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   BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75   

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https://dejure.org/1976,2684
BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75 (https://dejure.org/1976,2684)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1976 - X ZB 20/75 (https://dejure.org/1976,2684)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1976 - X ZB 20/75 (https://dejure.org/1976,2684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfindungshöhe eines zum Patent angemeldeten elektrischen fadenförmigen Leitungsdrahts - Anfechtung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde auf Grund der Entscheidung über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Ausreichende Begründung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 224
  • GRUR 1977, 214
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 12.10.1976 - X ZB 20/75
    Diese Vorschrift dient ausschließlich der Sicherung des Begründungszwanges (§ 41 i Abs. 2 PatG), nicht jedoch der Sicherung einer richtigen Rechtsprechung (BGHZ 39, 333, 337 - Warmpressen).
  • BGH, 20.12.2016 - X ZB 7/16

    Rechtsbeschwerde im Patentanmeldungsverfahren: Gehörsverletzung bei Absehen von

    Deshalb ist eine Beschwerdeentscheidung nicht schon deshalb nicht mit Gründen versehen, weil das Patentgericht nicht näher dargelegt hat, welches technische Problem der Erfindung zugrunde liegt (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 1976 - X ZB 20/75, GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht), oder weil es eine einzelne Entgegenhaltung unerwähnt gelassen hat (BGH, Beschluss vom 10. August 2011 - X ZA 1/11, GRUR 2011, 1055 Rn. 6 - Formkörper mit Durchtrittsöffnungen).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Dem völligen Fehlen der Entscheidungsgründe kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings gleichzustellen sein, wenn die dem Beschluß beigefügten Gründe inhaltsleer, unverständlich und verworren sind (vgl. Beschl. v. 11.04.1967 - Ia ZB 5/66, GRUR 1967, 548, 552 - Schweißelektrode II; v. 26.06.1969 - X ZB 10/68, GRUR 1970, 258, 259 - Faltbehälter; v. 12.10.1976 - X ZB 20/75, GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht; v. 07.03.1978 - X ZB 1/77, GRUR 1978, 423, 424 - Mähmaschine; v. 27.03.1980 - X ZB 1/79, GRUR 1980, 846, 847 - Lunkerverhütungsmittel; v. 14.07.1987 - X ZB 1/87, BlPMZ 1988, 111 - Papiermaschinensieb; v. 19.09.1989, aaO. und v. 04.12.1990 aaO.), so daß den Gründen nicht mehr entnommen werden kann, welche rechtlichen Überlegungen und tatsächlichen Feststellungen für die Entscheidung schließlich maßgebend waren (vgl. BGHZ 39, 333, 339 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; Sen.Beschl. v. 07.03.1978 aaO.; v. 04.12.1980 aaO.; v. 10.06.1986 - X ZB 13/85, Mitt 1986, 195 - Kernblech).
  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Ein solcher Mangel kann auch dann vorliegen, wenn aus den vorhandenen Gründen nicht zu ersehen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren, insbesondere wenn die Gründe sachlich inhaltslos sind und sich auf leere Redensarten oder die bloße Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken (vgl. u.a. BGH GRUR 1963, 645, 646 - Warmpressen; BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht; BGH GRUR 1980, 984, 985 - Tomograph; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).
  • BGH, 07.12.1999 - X ZB 17/98

    Patentanspruch - Widerruf eines Streitpatents - Erfinderische Tätigkeit -

    Dies gilt indessen nicht für die Erörterung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe (des technischen Problems; st. Rspr., vgl. insbesondere Sen.Beschl. v. 12. Oktober 1976 - X ZB 20/75, GRUR 1977, 214 - Aluminiumdraht; Sen.Beschl. v. 26. September 1989 - X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 34 - Schüsselmühle) und auch nicht die einzelnen Beurteilungsgesichtspunkte, Indiztatsachen und Anzeichen für oder gegen das Vorliegen erfinderischer Tätigkeit (vgl. u.a. Sen.Beschl. v. 20. Januar 1983 - X ZB 7/82, Mitt. 1983, 112 - Flüssigkristall; Sen.Beschl. v. 3. Dezember 1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II), hinsichtlich derer die Rechtsbeschwerde hier ein Fehlen der Begründung rügt.
  • BGH, 26.09.1989 - X ZB 19/88

    Voraussetzungen eines Begründungsmangels

    In dem Hinweis auf eine abweichende Aufgabenstellung kann daher kein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel gesehen werden, zu dem nach der eingangs zu Ziff. II zitierten Rechtsprechung zur Wahrung des Begründungszwanges besonders Stellung genommen werden müßte (vgl. auch BGH GRUR 1977, 214 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 25.03.1982 - X ZB 12/81

    Rechtsbescherde gegen Ablehnung eines Patents über das Verfahren zur

    Es ist zwar anerkannt, daß der Gesamtkomplex der Erfindungshöhe in der Regel einem selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittel im Sinne des § 146 ZPO gleichzusetzen ist, da er für die Patenterteilung rechtsbegründend, -vernichtend, -hindernd oder -erhaltend sein kann (u.a. BGH GRUR 1974, 419 - Oberflächenprofilierung; Beschluß vom 16. September 1971 - X ZB 21/70 - und vom 14. Dezember 1976 - X ZB 17/75; vgl. auch BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 12/77

    Anforderungen an die Anmeldung eines Patents - Voraussetzungen für eine mangelnde

    Letzteres ist der Fall, wenn sie einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend sein kann (BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 13.02.1979 - X ZB 6/78

    Vorliegen eines patentrechtlichen Begründungsmangels bei Mißachtung eines Falls

    Entsprechendes muß aber auch dann gelten, wenn, wie hier, geltend gemacht wird, daß die Vorbenutzung für sich allein den technischen Fortschritt des Anmeldungsgegenstandes in Frage stellt; denn auch in diesem Falle betrifft der Vortrag zur offenkundigen Vorbenutzung einen Tatbestand, der für sich allein geeignet ist, die Erteilung des Patents zu hindern (vgl. BGH a.a.O. - Schreibstift; BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
  • BGH, 31.05.1979 - X ZB 11/78
    Deren Ermittlung kann zwar für die Würdigung des Erfindungsgegenstandes bei der Prüfung der Erfindungshöhe im Einzelfall von Bedeutung sein; eine eigenständige rechtsbegründende Wirkung im Sinne eines selbständigen Angriffs- und Verteidigungsmittels kommt ihr jedoch nicht zu (vgl. BGH GRUR 1977, 214, 215 re Sp - Aluminiumdraht).
  • BGH, 21.06.1977 - X ZB 23/73

    Versagung eines Patents (Verfahren zum Behandeln von mehrfädigen, unter Drall

    Letzteres ist der Fall, wenn sie einen Tatbestand betreffen, der für sich allein rechtsbegründend, rechtsvernichtend, rechtshindernd oder rechtserhaltend sein kann (BGH GRUR 1977, 214, 215 - Aluminiumdraht).
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