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   BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89   

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BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89 (https://dejure.org/1990,948)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1990 - X ZB 13/89 (https://dejure.org/1990,948)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1990 - X ZB 13/89 (https://dejure.org/1990,948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Patentfähigkeit - Ausführbarkeit - Einbeziehung von Ausgangsmaterialien - Verfügbarkeit - Kein Erfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 1 Abs. 1, § 35 Abs. 2
    Patentfähigkeit einer auf die weitere Verarbeitung und die qualitative Verbesserung näher umschriebener Ausgangsmaterialien gerichteten Erfindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 112, 297
  • NJW 1991, 1297
  • MDR 1991, 244
  • GRUR 1991, 518
  • DB 1991, 1377
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1977 - X ZB 8/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Verfahren zur fermentativen Erzeugung

    Auszug aus BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89
    Ein Patentanspruch, der auch solche Ausgangsmaterialien einschließe, sei im Hinblick auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH GRUR 1978, 162 -6- 7-Chlordemethyltetracyclin) nicht gewährbar.

    Der Bundesgerichtshof hat im Falle "7-chlor-6-demethyltetracyclin" (GRUR 1978, 162, 164 re.Sp.) auf den sich der angefochtene Beschluß bezieht, ausgesprochen, daß die durch Hinterlegung eines Teils der zu verwendenden Mikroorganismen gesicherte Ausführbarkeit einer mikrobiologischen Verwendungserfindung es nicht rechtfertige, den Schutz auf solche in dem Verfahren zu verwendenden Mikroorganismen zu erstrecken, die der Fachmann nicht herzustellen vermöge.

  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 27/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89
    Dementsprechend hat es der Senat auch in der Entscheidung "Dauerwellen" (GRUR 1965, 473, 475 zu A I 5) bei einem Patent für ein chemisches Mittel zur Herstellung von Dauerwellen für unerheblich erklärt, ob der Patentanspruch auch solche Verbindungen umfaßt, die bei Anmeldung des Patents noch nicht bekannt waren.

    In ähnlicher Weise hat der beschließende Senat in früheren, chemische Verfahrenserfindungen betreffenden Entscheidungen anerkannt, daß es der Ausführbarkeit einer Erfindung nicht entgegensteht, wenn der Fachmann auf der Grundlage der Angaben der Patentschrift erst Versuche anstellen muß, um ein geeignetes Ausgangsmaterial zu finden, sofern derartige Versuche den im Einzelfall zumutbaren Umfang nicht überschreiten; er hat es als unschädlich bezeichnet, wenn sich dabei die eine oder andere Verbindung als untauglich erweist, obwohl sie unter den Wortlaut des Patentanspruchs fällt (BGH GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).

  • BGH, 27.11.1975 - X ZR 29/75

    Massenweise Herstellung billiger Brillengestelle aus Celluloseacetat -

    Auszug aus BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89
    In ähnlicher Weise hat der beschließende Senat in früheren, chemische Verfahrenserfindungen betreffenden Entscheidungen anerkannt, daß es der Ausführbarkeit einer Erfindung nicht entgegensteht, wenn der Fachmann auf der Grundlage der Angaben der Patentschrift erst Versuche anstellen muß, um ein geeignetes Ausgangsmaterial zu finden, sofern derartige Versuche den im Einzelfall zumutbaren Umfang nicht überschreiten; er hat es als unschädlich bezeichnet, wenn sich dabei die eine oder andere Verbindung als untauglich erweist, obwohl sie unter den Wortlaut des Patentanspruchs fällt (BGH GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).

    Er hat sogar anerkannt, daß es für die Ausführbarkeit der Lehre eines Patents in der Regel genügt, wenn der erstrebte Erfolg nur bei einigen wenigen, aber vom Fachmann aufgrund seines Fachwissens und Fachkönnens nach den Angaben der Patentschrift zuverlässig und auch ohne unzumutbaren Aufwand zu ermittelnden Arten der einzusetzenden Ausgangsstoffe eintritt (BGH GRUR 1965, 138, 141, 142 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).

  • BGH, 05.11.1964 - Ia ZR 152/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1990 - X ZB 13/89
    Er hat sogar anerkannt, daß es für die Ausführbarkeit der Lehre eines Patents in der Regel genügt, wenn der erstrebte Erfolg nur bei einigen wenigen, aber vom Fachmann aufgrund seines Fachwissens und Fachkönnens nach den Angaben der Patentschrift zuverlässig und auch ohne unzumutbaren Aufwand zu ermittelnden Arten der einzusetzenden Ausgangsstoffe eintritt (BGH GRUR 1965, 138, 141, 142 - Polymerisationsbeschleuniger; GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Die ausführbare Offenbarung erfasst in solchen Fällen nur die Bereiche, in denen sich die Ausführbarkeit aus den offenbarten oder dem nacharbeitenden Fachmann geläufigen Maßnahmen ergibt oder in denen sie, insbesondere bei punktuellen Offenbarungen, jedenfalls plausibel ist (vgl. BGHZ 112, 297 - Polyesterfäden; zur fehlenden Angabe einer Obergrenze EPA T 586/97).
  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Fachmann ohne eigenes erfinderisches Bemühen Unvollständigkeiten ergänzen (vgl. schon RGZ 115, 280, 285) und sich notfalls mit Hilfe orientierender Versuche Klarheit verschaffen kann (vgl. BGHZ 112, 297 - Polyesterfäden; EPA, Technische Beschwerdekammer - T 14/83, ABl EPA. 1984, 105 = GRUR Int. 1984, 439 - Vinylchloridharze).
  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Nach dieser Maßgabe kann es zulässig sein, im Anspruch verallgemeinernd eine Gruppe von Stoffen aufzuführen, auch wenn nicht sämtliche zu dieser Gruppe gehörenden Stoffe für den erfindungsgemäßen Zweck geeignet sind, sofern der Fachmann die Eignung der einzelnen Stoffe unschwer durch Versuche feststellen kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 27/63, GRUR 1965, 473, 475 - Dauerwellen; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1990 - X ZB 13/89, BGHZ 112, 297, 305 - Polyesterfäden).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 5/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Methode zur Verringerung

    Auch wenn allein der Umstand, dass der Fachmann für die Auslegung auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Fachmanns zum Anmelde- und Prioritätstag zurückgreift (vgl. BGH, GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentrecht, 9. Auflage, § 14 Rz. 53 f.), nicht zwingend und nicht in jedem Fall dazu führt, dass der Schutzbereich eines Patents von vornherein auf solche Gegenstände beschränkt ist, die zum Anmelde- bzw. Prioritätszeitpunkt bereits bekannt oder technisch umsetzbar waren (BGH, GRUR 1991, 518, 519 - Polyesterfäden), hatte der Fachmann, der erkennt, dass die Kraftstofflöslichkeit der Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung der Cer-Zusammensetzung im zu verbrennenden Dieselkraftstoff und der Verhinderung von Ausflockungen und Ablagerungen dient, und dem zugleich bewusst ist, dass sich diese Ziele mit den im Prioritätszeitpunkt allein herstellbaren und verfügbaren Partikelgrößen nicht verwirklichen lassen, mit seinem im Prioritätszeitpunkt vorhandenen Wissen keinen Anlass, den Begriff "kraftstofflöslich" anders zu verstehen als so, dass davon lediglich solche Cer-Verbindungen erfasst sein sollten, die zusammen mit dem Dieselkraftstoff eine nach dem damaligen Kenntnisstand für die Zwecke der Erfindung allein brauchbare molekular-disperse Lösung bilden.
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    b) Dem Bundespatentgericht ist weiter darin beizutreten, daß für die Prüfung der Ausführbarkeit bei Gebrauchsmustern auf die Verhältnisse am Anmelde- oder Prioritätstag abgestellt werden muß (vgl. aus der Rechtsprechung des BGH u.a. Urt. v. 1.4.1965 - Ia ZR 218/63, GRUR 1966, 141, 145 - Stahlveredlung; Urt. v. 27.11.1975 - X ZR 29/75, GRUR 1976, 213, 214 - Brillengestelle; Urt. v. 29.11.1983 - X ZR 87/78, GRUR 1984, 335, 336 f. - Hörgerät; BGHZ 112, 297, 301 - Polyesterfäden; Urt. v. 22.10.1991 - X ZR 73/89, BlPMZ 1992, 308, 309 f. - Antigenenachweis).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2001 - 2 U 15/00

    Temperaturmessung

    Die in der Patentschrift der Beklagten angegebenen Vorteile führen die angegriffenen Fern-Thermometer der Beklagten deshalb nicht aus dem Schutzbereich des Klagepatentes hinaus (vgl. BGH GRUR 1991, 436, 439 f. - Befestigungsvorrichtung II; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 5. Aufl., § 14 Rdn. 100; vgl. ferner BGH GRUR 1991, 518, 519 - Polyester- fäden).

    Für die wortsinngemäße Verwirklichung der genannten Merkmale ist es deshalb auch ohne Bedeutung, ob die bei der angegriffenen Ausführungsform als Laser-Strahlteilereinrich-tung eingesetzte diffraktive Optik am Prioritätstag des Klagepatentes noch nicht als mögliche Ausführungsform in Betracht gezogen worden ist (vgl. BGH GRUR 1991, 518, 519 - Polyesterfäden).

  • BPatG, 14.06.2007 - 3 Ni 15/05
    Dabei ist es aber nicht erforderlich, dass alle denkbaren unter den Wortlaut des Patentanspruches fallenden Ausgestaltungen auch ausgeführt werden können, d. h. es steht der Ausführbarkeit nicht entgegen, wenn die Lehre in einzelnen Fällen versagt (vgl. Busse PatG 6. Aufl. § 34 Rdn. 273, 276, 278 und 281 sowie BGH GRUR 2001, 813, 818 li. Sp. - "Taxol", BGH GRUR 1991, 518, 520 III.3.d) - "Polyesterfäden" und BGH GRUR 1976, 213, 214 II.1.

    Angesichts dessen, dass es sich vorliegend um die Anpassung von Standardmethoden handelt, liegen diese im Rahmen des Zumutbaren und Angemessenen, und zwar selbst dann, wenn diese in Einzelfällen fehlschlagen (vgl. BGH GRUR 1991, 518, 520 III.3.d) - "Polyesterfäden" und BGH GRUR 1976, 213, 214 II.1.

  • BPatG, 30.09.2014 - 3 Ni 6/13

    Patentfähigkeit von VMP-ähnlichen Sequenzen von pathogener Borrelia als

    Einer deutlichen und vollständigen Offenbarung steht auch nicht entgegen, dass die Patentansprüche 15 und 16 neben tauglichen auch untaugliche Varianten mit umfassen, da es zum allgemeinen Wissen und Können eines im Bereich der Immunologie tätigen Fachmanns gehört, für einen ihm bekannten Antikörper geeignete Epitope zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 1991, 518, 2. Ls. - Polyesterfäden).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2014 - 2 U 58/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für Systeme und Verfahren zum wieder

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Fachmann ohne eigenes erfinderisches Bemühen Unvollständigkeiten ergänzen (vgl. schon RGZ 115, 280, 285) und sich notfalls mit Hilfe orientierender Versuche Klarheit verschaffen kann (vgl. BGH GRUR 2010, 916, 918 - Klammernahtgerät ; BGHZ 112, 297 = GRUR 1991, 518 - Polyesterfäden).
  • BPatG, 06.02.2018 - 14 W (pat) 3/16

    Patentfähigkeit der Erfindung "Lithiumsilicatrohling und dessen Verwendung"

    Der nacharbeitende Fachmann kann ohne besondere Schwierigkeiten unter Anwendung der XRD-Analyse die untauglichen Lithiumsilicatmaterial-Varianten herausfinden, welche Lithiummetasilicat nicht als eine Hauptphase aufweisen und wird diese selbstverständlich ausklammern (vgl. GRUR 1991, 518 - Polyesterfäden).
  • BPatG, 24.01.2012 - 3 Ni 5/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mangelnde erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, 16.07.2009 - 11 W (pat) 323/06
  • BPatG, 30.06.2022 - 20 W (pat) 16/21
  • BPatG, 14.12.2000 - 3 Ni 34/99
  • BPatG, 06.08.2002 - 3 Ni 3/01
  • BPatG, 26.06.2015 - 14 W (pat) 2/11

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Testen der Aktivität einer möglichen

  • BPatG, 14.10.2010 - 15 W (pat) 26/09
  • BPatG, 14.10.2010 - 15 W (pat) 17/09
  • BPatG, 28.04.2009 - 6 W (pat) 14/08
  • BPatG, 30.09.2010 - 15 W (pat) 38/08

    Patentbeschwerdeverfahren - keine Ausführbarkeit der Lehre - die für die

  • BPatG, 17.02.2006 - 14 W (pat) 303/04
  • BPatG, 12.07.2005 - 14 W (pat) 304/03
  • BPatG, 28.02.2002 - 23 W (pat) 18/00
  • BPatG, 13.10.2000 - 14 W (pat) 24/00
  • BPatG, 07.12.2005 - 19 W (pat) 50/03

    Zurückweisung einer Anmeldung wegen mangelnder Ausführbarkeit im Zeitpunkt der

  • BPatG, 18.04.1991 - 16 W (pat) 64/88
  • BPatG, 07.08.2002 - 3 Ni 4/01
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