Rechtsprechung
BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustellung - Berufungsfrist - Fristverlängerung - Schriftsatz - Telefax - Büroversehen - Verschulden - Adresse
- Judicialis
ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 97
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2, §§ 236, 519 Abs. 2 S. 2
Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Adressierung an ein falsches Gericht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92
Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99
Ein Berufungsführer, der ein erstes Verlängerungsgesuch unter Angabe der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 anbringt, kann mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen (BGH, Beschl. v. 7.10.1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 f.). - BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche …
Auszug aus BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 (BVerfGE 93, 99 ff.) und der darauf beruhenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß der Partei und ihrem Prozeßbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfGE 93, 99ff., 114).