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   BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83   

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https://dejure.org/1984,466
BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83 (https://dejure.org/1984,466)
BGH, Entscheidung vom 19.07.1984 - X ZB 20/83 (https://dejure.org/1984,466)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 1984 - X ZB 20/83 (https://dejure.org/1984,466)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung einzelner Verfahrenshandlungen eines vollmachtlosen Vertreters im Patenterteilungsverfahren - Patent für eine Stromdüse für Schweißpistolen - Wirksamkeit einer auf die Patentanmeldung beschränkten Genehmigung der Verfahrensführung durch einen vollmachtlosen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 137
  • NJW 1987, 1183
  • NJW 1987, 130
  • MDR 1984, 935
  • GRUR 1984, 870
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

    Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
    Bei der Entscheidung über Prozeßkosten oder eine entsprechend zu behandelnde Verfahrensgebühr im patentrechtlichen Erteilungsverfahren kommt es auf Anträge der Beteiligten nicht an (§ 99 Abs. 1 PatG, § 308 Abs. 2 ZPO); insoweit ist eine Schlechterstellung möglich (BGH WM 1981, 46).
  • BGH, 05.02.1981 - X ZB 5/80

    Patentanmeldung für eine Stromdüse für Schweißpistolen - Fehlende Vertretung als

    Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
    Auf die Rechtsbeschwerde hat der beschließende Senat diesen Beschluß aufgehoben und die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen, weil die Anmelderin im Erteilungsverfahren nicht nach den Vorschriften des Gesetzes vertreten gewesen sei; die den für sie aufgetretenen Patentanwälten M. S. und B. erteilte Vollmacht sei von dem nicht vertretungsberechtigten Kommanditisten unterschrieben gewesen (Beschluß vom 5. Februar 1981 - X ZB 5/80).
  • BGH, 30.03.1976 - VI ZR 143/74

    Ermittlung des ausländischen Rechts durch das Gericht

    Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
    Im Anwaltsprozeß (§ 83 Abs. 1 ZPO) ist auch die Prozeßvollmacht im Außenverhältnis grundsätzlich nicht beschränkbar, die Beschränkung zum Beispiel auf einzelne Anträge demzufolge unzulässig (vgl. BGH NJW 1976, 1581; Baumbach a.a.O. § 83 Anm. 1).
  • BGH, 02.07.1953 - IV ZB 49/53

    Rechtsmittelverzicht. Nachträgliche Vollmacht

    Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
    Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der Genehmigung der Prozeßführung durch einen vollmachtlosen Vertreter in BGHZ 10, 147 befaßt, zu der vorliegenden Frage einer Beschränkung der Genehmigung der Prozeßführung auf einzelne Verfahrenshandlungen jedoch nicht Stellung genommen.
  • BVerwG, 13.04.1978 - II C 5.74

    Fortführung eines Verwaltungsstreitverfahrens - Zwangspensionierungsbescheid -

    Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
    In dieser Richtung hat auch das Bundesverwaltungsgericht (ZBR 1978, 376 ff) die Vorschriften der §§ 53, 89 Abs. 2 und §§ 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO ausgelegt (vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 42. Aufl. § 56 Anm. 1 C und § 78 Anm. 1 E).
  • RG, 23.02.1925 - IV 495/24

    Prozessunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 19.07.1984 - X ZB 20/83
    Mit der Frage, ob der gesetzliche Vertreter, wenn er in einen zunächst von der prozeßunfähigen Partei selbst geführten Rechtsstreit eintritt, von seiner Genehmigung der bisherigen Prozeßführung eine einzelne Prozeßhandlung ausnehmen kann, hat sich das Reichsgericht (RGZ 110, 228) befaßt.
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Eine willkürliche Beschränkung der Genehmigung, die eventuell zu ihrer Unwirksamkeit führen könnte (vgl. RGZ 110, 228, 230 f.; BGHZ 92, 137, 141), liegt darin nicht, weil die vorinstanzliche Prozeßführung der Beklagten keiner Genehmigung bedarf, wie oben (2.) ausgeführt.
  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

    Die Prozessführung kann aus Gründen der Rechtssicherheit wirksam nur als Ganzes genehmigt werden (stRspr seit RGZ 110, 228; vgl nur: BGHZ 92, 137, 140 ff; BVerwG ZBR 1978, 376 ff; BSGE 76, 178, 180 f = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7 S 30) ; der Ausschluss einzelner Prozesshandlungen von der Genehmigung führt zur Unwirksamkeit der Genehmigung als Ganzes.
  • BGH, 09.02.1993 - XI ZR 88/92

    Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank

    Die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach §§ 92, 97 ZPO, bei der eine Bindung an das Verschlechterungsverbot nicht besteht (BGHZ 92, 137, 139; BGH, Urteil vom 24. November 1980 - VIII ZR 208/79 - WM 1981, 46; MünchKomm/Musielak, § 308 ZPO Rdn. 23), berücksichtigt, daß das Versäumnisurteil des Landgerichts vom 15. März 1988 nicht in gesetzlicher Weise ergangen ist, weil die Klage hinsichtlich Haupt- und Zinsforderung mangels ausreichender Darlegung unschlüssig war (vgl. MünchKomm/Prütting, § 344 ZPO Rdn. 14; Zöller/Stephan, 17. Aufl., § 344 ZPO Rdn. 1).
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