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   BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97   

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https://dejure.org/1999,2175
BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97 (https://dejure.org/1999,2175)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1999 - X ZB 14/97 (https://dejure.org/1999,2175)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1999 - X ZB 14/97 (https://dejure.org/1999,2175)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 921
  • GRUR 1999, 571
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97
    Insoweit kann von dem Einspruchsverfahren als Fortsetzung des Erteilungsverfahrens mit beschränktem Prüfungsumfang gesprochen werden (vgl. Sen.Beschl. v. 22.2.1994 - X ZB 15/92, GRUR 1994, 439, 441 - Sulfonsäurechlorid).
  • BGH, 17.04.1997 - X ZB 10/96

    "Vornapf"; Fortsetzung des Einspruchsverfahrens nach Erlöschen eines Patents

    Auszug aus BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97
    Der Patentinhaber hat es demgegenüber zwar auch hier in der Hand, durch Herbeiführung eines - für die Zukunft wirkenden - Erlöschensgrundes nach § 20 Abs. 1 PatG, insbesondere durch Verzicht auf das Patent oder Nichtzahlung der Jahresgebühren und - gegebenenfalls - Freistellung des Einsprechenden von Ansprüchen aus dem Patent für die Vergangenheit eine Erledigung der Hauptsache herbeizuführen und auf diese Weise eine Sachentscheidung zu vermeiden (Sen.Beschl. v. 17.4.1997 - X ZB 10/96, GRUR 1997, 615, 617 - Vornapf).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Das ändert aber nichts daran, dass das Einspruchsverfahren im Kern der gerichtlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung dient (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 14/7140, S. 60 f.; Sen.Beschl. v. 02.03.1999 - X ZB 14/97, GRUR 1999, 571, 572 - künstliche Atmosphäre; Schwendy/Keukenschrijver/Schuster in Busse, PatG, 6. Aufl., § 147 Rdn. 26 f.), indem es insbesondere die Nachprüfung ermöglicht, ob das Patentamt die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Patentfähigkeit des Gegenstands des Patents zutreffend bejaht hat (§ 21 Nr. 1 PatG), zu Recht angenommen hat, dass die Erfindung so deutlich und vollständig offenbart ist, dass ein Fachmann sie ausführen kann (§ 21 Nr. 2 PatG), und zu Recht angenommen hat, dass der Gegenstand des Patents über den Inhalt der Anmeldung nicht hinausgeht (§ 21 Nr. 4 PatG).
  • BPatG, 20.10.2010 - 7 W (pat) 333/06

    Vorrichtung zum Heißluftnieten - Patenteinspruchsverfahren - "Vorrichtung zum

    Auch das patentamtliche bzw. (für bis zum 30. Juni 2006 eingelegte Einsprüche) patentgerichtliche Einspruchsverfahren wie auch das patentgerichtliche Beschwerdeverfahren kann sich in der Hauptsache erledigen (für den Fall des Patentverzichts mit Freistellungserklärung ausdrücklich anerkannt in BGH GRUR 1999, 571 - Künstliche Atmosphäre ).

    Darunter ist - insoweit abweichend von der Begriffsbildung im allgemeinen Verwaltungsverfahren (vgl. §§ 48, 49 VwVfG) - die nachträgliche rückwirkende (vgl. § 21 Abs. 3 Satz 1 PatG) Beseitigung der Patenterteilung zu verstehen, bei der es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt mit Doppelwirkung (also eines gleichzeitig den Patentanmelder begünstigenden und die Allgemeinheit belastenden Verwaltungsaktes) handelt (vgl. BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre ; allg. zu der Rechtsnatur der Patenterteilung Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Aufl., § 49 Rn. 30 ff.).

    Nach allg. M. wird damit im Fall der Nichtzahlung der Jahresgebühr und nach h.M. auch im Fall des Patentverzichts (vgl. hierzu BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre ; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 8. Aufl., § 20 Rn. 19; Busse/Schwendy, PatG, 6. Aufl., § 20 Rn. 36; Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 20 Rn. 2 und 9; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl., § 26 A., S. 571) nur die künftige Geltendmachung von Ansprüchen aus dem angemeldeten und erteilten Patent ausgeschlossen.

    Da darüber hinaus, wie sich aus § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG ergibt, die Dispositionsbefugnis des Einsprechenden dadurch deutlich eingeschränkt ist, dass er selbst durch Rücknahme seines Einspruchs den Fortgang des Einspruchsverfahrens nicht hindern kann, kommt dem Interesse der Allgemeinheit an der Klärung der Schutz(un)fähigkeit der Erfindung in diesem Verfahren besonderes Gewicht zu (vgl. BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre ).

    aaa) Die Frage, was unter dem Interesse der Allgemeinheit an der Klärung der Schutz(un)fähigkeit der Erfindung, welche im Einspruchsverfahren besonderes Gewicht zukommen soll (vgl. BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre ), zu verstehen ist, kann, will man auf eine juristische Begründung nicht gänzlich verzichten, nur auf der Grundlage der gesetzlichen Ausgestaltung des Einspruchsverfahrens beantwortet werden.

  • BGH, 26.06.2012 - X ZB 4/11

    Sondensystem

    Das Streitpatent ist mit Zugang der Verzichtserklärung der Patentinhaberin mit Wirkung für die Zukunft (BGH, Beschluss vom 2. März 1999 - X ZB 14/97, GRUR 1999, 571, 572 f. - Künstliche Atmosphäre) erloschen.
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Der Erledigungsgrund beruht auch nicht auf einer originären verfahrensrechtlichen Dispositionsbefugnis des Patentinhabers, sondern ist lediglich eine verfahrensrechtliche Folge der materiellrechtlichen Befugnis des Patentinhabers, das erlangte Schutzrecht aufzugeben (vgl. BGH GRUR 1999, 571 ff. -künstliche Atmosphäre).
  • BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08

    Optische Inspektion von Rohrleitungen - Patenteinspruchsverfahren - "Optische

    Das Einspruchsverfahren ist vielmehr in der Hauptsache erledigt (BGH GRUR 1999, 571 ff. - künstliche Atmosphäre; GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; BPatGE a. a. O. - Radauswuchtmaschine).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der §§ 59 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1, 61 Abs. 1 S. 1 PatG (vgl. auch Busse, PatG, 6. Aufl. 2003, § 59, Rn. 191; Schulte, PatG, 8. Aufl. 2008, § 59 Rn. 171; BGH GRUR 1999, 571 ff. - künstliche Atmosphäre, TZ II 1 b)bb)).

  • BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
    Nur das materielle Recht ist Gegenstand des Einspruchsverfahrens (§ 59 Abs. 1 Satz 1 PatG), vgl BGH GRUR 1999, 571 - künstliche Atmosphäre.

    Insbesondere führt der Einspruch nicht dazu, dass das Verfahren in das Stadium vor der Patenterteilung zurückgeworfen wird (BGH GRUR 1999, 571 - künstliche Atmosphäre).

  • BPatG, 18.09.2012 - 21 W (pat) 5/11
    Das Streitpatent ist mit Zugang der Verzichtserklärung der Patentinhaberin mit Wirkung für die Zukunft (vgl. BGH GRUR 1999, 571 ff. - Künstliche Atmosphäre) erloschen.

    Das Einspruchsverfahren ist somit in der Hauptsache erledigt (vgl. BGH GRUR 1997, 615 ff. - Vornapf; GRUR 1999, 571 ff. - Künstliche Atmosphäre).

  • BPatG, 21.11.2001 - 20 W (pat) 17/00

    Rechtsschutzbedürfnis für neue Unteransprüche im Einspruchs- und

    Wenn danach das Einspruchsverfahren in seinem Ausgangspunkt auch nicht der Überarbeitung des Patents, sondern der Prüfung der geltend gemachten Widerspruchsgründe dient (hierauf abstellend BPatG BlPMZ 2001, 223 - Spülgut), andererseits die Bedeutung des Einspruchs auch darin liegt, dem Patentamt in Wahrnehmung öffentlicher Interessen die Möglichkeit zu eröffnen, das Patent unter Gesichtspunkten zu überprüfen, die im Erteilungsverfahren nicht bekannt waren, und durch Beseitigung nicht bestandsfähiger Schutzrechte eine Prüfung der Rechtsbeständigkeit des Patents im Klageweg zu vermeiden (vgl BGH GRUR 1995, 333, 336 - Aluminium-Trihydroxid), so kann hieraus folgend auch dem Patentinhaber nicht ein Rechtsschutzinteresse verwehrt werden, im Einspruchs(beschwerde)verfahren zusätzliche Untersprüche einzubringen und auch insoweit über sein Patent zu verfügen (BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre).
  • BPatG, 31.01.2013 - 8 W (pat) 32/07

    Schrumpfkappe - Patenteinspruchsverfahren - "Schrumpfkappe" - Teilverzicht auf

    Einem Versuch, dies zu umgehen, indem etwa nach Erteilung des Patents im Einspruchsverfahren die Rücknahme der Patentanmeldung erklärt wird, ist der Bundesgerichtshof entgegengetreten (BGH GRUR 1999, 571, 572 - Künstliche Atmosphäre ; vgl. a. Benkard, Patentgesetz und Gebrauchsmustergesetz, 10. Aufl., § 20 PatG, Rdn. 2).
  • BPatG, 04.12.2012 - 8 W (pat) 701/10

    Verfahren zur Herstellung von Kunststoffbehältern für Flüssigkeiten -

    BGH GRUR 1999, 571 Künstliche Atmosphäre (S. 572 li. Sp. u., unter II. 1. b) aa), 2. Absatz) und BGH GRUR 2012, 1071 Sondensystem (Rn. 8).
  • OLG Hamburg, 17.07.2002 - 5 U 43/01

    Zur Frage, inwieweit die patentanwaltliche Empfehlung zur Rücknahme eines

  • BPatG, 17.08.2011 - 7 W (pat) 130/11

    Unterseeboot - Patentbeschwerdeverfahren - "Unterseeboot" - Widerrufsgrund der

  • BPatG, 09.12.2010 - 7 W (pat) 334/05

    Patenteinspruchsverfahren - "Verfahren zur Erzeugung eines Dichtbereiches an

  • BPatG, 28.04.2005 - 15 W (pat) 326/03
  • BPatG, 13.02.2001 - 1 Ni 3/98
  • BPatG, 17.10.2013 - 8 W (pat) 19/09
  • BPatG, 12.08.2013 - 8 W (pat) 34/09
  • BPatG, 17.04.2012 - 21 W (pat) 321/06
  • BPatG, 26.10.2004 - 34 W (pat) 12/04
  • BPatG, 21.10.2004 - 34 W (pat) 12/04
  • BPatG, 04.11.2013 - 21 W (pat) 53/08
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