Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.09.1990

Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90   

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BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,2552)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,2552)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,2552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Gebrauchsmuster

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 957
  • MDR 1991, 959
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    Im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters bemißt sich der Wert des Gegenstandes nach dem Interesse, das der Antragsteller an der Abwehr seiner Inanspruchnahme aus dem Gebrauchsmuster hat (Abgrenzung gegenüber BGH, LM § 40 PatG Nr. 2 = GRUR 1957, 79).

    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).

  • BGH, 02.03.1967 - Ia ZB 10/65

    Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    Da die Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters nur dann begehrt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse hieran hat, insbesondere weil er aus dem Gebrauchsmuster in Anspruch genommen wird (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutzbinde; BGHZ 64, 155, 158 - Lampenschirm) , bedarf es bei dieser Verfahrensart eines Ausweichens auf am Interesse der Allgemeinheit orientierte Bewertungsgesichtspunkte nicht.
  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74

    Lampenschirm

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    Da die Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters nur dann begehrt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse hieran hat, insbesondere weil er aus dem Gebrauchsmuster in Anspruch genommen wird (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutzbinde; BGHZ 64, 155, 158 - Lampenschirm) , bedarf es bei dieser Verfahrensart eines Ausweichens auf am Interesse der Allgemeinheit orientierte Bewertungsgesichtspunkte nicht.
  • BPatG, 20.08.2013 - 3 Ni 15/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Streitwert für die Berechnung der

    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 32/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung eines Gebrauchsmusters

    V. Die Festsetzung des Gegenstandswerts entsprechend den für das Patentnichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen stützt sich auf §§ 61 ff. GKG; § 3 ZPO; vgl. hierzu Benkard/Goebel, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006 Rdn. 33 zu § 17 GebrMG; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003 Rdn. 17 zu § 109 PatG; Sen.Beschl. v. 18.12.1990 - X ZB 3/90, BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07

    Wertfestsetzung: Streitwert einer negativen Feststellungsklage betr. die

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • BPatG, 06.10.2008 - 2 Ni 1/01
    Zusätzlich wird wegen unsicherer Zukunftsprognosen hinsichtlich des Umsatzes und der technischen Entwicklung ein angemessener Betrag von dem überschlägig ermittelten Wert abgezogen (vgl. BGH GRUR 1985, 511 -Stückgutverladeanlage -: Abzug in Höhe von 30 %; BlPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 10.12.2012 - 3 Ni 34/10
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Streitpatents bei Erhebung der Klage (BGH, BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne m. w. N.).
  • BPatG, 05.05.2011 - 2 Ni 25/09
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 08.04.2010 - 3 Ni 1/10
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 17.06.2010 - 2 Ni 39/08
    Von diesem Betrag ist wegen der unsicheren Prognose hinsichtlich des Umsatzes und der technischen Entwicklung ein angemessener Betrag abzuziehen (vgl. BGH GRUR 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BGH BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 27.02.2003 - 3 Ni 36/02
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im allgemeinen dem Wert der zu erwartenden Erträge (Eigennutzung und Lizenzen) zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 02.08.2011 - 1 Ni 14/10
  • BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 10/02
  • BPatG, 22.10.2001 - 10 W (pat) 69/00
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Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4539
BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,4539)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,4539)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,4539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung in Österreich - Aufbewahrungskasten für sortiert aufzubewahrende Kleinteile - Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters

  • rechtsportal.de

    GebrMG § 18 Abs. 5; PatG § 100 Abs. 3 Nr. 5
    Prüfungsumfang der angefochtenen Entscheidung bei nicht zugelassener Rechtsbeschwerde in Patentsachen

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77

    Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90
    Die Beteiligten müssen erkennen können, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine - BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel -).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dient § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG nur der Sicherung des Begründungszwanges (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - BGH GRUR 1979, 220, 221 - ß-Wollastonit -).
  • BGH, 27.03.1980 - X ZB 1/79
    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90
    Die Beteiligten müssen erkennen können, welche tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgeblich waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine - BGH GRUR 1980, 846, 847 - Lunker-Verhütungsmittel -).
  • BGH, 28.11.1978 - X ZB 17/77

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents - Prüfung eines zu erteilenden

    Auszug aus BGH, 18.09.1990 - X ZB 3/90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dient § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG nur der Sicherung des Begründungszwanges (vgl. BGHZ 39, 333, 337 ff. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen - BGH GRUR 1979, 220, 221 - ß-Wollastonit -).
  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    Das Bundespatentgericht muß auch nicht beliebige Anhaltspunkte für die Auffassung eines Beteiligten ermitteln, dieser muß vielmehr mit hinreichender Deutlichkeit die Zielrichtung seiner Angriffe artikulieren (Sen.Beschl. v. 18.9.1990 - X ZB 3/90, Umdruck S. 15).
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