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   BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84   

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https://dejure.org/1986,938
BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84 (https://dejure.org/1986,938)
BGH, Entscheidung vom 10.07.1986 - X ZB 29/84 (https://dejure.org/1986,938)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - X ZB 29/84 (https://dejure.org/1986,938)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit von § 39 Patentgesetz (PatG) auf einverständlich geteilte Anmeldungen - Abtrennung von Anmeldungsteilen einer Patentanmeldung wegen Uneinheitlichkeit - Überblick über teilbare Patentanmeldungen im europäischen Rechtsraum - Auslegung des deutschen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 39, § 44, § 35, § 57
    "Kraftfahrzeuggetriebe"; Einverständliche Trennung einer Patentanmeldung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 98, 196
  • NJW 1987, 258
  • NJW-RR 1987, 186 (Ls.)
  • MDR 1986, 932
  • GRUR 1986, 877
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1971 - X ZB 11/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
    Der Senat hat sie gebilligt (vgl. BGH GRUR 1967, 413, 416 - Kaskodeverstärker; BGH GRUR 1971, 565, 567 - Funkpeiler).
  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

    Auszug aus BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
    Der Senat hat sie gebilligt (vgl. BGH GRUR 1967, 413, 416 - Kaskodeverstärker; BGH GRUR 1971, 565, 567 - Funkpeiler).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
    Hätte der Gesetzgeber mit § 39 PatG 1981 ebenfalls in die Ausscheidungspraxis des Deutschen Patentamts bei Uneinheitlichkeit von Patentanmeldungen ändernd eingreifen wollen, so wäre er aufgrund der ihm nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegenden Verpflichtung, klare und bestimmt gefaßte Gesetze zu schaffen (vgl. BVerfGE 1, 14, 45; 59, 104, 114; 65, 1, 54), gehalten gewesen, dies in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen.
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
    Hätte der Gesetzgeber mit § 39 PatG 1981 ebenfalls in die Ausscheidungspraxis des Deutschen Patentamts bei Uneinheitlichkeit von Patentanmeldungen ändernd eingreifen wollen, so wäre er aufgrund der ihm nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegenden Verpflichtung, klare und bestimmt gefaßte Gesetze zu schaffen (vgl. BVerfGE 1, 14, 45; 59, 104, 114; 65, 1, 54), gehalten gewesen, dies in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen.
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
    Hätte der Gesetzgeber mit § 39 PatG 1981 ebenfalls in die Ausscheidungspraxis des Deutschen Patentamts bei Uneinheitlichkeit von Patentanmeldungen ändernd eingreifen wollen, so wäre er aufgrund der ihm nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts obliegenden Verpflichtung, klare und bestimmt gefaßte Gesetze zu schaffen (vgl. BVerfGE 1, 14, 45; 59, 104, 114; 65, 1, 54), gehalten gewesen, dies in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen.
  • BGH, 20.12.1977 - X ZB 2/77

    Unzulässige Erweiterung und Teilung des Patentbegehrens

    Auszug aus BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84
    Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift, insbesondere die Frage, ob sie auch für inländische Anmelder ein Recht zur freien Teilung begründete, war umstritten (bejahend BPatGE 14, 213; 20, 1, 5; Pfanner, GRUR Int. 1960, 262 ff., ihm folgend Wuesthoff in Klauer-Möhring, aaO, § 26 PatG Rdn. 19; ablehnend Ballhaus in Benkard, aaO, 6. Aufl., § 26 PatG Rdn. 92; offengelassen in BGH GRUR 1978, 417, 419 - Spannungsvergleichsschaltung).
  • BGH, 18.07.2011 - X ZB 10/10

    Polierendpunktbestimmung

    Es genügt, dass sie die Interessen wahrnimmt, die ihre Beteiligung am Verfahren veranlasst haben (BGH, Beschluss vom 3. November 1988 - X ZB 12/86, BGHZ 105, 381, 382 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen; Beschluss vom 10. Juli 1986 - X ZB 29/84, GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Es genügt, daß er die Interessen wahrnimmt, die seine Beteiligung am Verfahren veranlaßt haben (BGH GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 9/92

    Gebührenpflicht bei Teilanmeldung

    Die abgetrennte Anmeldung fällt in die Stammanmeldung zurück (vgl. Sen.Beschl., BGHZ 98, 196 [BGH 10.07.1986 - X ZB 29/84] = GRUR 1986, 877, 879 - Kraftfahrzeuggetriebe).

    Die genannten Grundsätze entsprechen auch den Regeln, die der beschließende Senat zu der einverständlichen Trennung eines Teils aus der Stammanmeldung wegen Uneinheitlichkeit (Ausscheidung) entwickelt hat (BGHZ 98, 196 [BGH 10.07.1986 - X ZB 29/84] - Kraftfahrzeuggetriebe).

  • BPatG, 20.04.2006 - 10 W (pat) 9/03
    Bei Nichtzahlung dieser Gebühr könne nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe) nicht die Fiktion des § 44 Abs. 3 PatG a. F. eingreifen, die § 6 Abs. 2 PatKostG entspreche, vielmehr gelte die Ausscheidungsanmeldung als zurückgenommen aufgrund entsprechender Anwendung der §§ 35 Abs. 3 Satz 2, 57 Abs. 1 Satz 4 PatG a. F.

    Da in der Stammanmeldung bereits Prüfungsantrag gestellt war, gilt er auch in der Ausscheidungsanmeldung als gestellt, denn die Ausscheidungsanmeldung wird in der Verfahrenslage weitergeführt, in der sich die Stammanmeldung im Zeitpunkt der Ausscheidung befand (BGH GRUR 1986, 877, 879 - Kraftfahrzeuggetriebe).

  • BGH, 18.07.2011 - X ZB 11/10

    Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Übersetzung

    Es genügt, dass sie die Interessen wahrnimmt, die ihre Beteiligung am Verfahren veranlasst haben (BGH, Beschluss vom 3. November 1988 - X ZB 12/86, BGHZ 105, 381, 382 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen; Beschluss vom 10. Juli 1986 - X ZB 29/84, GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 14.07.1993 - X ZB 8/92

    Anspruch auf Rückerstattung der für eine Teilanmeldung gezahlten Anmeldegebühren

    Die abgetrennte Anmeldung fällt in die Stammanmeldung zurück (vgl. Sen.Beschl., BGHZ 98, 196 [BGH 10.07.1986 - X ZB 29/84] = GRUR 1986, 877, 879 - Kraftfahrzeuggetriebe).

    Die genannten Grundsätze entsprechen auch den Regeln, die der beschließende Senat zu der einverständlichen Trennung eines Teils aus einer Stammanmeldung wegen Uneinheitlichkeit (Ausscheidung) entwickelt hat (BGHZ 98, 196 [BGH 10.07.1986 - X ZB 29/84] - Kraftfahrzeuggetriebe).

  • BPatG, 31.07.2000 - 20 W (pat) 82/99

    Entstehen einer Ausscheidungsanmeldung - Anspruch auf Wiederholung der

    Mit der einverständlichen Ausscheidung ist eine Ausscheidungsanmeldung entstanden, die in der Verfahrenslage weitergeführt wird, in der sich zum Zeitpunkt der Ausscheidung die Stammanmeldung befand (BGH GRUR 1986, 877-879 - Kraftfahrzeuggetriebe, m.w.N.).
  • BPatG, 02.02.2011 - 19 W (pat) 75/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Einrichtung zur Speicherung von elektrischer

    Zu berücksichtigen ist dabei, dass das Verfahren der Teilanmeldung nach der Beendigung des Schwebezustandes in der Verfahrenslage weiterzubehandeln ist, in der sich die Stammanmeldung vor der Teilung befand (vgl. Amtl. Begr. zum 1 GPatG, BlPMZ 1979, 284; BGH GRUR 1986, 877, 879 - Kraftfahrzeugsgetriebe (für die Ausscheidung)).
  • BPatG, 15.11.2010 - 20 W (pat) 20/09

    Zusatzanmeldung - Patentbeschwerdeverfahren - "Zusatzanmeldung" - vor Einreichung

    Deswegen werden die Verfahren über Teilanmeldung und Ausscheidungsanmeldung rechtlich als eine Fortsetzung des bereits anhängigen Erteilungsverfahrens über die Stammanmeldung behandelt (vgl. BGH GRUR 1971, 565, 567 - Funkpeiler) u. a. mit der Folge, dass Teilanmeldung und Ausscheidungsanmeldung in der Verfahrenslage weiter behandelt werden, in der sich die Anmeldungen vor Teilung oder Ausscheidung befanden, und Verwaltungsakte des Patentamts, die bereits vor der Trennungs- bzw. Ausscheidungserklärung ergangen sind, gelten auch für die verselbstständigten Anmeldeverfahren fort (vgl. BGH GRUR 1986, 877 - 879 - Kraftfahrzeuggetriebe, BPatG Mitt 2001, 123, 124 - Akustisches Oberflächenwellenfilter sowie Beschluss des Bundespatentgerichts vom 20. Juni 2006, 8 W (pat) 4/04, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Bundespatentgerichts unter www.bundespatentgericht.de ).
  • BPatG, 23.05.2013 - 20 W (pat) 28/09

    (Patentbeschwerdeverfahren

    Anders als im Falle einer Teilanmeldung, die in der Verfahrenslage weitergeführt wird, in der sich zum Zeitpunkt der Ausscheidung die Stammanmeldung befand (BGH, Beschluss vom 10. Juli 1986 - X ZB 29/84, BGHZ 98, 196 - Kraftfahrzeuggetriebe; BPatG, Beschluss vom 31. Juli 2000 - 20 W (pat) 82/99, BPatGE 43, 159 - Akustisches Oberflächenwellenfilter) und infolgedessen die bis dahin erlassenen Bescheide auch als in der Teilanmeldung erlassen anzusehen sind, ist es im Rahmen einer völlig eigenständigen Anmeldung, die die innere Priorität einer Voranmeldung in Anspruch nimmt, unzulässig, in Bescheiden lediglich auf in der Voranmeldung erlassenen Bescheide zu referenzieren und eine detaillierte Angabe von möglichen Gründen, die der Patentierung gemäß § 45 PatG entgegenstehen könnten, zu unterlassen.
  • BPatG, 16.08.2010 - 20 W (pat) 5/07

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit einer Teilung der Patentanmeldung -

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