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   BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73   

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https://dejure.org/1974,1828
BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73 (https://dejure.org/1974,1828)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1974 - X ZB 2/73 (https://dejure.org/1974,1828)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1974 - X ZB 2/73 (https://dejure.org/1974,1828)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Geltendmachung von Patentansprüchen - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Patentanmeldung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 929
  • GRUR 1974, 774
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.06.1972 - X ZB 27/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    Auch bei Erfindungskomplexen muß der Richtsatz der gebührenden Berücksichtigung der Praktikabilität des Erteilungsverfahrens Beachtung finden (BGH GRUR 1972, 646, 647 r.Sp. - Schreibpaste), wobei allerdings nicht schon der Umstand, daß ein Erfindungskomplex nach der Gruppeneinteilung der Patentklassen nicht zusammengehört, seiner Einheitlichkeit entgegensteht (BGH GRUR 1971, 512, 514 r. oben - Isomerisierung m.w.Nachw.), vielmehr von Bedeutung sein kann, daß zur Beurteilung der Patentwürdigkeit einer Stofferfindung zugleich die sich bei der Verwendung des neuen Stoffes in Erscheinung tretenden fortschrittlichen und überraschenden Eigenschaften heranzuziehen sind, wodurch ein Mehraufwand im Erteilungsverfahren vermieden wird, wenn die Stoff- und Verwendungserfindung in einer Anmeldung zusammengefaßt sind (BPatGer GRUR 1972, 648, 650 r.Sp. - Acetamide).

    Schließlich erheischt der Gesichtspunkt der für die Allgemeinheit und die Erteilungsbehörde erforderlichen Übersichtlichkeit über einen beanspruchten Erfindungskomplex eine gebührende Berücksichtigung (BGH GRUR 1972, 646, 647 - Schreibpasten).

    Der Hinweis des Beschwerdesenats auf die Schreibpastenentscheidung (BGH GRUR 1972, 646, 647) trägt die daraus gezogene Schlußfolgerung nicht.

  • BPatG, 21.02.1972 - 16 W (pat) 67/71
    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    Im Acetamide-Fall waren die 3-Indolylacetamide, gegebenenfalls mit üblichen verträglichen Trägerstoffen und Verdünnungsmitteln, für die Behandlung oder Heilung von Entzündungen, Infektionen oder anderen Erkrankungen in der Humanmedizin bestimmt (BPatGer GRUR 1972, 648, 650 r.Sp.).

    Auch bei Erfindungskomplexen muß der Richtsatz der gebührenden Berücksichtigung der Praktikabilität des Erteilungsverfahrens Beachtung finden (BGH GRUR 1972, 646, 647 r.Sp. - Schreibpaste), wobei allerdings nicht schon der Umstand, daß ein Erfindungskomplex nach der Gruppeneinteilung der Patentklassen nicht zusammengehört, seiner Einheitlichkeit entgegensteht (BGH GRUR 1971, 512, 514 r. oben - Isomerisierung m.w.Nachw.), vielmehr von Bedeutung sein kann, daß zur Beurteilung der Patentwürdigkeit einer Stofferfindung zugleich die sich bei der Verwendung des neuen Stoffes in Erscheinung tretenden fortschrittlichen und überraschenden Eigenschaften heranzuziehen sind, wodurch ein Mehraufwand im Erteilungsverfahren vermieden wird, wenn die Stoff- und Verwendungserfindung in einer Anmeldung zusammengefaßt sind (BPatGer GRUR 1972, 648, 650 r.Sp. - Acetamide).

    Unter diesem Blickwinkel ist die Förderung der Patentdokumentation und -information und die Recherchierbarkeit von Bedeutung (BPatGer GRUR 1972, 648, 650 li.

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    Der Beschwerdesenat stellt sich zwar auf den Boden der inzwischen gefestigten Rechtsprechung zu § 26 Abs. 1 Satz 2 PatG, wonach unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit in der Regel keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, einen Stoff, das Verfahren zu seiner Herstellung und seine Verwendung in einer Patentanmeldung zusammenzufassen (BGH GRUR 1970, 601 r.Sp. - Fungizid; 1971, 512, 514 r.Sp. - Isomerisierung; 1972, 644, 646 li.Sp. - Gelbe Pigmente).

    Das Trichlormethansulfenyl-N-anilid im Fungizid-Fall wurde zur Bekämpfung phytopathogener Pilze verwendet (BGH GRUR 1970, 601).

  • BGH, 27.02.1969 - X ZB 11/68

    Disiloxan

    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    Die neuere Rechtsprechung hat den Schutz von Stoff- und Verfahrenserfindungen auch in den Fällen zugelassen, in denen die den technischen Fortschritt begründenden und für die Erfindungshöhe heranzuziehenden wertvollen Eigenschaften oder Wirkungen des Stoffes oder des Verfahrenserzeugnisses nicht unmittelbar bei diesen, d.h. bei deren direkter Verwendung in ihrem unveränderten Zustand, in Erscheinung treten, sondern erst bei einem durch eine Weiterverarbeitung des neuen Stoffes oder Erzeugnisses, gegebenenfalls im Wege einer chemischen Umsetzung, erzeugten Stoff oder Erzeugnis (Endprodukt) aufscheinen (BGH GRUR 1969, 265, 267 - Disiloxan).
  • BGH, 27.06.1972 - X ZB 13/71

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    Der Beschwerdesenat stellt sich zwar auf den Boden der inzwischen gefestigten Rechtsprechung zu § 26 Abs. 1 Satz 2 PatG, wonach unter dem Gesichtspunkt der Einheitlichkeit in der Regel keine rechtlichen Bedenken dagegen bestehen, einen Stoff, das Verfahren zu seiner Herstellung und seine Verwendung in einer Patentanmeldung zusammenzufassen (BGH GRUR 1970, 601 r.Sp. - Fungizid; 1971, 512, 514 r.Sp. - Isomerisierung; 1972, 644, 646 li.Sp. - Gelbe Pigmente).
  • BGH, 07.05.1974 - X ZB 12/73

    Chinolizine

    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    In Fällen dieser Art sind die sich bei der Verwendung des gegebenenfalls im Wege der chemischen Umsetzung (Weiterverarbeitung) hergestellten Stoffes oder Erzeugnisses (Endprodukts) in Erscheinung tretenden wertvollen Eigenschaften oder Wirkungen für die Beurteilung der Patentfähigkeit des neuen Stoffes (Zwischenprodukts) oder des Verfahrens zu seiner Herstellung heranzuziehen, sofern diese ursächlich auf den neuen Stoff oder das neue Verfahrenserzeugnis (Zwischenprodukt) zurückzuführen sind (BGH a.a.O. - Disiloxan; Beschluß vom 8. Mai 1974 - X ZB 12/73 - Chinolizine, der zur Veröffentlichung vorgesehen ist).
  • BPatG, 09.02.1970 - 16 W (pat) 187/65
    Auszug aus BGH, 25.06.1974 - X ZB 2/73
    Im Azomethinfarbstoff-Fall dienten die sulfosäure- und carbonsäuregruppenfreien Azomethinfarbstoffe dem Färben und Bedrucken von Polymerisaten und Mischpolymerisaten des Acrylnitrils oder Dicyanäthylens (BPatGer GRUR 1970, 365).
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Eine Zurückweisung wegen Uneinheitlichkeit stünde zudem in Widerspruch mit dem vom Senat aufgestellten Grundsatz, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (Sen.Beschl. v. 29.06.1971 - X ZB 22/70, GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; Sen.Beschl. v. 25.06.1974 - X ZB 2/73, GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Bei der Beurteilung des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs ist auch darauf zu achten, daß eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH - Isomerisierung - a.a.O.; GRUR 1974, 774 - Alkalidiamidophosphite; BGHZ 64, 101, 109 - Bäckerhefe).
  • BGH, 11.03.1975 - X ZB 4/74

    Bäckerhefe

    Der erkennende Senat hat wiederholt zu der Frage der Einheitlichkeit von Erfindungskomplexen Stellung genommen und dabei hervorgehoben, daß eine unnötige Zerstückelung einer Patentanmeldung tunlichst vermieden werden soll (BGH GRUR 1974, 774, 775 re. Sp. - Alkalidiamidophosphite und GRUR 1971, 512, 514 re.
  • BGH, 20.02.1979 - X ZB 20/77

    Tabelliermappe

    Eine formale Betrachtung der Teile eines Erfindungskomplexes nach Aufgabe und Lösung wird den Anliegen, denen bei der Frage der Einheitlichkeit Rechnung zu tragen ist, nicht gerecht (BGH GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
  • BPatG, 16.06.2004 - 20 W (pat) 28/04

    Patentrechtlicher Schutz eines kapazitiv messenden Sensors, insbesondere zum

    Schließlich ist auf den vom BGH aufgestellten und von ihm kürzlich erneut betonten (GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten) Grundsatz zu verweisen, wonach bei der Prüfung der Einheitlichkeit eine unnötige Zerstückelung der Patentanmeldung tunlichst zu vermeiden ist (GRUR 1971, 512, 514 - Isomerisierung; GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Dagegen hilft der bei der Beurteilung der Frage der Einheitlichkeit sonst im Vordergrund stehende Richtsatz, dass der Anmelder nicht missbräuchlich, etwa zum Zweck der Gebührenersparnis, mehrere Erfindungen, die nichts miteinander zu tun haben, in einer Anmeldung zusammenfassen darf, bei Erfindungskomplexen, wie bei der Stoff-, Herstellungs- und Verwendungserfindung, die eine Erfindungsgesamtheit zum Gegenstand haben und bei denen enge Zusammenhänge der einzelnen Anteile untereinander an der Erfindungsgesamtheit bestehen, nicht weiter (BGH GRUR 1974, 774, 775 - Alkalidiamidophosphite).
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