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   BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94   

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https://dejure.org/1997,717
BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94 (https://dejure.org/1997,717)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1997 - X ZB 21/94 (https://dejure.org/1997,717)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1997 - X ZB 21/94 (https://dejure.org/1997,717)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Patents - Der neuen technischen Lehre entsprechnede Ausgestaltung - Möglichkeit der Einordnung der Erfindung in mehrere Patentkategorien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 1 § 35
    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 182
  • GRUR 1998, 130
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 54, 181, 184 f. = GRUR 1970, 601, 602 - Fungizid; GRUR 1972, 638, 639 - Aufhellungsmittel; BGHZ 73, 183, 187 = GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre) kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht.
  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 54, 181, 184 f. = GRUR 1970, 601, 602 - Fungizid; GRUR 1972, 638, 639 - Aufhellungsmittel; BGHZ 73, 183, 187 = GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre) kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht.
  • BGH, 11.07.1985 - X ZB 26/84

    "borhaltige Stähle"; Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    Läßt sich die Erfindung in mehrere Patentkategorien einordnen, hat der Anmelder deshalb nicht nur das Recht, unter den in Betracht kommenden Anspruchsformen diejenige Kategorie zu wählen, die er wünscht (BGHZ 95, 295, 297 = GRUR 1986, 163 - Borhaltige Stähle); er ist darüber hinaus berechtigt, die Erteilung des Patents in jeder Patentkategorie zu beanspruchen, der sich die angemeldete Erfindung nach ihrem technischen Inhalt zuordnen läßt; insbesondere ist für einen Verwendungsanspruch neben einem Sachanspruch in der Regel das Rechtsschutzinteresse nicht zu verneinen (Sen. - Fungizid, aaO.; Farbbildröhre, aaO.) Die Beanspruchung eines Patents in mehreren Patentkategorien kann nur ausnahmsweise dann mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig angesehen werden, wenn an der Patenterteilung in dem angestrebten Umfang im Einzelfall aus besonderen Gründen keinerlei Interesse des Anmelders besteht (Sen. - Fungizid, aaO.: Das ist hier nach den rechtsfehlerfreien Feststellungen des Bundespatentgerichts der Fall.
  • BGH, 28.07.1964 - Ia ZR 186/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    In einem ersten Fall hat der Senat zwei Verfahrensansprüche mit der Erwägung zurückgewiesen, mit ihnen werde lediglich die Wirkungsweise der im Patent unter Schutz gestellten Vorrichtung beschrieben; es sei nicht zu erkennen, in welch anderer Weise als durch die geschützte Vorrichtung das Verfahren noch ausgeführt werden könne (Liedl 1963/64, 515, 531 - Läppen; insoweit in GRUR 1964, 676 nicht abgedruckt).
  • BGH, 14.03.1972 - X ZB 33/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 54, 181, 184 f. = GRUR 1970, 601, 602 - Fungizid; GRUR 1972, 638, 639 - Aufhellungsmittel; BGHZ 73, 183, 187 = GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre) kann der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger die Erteilung des Patents grundsätzlich in der Ausgestaltung verlangen, die der gegebenen neuen technischen Lehre entspricht.
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    Soweit der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Fullplastverfahren" (GRUR 1980, 38, 39) ausgeführt hat, durch die Veräußerung einer Vorrichtung, mit deren Hilfe ein patentgeschütztes Verfahren ausgeübt werden könne, trete eine Erschöpfung des Verfahrenspatents nicht ein, selbst dann nicht, wenn der Veräußerer der Vorrichtung zugleich Inhaber des Verfahrenspatentes sei, lag dem ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94
    Seine Verbietungsrechte kann der Schutzrechtsinhaber nur ein einziges Mal, und zwar bei der ersten Veräußerung der patentgeschützten Sache, geltend machen (vgl. Sen., GRUR 1997, 116, 117 -Prospekthalter).
  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Denn als Arbeitsverfahren wird eine technische Betätigung bezeichnet, durch die an einem Objekt Arbeitsschritte vollzogen werden, ohne dass dabei eine Veränderung der behandelten Sache eintritt (Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).
  • BGH, 24.10.2017 - X ZR 55/16

    Trommeleinheit - Patentverletzungsverfahren wegen des Vertriebs von

    cc) Aus dem vom Senat in anderem Zusammenhang aufgestellten Grundsatz, dass der Berechtigte seine Ausschließlichkeitsrechte nur ein einziges Mal, und zwar bei der ersten Veräußerung der patentgeschützten Sache, geltend machen kann (BGH, Beschluss vom 16. September 1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät), ergibt sich für die im Streitfall zu beurteilende Konstellation keine abweichende Beurteilung.

    Nach diesem Grundsatz ist es dem Berechtigten verwehrt, sich die bestimmungsgemäße Verwendung eines von ihm in Verkehr gebrachten Erzeugnisses aufgrund eines Patentanspruchs vorzubehalten, dessen Gegenstand sich nach Art einer Bedienungsanleitung in eben dieser bestimmungsgemäßen Verwendung erschöpft (BGH GRUR 1998, 130, 132 - Handhabungsgerät).

  • BGH, 14.03.2006 - X ZB 5/04

    Mikroprozessor

    Dieser Ausgangspunkt entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid; 68, 156, 159 - Benzolsulfonylharnstoff; BGHZ 73, 183, 186 f. - Farbbildröhre; Sen.Beschl. v. 16.09.1997 - X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät).

    Aus dem Senatsbeschluss vom 16. September 1997 (X ZB 21/94, GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät) ist nichts Gegenteiliges herzuleiten, denn er betraf einen nicht verallgemeinerungsfähigen Fall, in dem der Senat an die Feststellung des Inhalts eines neben einem Vorrichtungsanspruch geltend gemachten Verfahrensanspruchs gebunden war (vgl. Benkard/Melullis, aaO, Art. 52 EPÜ Rdn. 11).

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