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   BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02 (1)   

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BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02 (1) (https://dejure.org/2004,2706)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2004 - X ZB 25/02 (1) (https://dejure.org/2004,2706)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2004 - X ZB 25/02 (1) (https://dejure.org/2004,2706)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Verteidigung des Gebrauchsmusters mit beschränkten Schutzansprüchen im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren wie im Patentnichtigkeitsverfahren; Entsprechende Geltung der im Patentrecht entwickelten Grundsätze zur beschränkten Verteidigung des erteilten ...

  • Judicialis

    GebrMG § 17

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 17
    "Fußbodenbelag"; Voraussetzungen der beschränkten Verteidigung eines Gebrauchsmusters im Löschungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Beschränkte Verteidigung des Musters im Löschungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 316
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02
    Deshalb hat es der Schutzrechtsinhaber in der Hand, sein Schutzrecht durch die Aufnahme einzelner oder mehrerer Merkmale, die in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannt werden, zu beschränken, wenn und soweit diese Merkmale jedes für sich oder auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg befördern (vgl. Senat BGHZ 110, 123 - Spleißkammer; Beschl. v. 1.9.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1997 - X ZB 10/95

    "Einkaufswagen"; Erledigung der Hauptsache im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02
    aa) Im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist materiell wie im Patentnichtigkeitsverfahren eine Verteidigung des Gebrauchsmusters mit beschränkten Schutzansprüchen möglich (BGHZ 135, 58, 63 - Einkaufswagen; vgl. auch Keukenschrijver in Busse, PatG 6. Aufl., § 17 GebrMG Rdn. 16; Bühring, GebrMG 6. Aufl., § 15 Rdn. 72 ff.).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 14.09.2004 - X ZB 25/02
    Deshalb hat es der Schutzrechtsinhaber in der Hand, sein Schutzrecht durch die Aufnahme einzelner oder mehrerer Merkmale, die in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannt werden, zu beschränken, wenn und soweit diese Merkmale jedes für sich oder auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg befördern (vgl. Senat BGHZ 110, 123 - Spleißkammer; Beschl. v. 1.9.2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2023 - 15 U 85/22

    Vorhangeinrichtung für Rollwagen

    In einem Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist wie im Patentnichtigkeitsverfahren eine Verteidigung des Klagegebrauchsmusters mit beschränkten Schutzansprüchen möglich (vgl. BGH, GRUR 2005, 316, 318 - Fußbodenbelag).

    Für die beschränkte Verteidigung des Gebrauchsmusters in einem Löschungsverfahren gelten die im Patentrecht entwickelten Grundsätze zur beschränkten Verteidigung des erteilten Patents entsprechend (BGH, GRUR 2005, 316, 318 f. - Fußbodenbelag).

    Entsprechendes gilt im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren (BGH, GRUR 2005, 316, 318 - Fußbodenbelag).

    Der Gegenstand der Anmeldung darf deshalb in diesem bei der Aufstellung neuer Schutzansprüche (nur) beschränkt werden, solange dadurch das Gebrauchsmuster nicht auf einen Gegenstand erstreckt wird, der von den eingetragenen Schutzansprüchen nicht erfasst ist, und von dem der Fachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (vgl. BGH, GRUR 2005, 316, 318 f. - Fußbodenbelag; BPatG, Beschl. v. 05.04.2022 - 35 W (pat) 412/20, GRUR-RS 2022, 7764 Rn. 20 - Aufzugssicherung; Bühring/Braitmayer, GebrMG, 9. Aufl., § 4 Rn. 167).

    Insbesondere darf eine "Beschränkung" des Gegenstands des Gebrauchsmusters nicht in einer Weise erfolgen, dass das Gebrauchsmuster auf einen Gegenstand erstreckt wird, der von den eingetragenen Schutzansprüchen nicht umfasst ist (vgl. BGH, GRUR 2005, 316 - Fußbodenbelag; BPatG, Beschl. v. 05.04.2022 - 35 W (pat) 412/20, GRUR-RS 2022, 7764 Rn. 20).

  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 226/02

    Sammelhefter II

    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; Sen.Beschl. v. 14.9.2004 - X ZB 25/02 - Fußbodenbelag).
  • OLG Düsseldorf, 20.01.2011 - 2 U 92/10

    Anforderungen an die Vollziehung einer Unterlassungsverfügung in Urteilsform;

    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGHZ 110, 123, 126 = GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2005, 316 - Fußbodenbelag; GRUR 2008, 60, 64 Rdnr. 30 - Sammelhefter II).
  • BGH, 16.10.2007 - X ZR 182/04

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für ein Sammelhefter

    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; Sen.Beschl. v. 14.9.2004 - X ZB 25/02 - Fußbodenbelag).
  • LG Düsseldorf, 03.05.2007 - 4a O 182/06

    Homogenisator

    Es ist also erkennbar, dass das Homogenisatorgehäuse an der Unterseite des Rührwerksbehälters befestigt ist und dass diese Konstellation von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (vgl. BGH GRUR 2005, 316, 319 - Fußbodenbelag).

    Die beschränkte Verteidigung ist auch zulässig, weil sich das Gebrauchsmuster - wie unter II. dargestellt - durch die umgestellten Schutzansprüche auf einen Gegenstand erstreckt, der von den eingetragenen Schutzansprüchen bereits erfasst war (BGH GRUR 2005, 316 - Fußbodenbelag).

  • LG Düsseldorf, 17.02.2009 - 4a O 29/08

    Temperaturmessgerät

    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Schutzrechtsinhaber in der Hand, ob er sein Schutzrecht durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Schutzrechtsinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2005, 316 - Fußbodenbelag).

    Dienen mehrere, in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Schutzrechtsinhaber in der Hand, ob er sein Schutzrecht durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher Merkmale beschränkt (BGH GRUR 1990, 432 - Spleißkammer; BGH GRUR 2005, 316 - Fußbodenbelag), solange die Kombination in ihrer Gesamtheit eine technische Lehre darstellt, die aus der Sicht des Fachmanns den ursprünglichen Unterlagen als mögliche Ausgestaltung der Erfindung zu entnehmen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 60, 63 - Sammelhefter II).

  • BGH, 16.09.2008 - X ZR 49/04

    Zurückweisung der Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Eisenbahnrad, da

    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; Sen.Beschl. v. 14.9.2004 - X ZB 25/02, GRUR 2005, 316 - Fußbodenbelag).
  • BPatG, 07.02.2012 - 4 Ni 68/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Zulässigkeit - subjektive Rechtskraftwirkung -

    Insoweit ist wesentlich, dass nach dem maßgeblichen technischen Sinngehalt dieses in der Patentschrift verwendeten Begriffs stärker noch als bereits nach seinem semantischen Gehalt aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns die "Fensterscheibe" als durchsichtige "glasklar" ausgebildete Trägerplatte der Beleuchtungsvorrichtung dient, also als Konstruktionsbauteil (so auch BGH GRUR 2010, 41, Tz. 16 - Diodenbeleuchtung), auf welcher die elektrischen Leiterbahnen aufgebracht sind Hierbei folgt der Senat der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs, dass der Begriff der "Glasplatte" nach dem Verständnis der Streitpatentschrift "Fensterscheiben" als Element der Beleuchtungsvorrichtung zwanglos einschließt (so BGH GRUR 2010, 41, Tz. 16 - Diodenbeleuchtung), obwohl weder die Anmeldeunterlagen noch die Patentschrift diesen Begriff enthalten und deshalb die beschränkende Aufnahme des Begriffs "Fensterscheibe" in den Patentanspruch eine zulässige Zwischenerweiterung gegenüber den in der Beschreibung genannten engeren Ausführungsbeispielen, wie der Schaufensterscheibe und Vitrine, darstellt (hierzu BGH GRUR 2012, 149 Tz. 84 - Sensoranordnung; GRUR 2008, 60, Tz. 30 - Sammelhefter II; GRUR 2005, 316, 318 - 319 - Fußbodenbelag).
  • BPatG, 12.05.2010 - 5 Ni 109/09
    Dienen mehrere in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung, die je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, hat es der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGHZ 110, 123, 126 -Spleißkammer; Beschl. v. 14. September 2004 -X ZB 25/02, GRUR 2005, 316 -Fußbodenbelag).
  • BPatG, 03.07.2015 - 5 Ni 12/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines in der erteilten Form über den Umfang der

    Vielmehr hat es, der weiteren BGH-Rechtsprechung folgend, der Patentinhaber in der Hand, ob er sein Patent durch die Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale beschränkt; in dieser Hinsicht können dem Patentinhaber keine Vorschriften gemacht werden (BGH, GRUR 2008, 60 - Sammelhefter II; m. V. a. BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; BGH, GRUR 2005, 316 [Beschluss vom 14. September 2004 - X ZB 25/02] - Fußbodenbelag).
  • BPatG, 01.06.2005 - 5 W (pat) 433/04

    Löschung eines Gebrauchsmusters; Voraussetzungen für den Löschungsgrund der

  • BPatG, 18.10.2016 - 8 W (pat) 52/08

    Patentfähigkeit des Streipatents mit der Bezeichnung "Kühl-/Schmiervorrichtung

  • BPatG, 20.03.2023 - 35 W (pat) 406/21
  • LG Düsseldorf, 31.05.2011 - 4a O 30/10

    Druckmaterialbehälter

  • BPatG, 09.06.2005 - 5 W (pat) 411/04
  • BPatG, 07.07.2023 - 35 W (pat) 412/22
  • LG Düsseldorf, 30.06.2020 - 4a O 83/17

    Regal aus knickbarem Material

  • BPatG, 18.06.2020 - 35 W (pat) 411/18
  • BPatG, 11.11.2019 - 35 W (pat) 418/17
  • BPatG, 22.09.2016 - 8 W (pat) 11/14

    Nachweis der erfinderischen Tätigkeit im Rahmen der beschränkten

  • BPatG, 09.04.2013 - 8 W (pat) 50/08
  • BPatG, 03.03.2022 - 35 W (pat) 410/20
  • BPatG, 05.04.2022 - 35 W (pat) 412/20
  • BPatG, 05.04.2022 - 4 Ni 20/20

    Patentnichtigkeitssache - "Vorrichtung zum Aufbereiten von Filtertowmaterial

  • BPatG, 05.12.2017 - 35 W (pat) 470/09
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2004 - X ZB 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3826
BGH, 11.10.2004 - X ZB 25/02 (https://dejure.org/2004,3826)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2004 - X ZB 25/02 (https://dejure.org/2004,3826)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - X ZB 25/02 (https://dejure.org/2004,3826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Einsicht in das Gebrauchsmusterregister sowie in die Akten eingetragener Gebrauchsmuster einschließlich der Akten von Löschungsverfahren ; Erfassung der sich dem Löschungsverfahren anschließenden Beschwerdeverfahren und Rechtsbeschwerdeverfahren durch das ...

  • Judicialis

    GebrMG § 8 Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GebrMG § 8 Abs. 5
    "Akteneinsicht XVI"; Berechtigung zur Akteneinsicht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Akteneinsicht XVI

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Urheberrecht - Akteneinsicht im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 270
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.12.1971 - X ZA 1/69

    Entscheidung über den Antrag eines Dritten auf Einsicht in die Akten eines

    Auszug aus BGH, 11.10.2004 - X ZB 25/02
    Ob die Akteneinsicht versagt werden kann, wenn von Seiten des Gebrauchsmusterinhabers oder des im Hinblick auf die Akteneinsicht gleich zu behandelnden Antragstellers des Löschungsverfahrens (vgl. dazu Sen.Beschl. v. 16.12.1971 - X ZA 1/69, GRUR 1972, 441, 442 - Akteneinsicht IX, zum Patentnichtigkeitsverfahren) ein entgegenstehendes Interesse dargetan wird, kann dahingestellt bleiben, da ein der Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse seitens der Antragstellerin nicht dargetan ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2005 - X ZB 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26946
BGH, 25.01.2005 - X ZB 25/02 (https://dejure.org/2005,26946)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2005 - X ZB 25/02 (https://dejure.org/2005,26946)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - X ZB 25/02 (https://dejure.org/2005,26946)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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