Rechtsprechung
   BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8298
BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99 (https://dejure.org/2000,8298)
BGH, Entscheidung vom 09.05.2000 - X ZB 24/99 (https://dejure.org/2000,8298)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 2000 - X ZB 24/99 (https://dejure.org/2000,8298)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8298) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustellung - Berufungsfrist - Fristverlängerung - Schriftsatz - Telefax - Büroversehen - Verschulden - Adresse

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 97

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 236, 519 Abs. 2 S. 2
    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Adressierung an ein falsches Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZB 28/92

    Ausreichende Begründung des Antrags auf Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99
    Ein Berufungsführer, der ein erstes Verlängerungsgesuch unter Angabe der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 anbringt, kann mit großer Wahrscheinlichkeit mit der Bewilligung der Fristverlängerung rechnen (BGH, Beschl. v. 7.10.1992 - VIII ZB 28/92, NJW 1993, 134 f.).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 09.05.2000 - X ZB 24/99
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1995 (BVerfGE 93, 99 ff.) und der darauf beruhenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muß der Partei und ihrem Prozeßbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfGE 93, 99ff., 114).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht