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   BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96   

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https://dejure.org/1996,8202
BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96 (https://dejure.org/1996,8202)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1996 - X ZB 2/96 (https://dejure.org/1996,8202)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1996 - X ZB 2/96 (https://dejure.org/1996,8202)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufungsfrist und Berufungsbegründungsfrist - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist aufgrund des Organisationsverschuldens des Berufungsanwalts - Erfordernis der Eintragung der Frist für die Einreichung der Berufung beim Rechtsanwalt - Vornahme einer Fristenkontrolle ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Gleichzeitige Notierung der Berufungs- und Berufungsbegründungsfrist als Fehlerquelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1996, 1561
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.12.1993 - IX ZB 70/93

    Anforderungen an büroorganisatorische Maßnahmen des Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96
    Nach Eingang der Nachricht des Berufungsgerichts über den Tag des Eingangs der Berufungsschrift ist das vermerkte Fristende zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen (BGH, Beschl. v. 15.03.1989 - IVb ZB 15/89, VersR 1989, 645, 646;Beschl. v. 21.10.1987 - IVb ZB 158/87, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 6";Beschl. v. 09.12.1993 - IX ZB 70/93, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 33"; s.a.Beschl. v. 13.05.1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098).
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZB 3/92

    Überwachungspflichten des Rechtsanwalts bei Eingang einer gerichtlichen

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96
    Nach Eingang der Nachricht des Berufungsgerichts über den Tag des Eingangs der Berufungsschrift ist das vermerkte Fristende zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen (BGH, Beschl. v. 15.03.1989 - IVb ZB 15/89, VersR 1989, 645, 646;Beschl. v. 21.10.1987 - IVb ZB 158/87, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 6";Beschl. v. 09.12.1993 - IX ZB 70/93, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 33"; s.a.Beschl. v. 13.05.1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098).
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 158/87

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96
    Nach Eingang der Nachricht des Berufungsgerichts über den Tag des Eingangs der Berufungsschrift ist das vermerkte Fristende zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen (BGH, Beschl. v. 15.03.1989 - IVb ZB 15/89, VersR 1989, 645, 646;Beschl. v. 21.10.1987 - IVb ZB 158/87, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 6";Beschl. v. 09.12.1993 - IX ZB 70/93, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 33"; s.a.Beschl. v. 13.05.1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098).
  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96
    Von daher hat das Berufungsgericht zu Recht angenommen, daß dieses Versehen mit Rücksicht auf das vom Prozeßbevollmächtigten der Beklagten für Fristen gewählte Notierungssystem ebenfalls sein eigenes Verschulden begründet (s. hierzu a. BGH, Beschl. v. 05.03.1991 - XI ZB 1/91, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 17").
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 15/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 26.03.1996 - X ZB 2/96
    Nach Eingang der Nachricht des Berufungsgerichts über den Tag des Eingangs der Berufungsschrift ist das vermerkte Fristende zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen (BGH, Beschl. v. 15.03.1989 - IVb ZB 15/89, VersR 1989, 645, 646;Beschl. v. 21.10.1987 - IVb ZB 158/87, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 6";Beschl. v. 09.12.1993 - IX ZB 70/93, BGHR ZPO § 233 - "Fristenkontrolle 33"; s.a.Beschl. v. 13.05.1992 - VIII ZB 3/92, NJW 1992, 2098).
  • BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Anordnung von Vorfristen

    Zwar weist das Berufungsgericht mit Recht darauf hin, daß die Übung, bei Urteilseingang die Berufungsfrist und zugleich die Berufungsbegründungsfrist zu notieren, wegen der Möglichkeit, daß die Berufungsfrist des § 516 ZPO nicht voll ausgeschöpft wird und sich hierdurch die Berufungsbegründungsfrist verkürzt, eine Fehlerquelle darstellt (vgl. BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - X ZB 2/96 - VersR 1996, 1561 f.).
  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

    Die Anweisung ist nur dann zur Wahrung der Rechtsmittelfrist geeignet, wenn das Rechtsmittel ausnahmslos am letzten Tag der Frist eingelegt wird (vgl. BGH 26. März 1996 - X ZB 2/96 - VersR 1996, 1561).
  • BGH, 14.07.1999 - XII ZB 62/99

    Berufung - Begründungsfrist - Zustellung - Wiedereinsetzungsantrag - Zulässigkeit

    Dieser Vermerk muß aber später anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung überprüft werden, damit sichergestellt ist, daß keine hypothetische, sondern die wirkliche Frist eingetragen wird (BGH, Beschluß vom 26. März 1996 - X ZB 2/96 - VersR 1996, 1561 f.; vom 13. Juni 1996 - VII ZB 7/96 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 49; Urteil vom 19. November 1976 - IV ZR 36/76 - VersR 1977, 332 ff.).
  • LAG Niedersachsen, 19.04.2002 - 10 Sa 109/02

    Den Parteien zurechenbares Organisationsverschulden eines Prozessbevollmächtigten

    Damit wurde eine erhebliche Fehlerquelle in all den Fällen eröffnet, in denen - wie im vorliegenden Rechtsstreit - die Berufung nicht erst am letzten Tag der Berufungsfrist eingelegt wurde, weil sich nach dem bisher geltenden Berufungsrecht dann die Begründungsfrist, die einen Monat ab Einlegung der Berufung betrug (§ 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F.), entsprechend verkürzte und eine Neuberechnung der Frist erforderlich wurde (vgl. BGH, 26.3.1996, X ZB 2/96, VersR 1996, S. 1561 ).
  • OLG Naumburg, 12.11.1998 - 2 U 34/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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