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   BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95   

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https://dejure.org/1997,1703
BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95 (https://dejure.org/1997,1703)
BGH, Entscheidung vom 11.03.1997 - X ZB 10/95 (https://dejure.org/1997,1703)
BGH, Entscheidung vom 11. März 1997 - X ZB 10/95 (https://dejure.org/1997,1703)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Patents über ein Gebrauchsmuster ("Auslöser für Einkaufswagen oder dergleichen") - Vorliegen einer Erledigung der Hauptsache - Einseitige Erledingungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren; Anforderungen an Erklärung der Rücknahme eines Widerspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 135, 58
  • NJW 1997, 3241
  • GRUR 1997, 625
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1994 - X ZB 9/94

    "Lüfterkappe"; Zurücknahme des Widerspruchs im Gebrauchsmusterlöschungverfahren

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95
    Ein solcher Fall liegt vor allem dann vor, wenn Haupt- und Hilfsantrag, denen zufolge das Gebrauchsmuster mit eingeschränktem Gegenstand aufrechterhalten werden soll, die Schutzansprüche jeweils in andersartiger, alternativer, einander ausschließender Weise formulieren (Fortführung von BGH, Beschl. v. 13.12.1994 - X ZB 9/94, GRUR 1995, 210, 211 f. - Lüfterkappe).«.

    Allein aus der Einreichung neuer Ansprüche ist aber weder ein Verzicht auf das Schutzrecht, noch eine verfahrensrechtliche Beschränkung des Gegenstandes der Prüfung im Sinne einer teilweisen Rücknahme des Widerspruchs abzuleiten (BGH, Beschl. v. 13.12.1994 - X ZB 9/94, GRUR 1995, 210, 211 f. - Lüfterkappe; Benkard, aaO., § 15 GebrMG Rdn. 24, § 17 Rdn. 5; Bühring, aaO., § 15 Rdn. 48).

  • RG, 28.05.1892 - I 75/92

    Klage auf Übertragung eines Patentes.

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95
    Vor dem hier verfahrensgegenständlichen Löschungsantrag (II) war am 24. Juli 1992 von dritter Seite ein Antrag (I) auf Löschung im Umfang aller acht Schutzansprüche gestellt worden (Az. Lö I 75/92).
  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95
    a) Als verfahrensrechtliche Grundlage der Beschwerdeentscheidung unterliegt diese Frage von Amts wegen der vollständigen Nachprüfung auf Rechtsmängel in der Rechtsbeschwerdeinstanz nach Art einer Revision, da hiervon abhängt, ob die Erledigung der Hauptsache festgestellt werden und die dementsprechende Kostenentscheidung ergehen durfte (BGHZ 90, 318, 321 - Zinkenkreisel; Benkard, PatG/GebrMG, 9. Aufl., 1993, §§ 107, 108 Rdn. 3, 4; vgl. u.a. auch Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., 1997, § 559 Rdn. 8).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung

    Auszug aus BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95
    Insoweit reduziert sich die ursprüngliche Hauptsache auf die Erledigungsfrage; diese wird selbst zur Hauptsache (vgl. BGH, Urt. v.08.02.1989 - IVa ZR 98/87 - NJW 1989, 2085, 2086).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    Ein vorweggenommener Verzicht auf Widerspruch gegen einen Löschungsantrag kommt ebenso wie eine nachträgliche Rücknahme des Widerspruchs (BGH GRUR 1997, 625 - Einkaufswagen) über solchen Umständen nicht in Betracht.
  • BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02

    Fußbodenbelag

    aa) Im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist materiell wie im Patentnichtigkeitsverfahren eine Verteidigung des Gebrauchsmusters mit beschränkten Schutzansprüchen möglich (BGHZ 135, 58, 63 - Einkaufswagen; vgl. auch Keukenschrijver in Busse, PatG 6. Aufl., § 17 GebrMG Rdn. 16; Bühring, GebrMG 6. Aufl., § 15 Rdn. 72 ff.).
  • AG Brandenburg, 16.07.2021 - 31 C 79/21

    Zwangsversteigerung: Sachverständiger darf Grundstück besichtigen

    Ein erledigendes "Ereignis" im o.g. Sinne ist hierbei eine Tatsache mit Auswirkungen auf die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Zulässigkeit oder Begründetheit des Antrags ( BGH , Urteil vom 13.09.2005, Az.: X ZR 62/03, u.a. in: NJW-RR 2006, Seiten 544 ff.; BGH , Urteil vom 17.07.2003, Az.: IX ZR 268/02, u.a. in: NJW 2003, Seiten 3134 ff.; BGH , Beschluss vom 11.03.1997, Az.: X ZB 10/95, u.a. in: NJW 1997, Seiten 3241 ff.; BGH , BGHZ 83, Seiten 12 f.; Althammer , in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Auflage 2020, § 91a ZPO, Rn. 58.5 ).
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