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BGH, 31.01.2000 - X ZB 28/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
GebrMG § 5 Abs. 1, § 23 Abs. 2; Produktpirateriegesetz (PrPG) Art. 12 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gebrauchsmuster - Schutzdauer - Abzweigung - Patent - Anmeldung
- Judicialis
GebrMG § 5 Abs. 1; ; GebrMG § 23 Abs. 2; ; Produktpirateriegesetz (PrPG) Art. 12 Nr.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GebrMG § 5 Abs. 1, § 23 Abs. 2; PrPG Art. 12 Nr. 3
Schutzdauer bei Gebrauchsmusterabzweigung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1050 (Ls.)
- GRUR 2000, 698
- DB 2000, 1224
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65
Preisbindung für Schallplatten
Auszug aus BGH, 31.01.2000 - X ZB 28/98
Maßgeblich für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist (BGHZ 46, 74, 76 - Schallplatten, m.w.N.).
- BGH, 11.05.2000 - X ZB 26/98
Sintervorrichtung; Anmeldung eines Gebrauchsmusters nach vorheriger …
Das ergibt sich aus Art. 12 Nr. 3 PrPG, der den zeitlichen Übergang von den alten zu den durch das Produktpirateriegesetz erneuerten Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes regelt (vgl. zu der gleichgelagerten Frage der höchstmöglichen Schutzdauer in solchen Fällen: Sen.Beschl. v. 31.1.2000 - X ZB 28/98, Umdr. S. 4 ff., zur Veröffentlichung vorgesehen - Schutzdauer bei Gebrauchsmusterabzweigung). - BGH, 23.09.1999 - X ZR 57/97
Hinzuziehung von Sachverständigen im Verfahren vor dem Patentgericht
Er war weiterhin Inhaber des aus der zugrundeliegenden europäischen Patentanmeldung abgezweigten deutschen Gebrauchsmusters G 89 16 172 (Klagegebrauchsmusters), dessen (verlängerte) Schutzdauer spätestens mit dem 14. März 1999 abgelaufen ist; ob der Ablauf bereits zwei Jahre früher eingetreten ist, ist Gegenstand eines vor dem Senat anhängigen Rechtsbeschwerdeverfahrens (X ZB 28/98).