreffenden Inhalt aufweist (vgl. GRUR 2012, 91, 92 - "Polierendpunktbestimmung").
  • BPatG, 04.04.2012 - 10 W (pat) 35/08
  • BPatG, 22.01.2013 - 10 W (pat) 3/11
  • BPatG, 04.04.2012 - 10 W (pat) 25/10
  • BPatG, 04.04.2012 - 10 W (pat) 29/09
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