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   BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13   

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https://dejure.org/2014,4320
BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13 (https://dejure.org/2014,4320)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2014 - X ZB 2/13 (https://dejure.org/2014,4320)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 (https://dejure.org/2014,4320)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 704 ZPO, § 888 ZPO
    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines Vollstreckungstitels betreffend die Erteilung von Auskünften über getätigte Verkäufe durch verbundene Unternehmen - Flexitanks II

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verpflichtung zur Auskunft und Rechnungslegung kann sich auch auf Vertriebstätigkeit von Tochterunternehmen erstrecken

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Festsetzung eines Zwangsmittels zur Vollstreckung einer titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht

  • Betriebs-Berater

    Auslegung eines Vollstreckungstitels - Flexitanks II

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines Vollstreckungstitels betreffend die Erteilung von Auskünften über getätigte Verkäufe durch verbundene Unternehmen - Flexitanks II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 704; ZPO § 888
    Anspruch auf Festsetzung eines Zwangsmittels zur Vollstreckung einer titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftspflicht gilt auch für Tochterunternehmen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung bei Verletzung gewerblicher Schutzrechte kann auch Tochterunternehmen umfassen - Flexitanks II

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Umfang der Erteilung von Auskunft aus einem Vollstreckungstitel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftspflicht auch über die Geschäfte eines Tochterunternehmens

  • Jurion (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch beinhaltender Vollstreckungstitel kann sich auch auf Tochtergesellschaft des Schuldners beziehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Auslegung eines Vollstreckungstitels - Flexitanks II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 617
  • GRUR 2014, 605
  • WM 2014, 630
  • BB 2014, 705
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2008 - I ZR 63/06

    Motorradreiniger

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
    Dies muss jedoch zweifelsfrei geschehen (vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Dezember 2008 - I ZR 63/06, GRUR 2009, 515 = WRP 2009, 445 Rn. 17 - Motorradreiniger).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
    Ergänzend sind gegebenenfalls die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 - Umsatzangaben).
  • OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04

    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZB 1/11

    Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung einer Revision oder einer Rechtsbeschwerde auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZB 1/11, GRUR 2012, 1243 Rn. 4 - Feuchtigkeitsabsorptionsbehälter).
  • BGH, 25.11.2010 - Xa ZR 48/09

    Flexitanks

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
    Nach Kündigung des Vertrags nahm der Gläubiger die Schuldnerin erfolgreich auf Auskunft und Rechnungslegung in Anspruch (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2010 - Xa ZR 48/09, GRUR 2011, 455 - Flexitanks).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06

    Vollstreckung unvertretbarer Handlungen

    Auszug aus BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13
    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
  • BGH, 27.08.2020 - III ZB 30/20

    Zur Auslegung eines Urteils, das die Betreiberin eines sozialen Netzwerks

    In diesem Rahmen können, anders als das Beschwerdegericht meint, vorliegend auch die Entscheidungsgründe des landgerichtlichen Urteils vom 17. Dezember 2015 herangezogen werden, das der Senat wiederhergestellt hat (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, WM 2014, 630 Rn. 23; Pruns, ZErb 2020, 245, 248).
  • BGH, 07.03.2024 - I ZB 40/23

    Ermittlungen des Notars bei Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses;

    Ergänzend sind die Entscheidungsgründe und gegebenenfalls auch die Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 [juris Rn. 14] = WRP 2013, 1485; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, GRUR 2014, 605 [juris Rn. 18] = MDR 2014, 617 - Flexitanks II; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 [juris Rn. 20]).
  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, GRUR 2013, 1071 Rn. 14 = WRP 2013, 1485 - Umsatzangaben; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).

    Dem Gläubiger ist es verwehrt, im Verfahren der Zwangsvollstreckung allein deshalb Auskünfte zu erzwingen, weil der Schuldner materiell-rechtlich zu deren Erteilung verpflichtet ist (BGH, GRUR 2014, 605 Rn. 18 - Flexitanks II).

  • BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Auslegung eines

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11 -, GRUR 2013, S. 1071 - Umsatzangaben; Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 -, GRUR 2014, S. 605 - Flexitanks II ; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14 -, GRUR 2015, S. 1248 - Tonerkartuschen; Beschluss vom 29. September 2016 - I ZB 34/15 -, GRUR 2017, S. 208 - Rückruf von RESCUE-Produkten ; Beschluss vom 12. Juli 2018 - I ZB 86/17 -, GRUR 2018, S. 1183 Rn. 8 - Wirbel um Bauschutt).
  • BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

    aa) Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch den Vollstreckungstitel festgelegt werden, können neben der Entscheidungsformel auch der Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils herangezogen werden (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 42, BAGE 152, 1; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18, BAGE 130, 195; BGH 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 - Rn. 18; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1235) .
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2021 - 2 W 19/20

    Verletzung des deutschen Teils eines Europäischen Patents Sofortige Beschwerde

    Es müssen formal zu sämtlichen Einzelheiten, über die der Urteilsausspruch den Schuldner zu Angaben verpflichtet, Auskünfte vorhanden sein, wobei die Entscheidungsgründe zur Auslegung des Vollstreckungstitels über den Umfang der geschuldeten Rechnungslegung heranzuziehen sind (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 18 - Flexitanks II; OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 734 - Cholesterinsenker; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2016 - I-15 W 12/15; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; Kühnen, Hdb. d. Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. H. Rn. 224).

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 20 - Flexitanks II).

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 20 - Flexitanks II; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2008 - I-2 W 60/06 = BeckRS 2009, 19731).

    Grundsätzlich verbieten sich im Zwangsvollstreckungsverfahren materiell-rechtliche Erwägungen, die über die im Erkenntnisverfahren bereits getroffenen Feststellungen hinausgehen (BGH, GRUR 2015, 1248, 1249 Rn. 21 - Tonerkartuschen; BGH, GRUR 2014, 605, Rn. 18 - Flexitanks II; OLG Düsseldorf, GRUR 2020, 734 - Cholesterinblocker; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Aufl. 2021, Kap. H. Rn. 249).

    Ist dem Schuldner die Vornahme der geschuldeten Handlung dauerhaft objektiv oder subjektiv unmöglich geworden, muss die Auferlegung von Zwangsmitteln ausscheiden (BGH, GRUR 2014, 605, 606 Rn. 20 - Flexitanks II; BGH, NJW-RR 2009, 443, 444).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2020 - 2 W 9/20
    Auskünfte über Handlungen und andere Umstände, welche im Urteilstenor keinen Niederschlag gefunden haben, können im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwungen werden und auch für materiell-rechtliche Erwägungen außerhalb des Erkenntnisverfahrens ist im Zwangsmittelverfahren kein Raum (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; BGH NJW-RR 2007, 1475, 1476 [betr.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2021 - 2 W 16/21

    Schadensersatz wegen Patentverletzung Anspruch auf Auskunftserteilung und

    Auskünfte über Handlungen und andere Umstände, welche im Urteilstenor keinen Niederschlag gefunden haben, können im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwungen werden und auch für materiell-rechtliche Erwägungen außerhalb des Erkenntnisverfahrens ist im Zwangsmittelverfahren kein Raum (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; BGH NJW-RR 2007, 1475, 1476 [betr.

    Ob die Schuldnerin mit ihrer Erklärung, sie habe kein umsatzrelevantes Geschäft getätigt und durch das Anbieten keinen Gewinn erzielt, weshalb hinsichtlich des Gewinns und der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten eine Nullauskunft erteilt werde (Anlage Sch1, S. 4), ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung erfüllt hat, beurteilt sich wegen des Rechtsdurchsetzungscharakters des Zwangsvollstreckungsverfahrens nicht nach der materiellen Rechtslage, sondern ist durch das nach § 888 Abs. 1 ZPO als Vollstreckungsorgan berufene Prozessgericht durch Auslegung des der Zwangsvollstreckung zugrundeliegenden Titels zu ermitteln, wobei neben dem Tenor die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Klagebegründung in die Überlegungen einzubeziehen sind (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; GRUR 2013, 1071 - Umsatzangaben; NJW-RR 2001, 1475, 1476).

  • OLG Frankfurt, 01.08.2018 - 6 W 53/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verpflichtung zur Information von Werbeadressaten

    Die Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, GRUR 2013, 1071 [BGH 06.02.2013 - I ZB 79/11] Rnr. 14 - Umsatzangaben; BGH, GRUR 2014, 605 [BGH 25.02.2014 - X ZB 2/13] Rnr. 18 - Flexitanks II).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

    Auskünfte über Handlungen und andere Umstände, welche im Urteilstenor keinen Niederschlag gefunden haben, können im Wege der Zwangsvollstreckung nicht erzwungen werden, und auch für materiell-rechtliche Erwägungen außerhalb des Erkenntnisverfahrens ist im Zwangsmittelverfahren kein Raum (BGH, GRUR 2014, 605 - Flexitanks II; BGH NJW-RR 2007, 1475, 1476 [betr. § 887 ZPO]; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2013, 273 f. - Scheibenbremse; OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Beschl. v. 3. Februar 2015 - I-2 W 29/14 u. Beschl. v. 26. Mai 2015 - I-2 W 9/15; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. H, Rdnrn. 193, 197; Cepl/Voß/Haft, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 888 ZPO, Rdnr. 21; Schulte/Voß/Kühnen, PatG mit EPÜ, 9. Aufl., § 139 PatG, Rdnr. 395; Haedicke/Timmann/Chakraborty, Handbuch des Patentrechts, § 11 Rdnr. 674).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

  • OLG Schleswig, 10.03.2016 - 2 U 7/15

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit trotz eines denselben Sachverhalt

  • OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 6 W 9/18

    Unterlassungsvollstreckung: Auslegung des Titels; Darlegungs- und Beweislast;

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2020 - 2 U 25/19
  • OLG Köln, 08.06.2018 - 1 W 4/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Auferlegung eines Zwangsgeldes Verletzung der

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2019 - 2 W 5/19

    Anforderungen an die Erfüllung einer titulierten Verpflichtung zur

  • LG Frankfurt/Main, 13.11.2018 - 3 T 6/18

    Zur Vollstreckungsfähigkeit eines Tenors bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen

  • LAG Köln, 16.04.2021 - 9 TaBV 44/20

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Prüfung Konzernbetriebsrat; Kein

  • LAG Köln, 16.04.2021 - 9 TaBV 34/20

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats gegen Arbeitgeber wegen Bildung eines

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 W 14/18

    Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung aufgrund einer

  • LG Duisburg, 03.01.2023 - 7 T 109/22

    Wann ist der Besuch von Hunden eine Beherbergung?

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