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   BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70   

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https://dejure.org/1971,1720
BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70 (https://dejure.org/1971,1720)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1971 - X ZB 31/70 (https://dejure.org/1971,1720)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1971 - X ZB 31/70 (https://dejure.org/1971,1720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die Geltendmachung von Patentansprüchen - Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Patentanmeldung - Voraussetzungen für das Vorliegen einer selbstständigen Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1972, 416
  • GRUR 1972, 474
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.03.1967 - Ia ZB 25/65

    Mangelnde Patentierfähigkeit auf Grund des vorbekannten Standes der Technik -

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70
    Eine Ausscheidung ist ein verfahrensmäßiger Vorgang, der eine der Prozeßtrennung nach § 145 ZPO vergleichbare Teilung des Verfahrens zur Folge hat (BGH GRUR 1967, 413, 416 ff - Kaskadeverstärker).
  • BGH, 24.11.1971 - X ZB 36/70

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70
    Deshalb ist nach einer Teilung der Anmeldung über die Stammanmeldung, d.h. über die Anmeldung ohne den ausgeschiedenen Teil, selbständig zu entscheiden, und der ausgeschiedene Teil wird unberührt und unabhängig davon in derselben Instanz, in der die Ausscheidung erfolgt ist, weiterbehandelt (so zutreffend BPatGerE 2, 190; 8, 23; ebenso die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung des hier erkennenden Senats vom 24. November 1971 - Az X ZB 36/70).
  • BGH, 01.06.1965 - Ia ZB 16/64

    Zurückweisung der Anmeldung eines Patents - Verweigerung der Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 07.12.1971 - X ZB 31/70
    Verlangt er jedoch eine unzulässige Maßnahme, also z.B. eine weitere Aussetzung, so hat die Erteilungsbehörde entgegen dem unzulässigen und deshalb unbeachtlichen Wunsche des Anmelders die im Erteilungsverfahren erforderlichen Maßnahmen zu treffen, also z.B. die Bekanntmachung durchzuführen (BGH GRUR 1966, 85, 87 - "Aussetzung der Bekanntmachung").
  • BGH, 23.09.1997 - X ZB 14/96

    "Textdatenwiedergabe"; Voraussetzungen der Teilung einer Patentanmeldung

    Denn die Teilanmeldung 29 54 745 ist dem Bundespatentgericht infolge der Beschwerde insgesamt angefallen, d.h. einschließlich des erst im Beschwerdeverfahren abgetrennten Teils der Anmeldung (vgl. Sen., Beschl. v. 24.11.1971 - X ZB 36/70, GRUR 1972, 472, 473 f. - Zurückverweisung; Beschl. v. 07.12.1971 - X ZB 31/70, GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; Beschl. v. 01.07.1976 - X ZB 3/75, BlPMZ 1977, 23, 24 = GRUR 1977, 209 - Tampon).
  • BGH, 15.12.1998 - X ZB 2/98

    Mehrfachsteuersystem

    Diese Zuständigkeit beschränkt sich nicht auf die sachliche Behandlung der Trennanmeldung (vgl. Sen.Beschl. v. 7. Dezember 1971 - X ZB 31/70, GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; Sen.Beschl. v. 29. April 1969 - X ZB 14/67, GRUR 1969, 562, 563 - Appreturmittel).
  • BGH, 04.12.1990 - X ZB 6/90

    Zulässigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde bei Verletzung des rechtlichen

    Die Verletzung des rechtlichen Gehörs allein eröffnet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im patentgerichtlichen Verfahren nicht (vgl. u.a. BGHZ 43, 12, 14 = BGH GRUR 1965, 270, 271 f. - Kontaktmaterial; BGH GRUR 1965, 502, 503 f. - Gaselan; BGH GRUR 1966, 160, 161 - Terminsladung; BGH GRUR 1972, 474 - Zurückverweisung; BGH GRUR 1986, 667, 668 - Raumzellenfahrzeug II; BGH GRUR 1990, 110 - rechtliches Gehör).
  • BPatG, 07.12.2010 - 21 W (pat) 10/09

    Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen -

    Zur Begründung der Annahme, dass bei einer Teilungserklärung im Beschwerdeverfahren auch die Teilungsanmeldung im Beschwerdeverfahren angefallen ist, kann nach Auffassung des erkennenden Senats nicht auf die in den genannten Entscheidungen "Mehrfachsteuersystem" und "Textdatenwiedergabe" in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs GRUR 1972, 472, 473 f. - Zurückverweisung; GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; GRUR 1977, 209 - Tampon oder GRUR 1967, 413 ff. - Kaskodeverstärker zurückgegriffen werden.
  • BGH, 01.07.1976 - X ZB 3/75

    Behandlung einer Ausscheidungsanmeldung durch das Bundespatentgericht - Beschluss

    Wenn die Ausscheidung in der Beschwerdeinstanz erfolgt, wird infolge der Anfallwirkung der Beschwerde auch die Trennanmeldung beim Beschwerdegericht anhängig (BGH GRUR 1972, 472, 473 f - Zurückverweisung; 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung).
  • BPatG, 21.12.2010 - 21 W (pat) 1/09

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Betreiben eines elektronischen

    Bei einer Teilung im Beschwerdeverfahren fehlt es stets an einer Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für die Prüfung der Teilungsanmeldung: Wird eine Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, führt dies nicht dazu, dass die Teilanmeldung im Beschwerdeverfahren anfällt, wie dies die Rechtsprechung bisher im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Mehrfachsteuersystem" (GRUR 1999, 574 ff.) und "Textdatenwiedergabe" (GRUR 1998, 458 ff.) im Hinblick auf die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs GRUR 1972, 472, 473 f. - Zurückverweisung; GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; GRUR 1977, 209 - Tampon oder GRUR 1967, 413 ff. - Kaskodeverstärker, annimmt.
  • BPatG, 16.12.2010 - 21 W (pat) 44/07

    Zulässigkeit einer Entscheidung über den Gegenstand einer erst nach Schluss einer

    Der erkennende Senat tritt dieser Auffassung ausdrücklich bei, wobei er darüber hinaus der Auffassung ist, dass es bei einer Teilung im Beschwerdeverfahren stets an einer Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für die Prüfung der Teilungsanmeldung fehlt: Wird eine Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren geteilt, führt dies nicht dazu, dass die Teilanmeldung im Beschwerdeverfahren anfällt, wie dies die Rechtsprechung bisher im Anschluss an die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Mehrfachsteuersystem" (GRUR 1999, 574 ff.) und "Textdatenwiedergabe" (GRUR 1998, 458 ff.) im Hinblick auf die dort in Bezug genommenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs GRUR 1972, 472, 473 f. - Zurückverweisung; GRUR 1972, 474, 475 - Ausscheidungsanmeldung; GRUR 1977, 209 - Tampon oder GRUR 1967, 413 ff. -Kaskodeverstärker, annimmt.
  • BPatG, 11.11.1997 - 17 W (pat) 50/96

    Patentanmeldung - Anmeldungsteilung der Anmeldung, Wiedereinsetzung in den

    Das gilt bei einer in der Beschwerdeinstanz erklärten Teilung auch für die Teilanmeldung (stRspr, ua BGH GRUR 1972, 474; auf die Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Patentamts vom 20. November 1996 mit gleichem Ergebnis wird hingewiesen).
  • BPatG, 08.03.1995 - 21 W (pat) 79/94
    Bei Teilung einer Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren kann das Bundespatentgericht im Rahmen des PatG § 79 Abs. 1 S 3 die Trennanmeldung an das Deutsche Patentamt zurückverweisen (im Anschluß an BGH, 1971-12-07,X ZB 31/70, GRUR 1972, 474-476, "Ausscheidungsanmeldung"; entgegen BPatG München, 1993-09-08, 9 W (pat) 79/93).
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