Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,78
BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,78)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,78)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,78)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    § 15 Abs 2 AEG, § 100 Abs 2 GWB
    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Vergabevorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auf eine Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Prüfung einer für eine Dienstleistungskonzession charakteristischen Übernahme ...

  • Betriebs-Berater

    Vergaberechtliches Nachprüfverfahren nach GWB - S-Bahn-Verkehr Rhein Ruhr

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rewis.io

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Vergabevorschriften des Vierten Teils des GWB auf eine Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Prüfung einer für eine Dienstleistungskonzession charakteristischen Übernahme zumindest eines wesentlichen Teils eines ...

  • datenbank.nwb.de

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Erbringung gemeinwirtschaftlicher Leistungen durch Eisenbahnverkehrsunternehmen; Übernahme des Betriebsrisikos als Voraussetzungen für eine Dienstleistungskonzession - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von S-Bahn-Verkehrsleistungen muss ausgeschrieben werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die S-Bahn fürs Ruhrgebiet

  • lto.de (Kurzinformation)

    S-Bahn-Verkehr - Jetzt kommt die Konkurrenz zum Zug

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 08.02.2011)

    Schlappe für die Bahn: BGH erzwingt mehr Wettbewerb im Nahverkehr

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Dokumentationsmängel können im Nachprüfungsverfahren geheilt werden!

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

  • ams-rae.de (Kurzinformation)

    S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Die Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehr unterfällt dem Vergaberecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    S-Bahn-Leistungen in Nordrhein-Westfalen müssen ab 2019 neu ausgeschrieben werden - Verlängerungsvertrag mit Deutscher Bahn gerichtlich aufgehoben

Besprechungen u.ä. (6)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Karlsruhe eröffnet mehr Wettbewerb auf Gleisen

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    BGH stärkt Wettbewerb im Eisenbahnverkehr: Vergabe muss grundsätzlich ausgeschrieben werden

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Wettbewerb im Eisenbahnverkehr - Allgemeine Ausschreibungspflicht für S-Bahnen und Regionalbahnen (RA Wolfgang Trautner)

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beschluss könnte kommunale Verkehrsbetriebe bedrohen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    S-Bahn-Leistungen müssen ausgeschrieben werden! (IBR 2011, 225)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Heilung von Dokumentationsmängeln im Nachprüfungsverfahren möglich? (IBR 2011, 477)

Sonstiges

  • heuking.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und Bahn legen Streit bei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 188, 200
  • NVwZ 2011, 1024
  • NZBau 2011, 175
  • NJ 2011, 307
  • WM 2011, 1572
  • BB 2011, 514
  • BauR 2011, 1220
  • VergabeR 2011, 452
 
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Wird zitiert von ... (379)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Satz 1 GWB liegen nach ständiger Rechtsprechung vor, wenn das vorlegende Oberlandesgericht seiner Entscheidung als tragende Begründung einen Rechtssatz zugrunde legen will, der sich mit einem die Entscheidung eines anderen Obergerichts tragenden Rechtssatz nicht in Einklang bringen lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 - Rettungsdienstleistungen).

    a) Dieser Anwendungsbereich ist im Gesetz nach Vertragsarten und -gegenständen prinzipiell umfassend bestimmt (BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08, BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen; aA Prieß, NZBau 2002, 539 ff.).

    Dieser Ausnahmekatalog ist grundsätzlich als abschließend anzusehen (vgl. BGHZ 179, 84 Rn. 21 - Rettungsdienstleistungen).

    Im Übrigen hat der Senat bereits am Beispiel der Regelung in § 126 GWB aufgezeigt, dass gerade der objektive Regelungsgehalt des den Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beinhaltenden Art. 1 des Vergaberechtsänderungsgesetzes vom 26. August 1998 (BGBl. I S. 2512) auch in anderem Sachzusammenhang über den subjektiven Willen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe hinausgeht (BGHZ 179, 84 Rn. 24 - Rettungsdienstleistungen).

    b) Soweit dem Beschluss des Senats vom 1. Dezember 2008 (BGHZ 179, 84 Rn. 20 - Rettungsdienstleistungen) Zweifel daran entnommen werden können, dass Dienstleistungskonzessionen vom Anwendungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen waren, bezog sich diese Entscheidung auf die bis zum 23. April 2009 geltende Fassung des Gesetzes.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Als unterlegener Beteiligter ist ein Beigeladener jedenfalls dann anzusehen, wenn er vor der Vergabekammer zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und damit nicht durchgedrungen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 Rn. 58; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 126 f.).

    Die Mithaftung auch eines unterlegenen Beigeladenen entspricht der Rechtsprechung des Senats zu § 128 Abs. 4 GWB aF (BGHZ 169, 131 Rn. 58).

    Da das Gesetz insoweit nicht ausdrücklich gesamtschuldnerische Haftung vorsieht, haften diese Beteiligten als Teilschuldner (BGHZ 169, 131 Rn. 58; ebenso OLG Düsseldorf VergabeR 2001, 38, 40; OLG München NZBau 2006, 135 f.).

  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    d) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Dienstleistungskonzession charakteristisch, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (EuGH, VergabeR 2007, 604 Rn. 34 mwN; VergabeR 2010, 48 Rn. 77 - WAZV Gotha).

    Die Beantwortung dieser Frage ist folgerichtig in die Hände des nationalen Richters gelegt (EuGH, VergabeR 2010, 48 Rn. 78 - WAZV Gotha).

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Da die Vorlage hiernach zulässig ist, bedarf die vom vorlegenden Gericht außerdem ausgeführte Divergenz zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (VergabeR 2010, 669) zu den vergaberechtlichen Konsequenzen einer zeitversetzten Dokumentation des Vergabeverfahrens an dieser Stelle keiner Erörterung.

    Das vorlegende Oberlandesgericht erörtert mit Blick auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle (VergabeR 2010, 669) zur notwendigerweise zeitnahen Dokumentation (Vergabevermerk), inwieweit es unter dem Gesichtspunkt unzureichender Dokumentation vergaberechtlichen Bedenken ausgesetzt sein könnte, dass der VRR lediglich zeitversetzt, erst im Nachprüfungsverfahren, dargelegt hat, dass nur eine gemeinsame Vergabe der Linien S 5 und S 8 in Betracht komme.

  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Soweit es Beschaffungen im Gesundheitssektor betrifft, war deren Zuweisung zum Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zwischen den ordentlichen Gerichten und denjenigen der Sozialgerichtsbarkeit umstritten, wurde vom Senat in einem obiter dictum bejaht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2008 - X ZB 17/08, VergabeR 2008, 787 - Rabattvereinbarungen mwN) und ist erst danach vom Gesetzgeber abweichend geregelt worden (vgl. Art. 1 Nr. 1e und 2b Nr. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15. Dezember 2008, GKV-OrgWG, BGBl. I S. 2426).

    (1) Die Regelung mag Vorbehalten gegen die Zweckmäßigkeit von Ausschreibungsverfahren und befürchteten negativen Auswirkungen eines verbesserten Rechtsschutzes auf die Investitionstätigkeit im Allgemeinen geschuldet gewesen sein, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht ausführt (aaO, S. 661 f.; vgl. insoweit auch BGH, Beschluss vom 15. August 2008 - X ZB 17/08, VergabeR 2008, 787 Rn. 13 - Rabattvereinbarungen mwN).

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Vielmehr ist, soweit es die Frage der möglichen Heilung von Dokumentationsmängeln im Vergabevermerk betrifft, einerseits zu berücksichtigen, dass insbesondere die zeitnahe Führung des Vergabevermerks die Transparenz des Vergabeverfahrens schützen und Manipulationsmöglichkeiten entgegenwirken soll (vgl. Thüringer OLG, VergabeR 2010, 96, 100).
  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur; VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Als unterlegener Beteiligter ist ein Beigeladener jedenfalls dann anzusehen, wenn er vor der Vergabekammer zur Hauptsache einen Antrag gestellt hat und damit nicht durchgedrungen ist (BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06, BGHZ 169, 131 Rn. 58; OLG Düsseldorf VergabeR 2004, 126 f.).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    Ob eine Ausnahme davon zuzulassen ist, wenn es sich dabei um einen unbedeutenden Nachtrag handelt, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. EuGH, VergabeR 2008, 758 - pressetext Nachrichtenagentur; VergabeR 2010, 643, insbesondere Rn. 36 Satz 1 - Wall AG).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10
    d) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Dienstleistungskonzession charakteristisch, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (EuGH, VergabeR 2007, 604 Rn. 34 mwN; VergabeR 2010, 48 Rn. 77 - WAZV Gotha).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

  • OLG München, 21.05.2010 - Verg 2/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Beigeladenen gegen die

  • OLG München, 29.06.2005 - Verg 10/05

    Besprechungsgebühr im Vergabeverfahren bei telefonischer Erörterung der

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00

    Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten

  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

  • BGH, 24.03.2009 - VI ZB 89/08

    Anforderungen an den Berufungsschriftsatz; Auslegung eines mit "Berufung und

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Auch nachträglich angeführte Aufhebungsgründe sind zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, juris Tz. 73; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2011 - Verg 55/10, juris Tz. 43).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Die Vergabestelle hat mindestens die einzelnen Teilschritte des Vergabeverfahrens - wenn auch ergebnisorientiert und im Nachprüfungsverfahren erweiterbar (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr, Rn. 73) - im Vergabevermerk festzuhalten.

    Verbleibende Dokumentationsmängel sind, wie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 8. Februar 2011 - X ZB 4/10, S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr, ausgeführt hat, heilbar und durch nachgeschobenen Vortrag der Antragsgegnerin im Prozess geheilt worden.

  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

    Das streitbefangene Beschaffungsvorhaben ist dementsprechend nicht auf einen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1, Abs. 4 GWB a.F. gerichtet mit der Folge, dass dessen Vergabe grundsätzlich nicht Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemäß §§ 102 ff GWB a.F. sein kann (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 586; BGH NZBau 2012, 248; OLG Jena VergabeR 2015, 783; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle VergabeR 2015, 50; OLG Celle VergabeR 2015, 44; Kus in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. Rdn. 5 zu § 102 GWB; Summa in Heiermann/Zeiss, jurisPK-Vergaberecht, 4. Aufl., 2013, Rdn. 10 zu § 102 GWB; Reidt in Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 18 zu § 102 GWB).

    Wird aber in den Gesetzgebungsmaterialien positiv zum Ausdruck gebracht, dass das geplante Gesetz auf einen bestimmten Gegenstand nicht anzuwenden ist, ist dem bei der Auslegung besonderes Gewicht beizumessen (vgl. BGHZ 188, 200 ff; BGH NZBau 2012, 248).

    Die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder aber als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, hat sich dementsprechend bislang ausschließlich nach Unionsrecht beurteilt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2011, C-348/10, NZBau 2012, 183; BGHZ 188, 200; OLG Celle VergabeR 2015, 44; OLG Brandenburg VergabeR 2010, 699).

    Der Begriff der Zuzahlung eines Preises ist dabei unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten weit zu verstehen; es kommt lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (vgl. BGHZ 188, 200).

    Verträge dürfen nicht entgegen dieser Rechtsprechung als Dienstleistungskonzessionen eingeordnet und dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen entzogen werden, wenn der Konzessionär das Betriebsrisiko nur zu einem unwesentlichen Teil übernimmt (vgl. BGHZ 188, 200).

    Die Beantwortung dieser Frage ist folgerichtig in die Hände des nationalen Richters gelegt (vgl. EuGH VergabeR 2010, 48 Rdn. 78, WAZV Gotha, BGHZ 188, 200).

    Bei der insoweit erforderlichen Gesamtbetrachtung aller Umstände sollen insbesondere die in Bezug auf den Vertragsgegenstand herrschenden Marktverhältnisse und die vertraglichen Vereinbarungen in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen sein, die beide ganz unterschiedlich gestaltet sein können (vgl. BGHZ 188, 200; OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 02949).

    Der Senat verkennt nicht, dass der Begriff der Entgeltlichkeit, der für den Dienstleistungsauftrag nach § 99 Abs. 1 GWB kennzeichnend ist, weit zu verstehen ist und nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages beschränkt sein muss (vgl. BGH, Beschluss vom 08. Februar 2011, X ZB 4/10 zitiert nach juris; OLG Celle VergabeR 2015, 50).

    Ist eine Zuzahlung vorgesehen, kann der Vertrag jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession vom Anwendungsbereich des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgenommen werden, wenn die zusätzliche Vergütung ein solches Gewicht einnimmt, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann, sondern sich gerade darin zeigt, dass die aus der Erbringung der Dienstleistung möglichen Einkünfte allein ein Entgelt darstellen würden, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung läge (vgl. BGHZ 188, 200; BGH NZBau 2011, 175).

    Unschädlich soll hingegen sein, wenn der öffentliche Auftraggeber nur unwesentliche Zuzahlungen an den Konzessionär leistet (vgl. BGHZ 188, 200; BGH NZBau 2011, 175; OLG Brandenburg VergabeR 2010, 699; Eschenbruch in Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., Rdn. 583 zu § 99 GWB).

    Es bedarf auch insoweit stets einer alle Umstände des Einzelfalls einbeziehender Gesamtschau (vgl. BGHZ 188, 200).

    Dass der nationale Gesetzgeber ein entsprechendes Rechtsschutzinstrumentarium für diesen Bereich nicht vorgesehen hat, ist vielmehr grundsätzlich hinzunehmen (vgl. BGH NZBau 2012, 248; BGHZ 188, 200 ff).

    Dementsprechend hatte der Bundesgerichtshof in den zu einer Dienstleistungskonzession ergangenen Beschlüssen vom 23. Januar 2011 (X ZB 5/11, NZBau 2012, 248), vom 18. Juni 2012 (X ZB 9/11, VergabeR 2012, 839) und vom 08. Februar 2011 (X ZB 4/11, BGHZ 188, 200) ebenfalls nicht offen gelassen, ob die dort streitgegenständlichen Dienstleistungen im Wege einer Dienstleistungskonzession oder aber eines Dienstleistungsauftrages vergeben worden sind, weil für ihn eine analoge Anwendung des § 102 GWB a.F. nicht in Betracht gekommen ist.

    Ausschließlich das nationale Gericht ist in der Lage, die Bestimmungen seines nationalen Rechts auszulegen sowie den Anteil des Risikos zu bewerten, den der Auftragnehmer aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften und der einschlägigen Vertragsbestimmungen tatsächlich übernimmt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. November 2011, C- 348/10, Rdn. 57, VergabeR 2012, 164; EuGH, VergabeR 2010, 48 Rdn.78, WAZV Gotha; BGHZ 188, 200).

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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7988
BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,7988)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,7988)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10 (https://dejure.org/2011,7988)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    § 50 Abs 2 GKG, § 101b Abs 1 Nr 2 GWB, § 3 VgV
    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Streitwerts anhand der maßgeblichen Auftragssumme durch Wertermittlung der Lose im Vergabeverfahren

  • VERIS
  • rewis.io

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • Reguvis VergabePortal - Veris
  • ra.de
  • rewis.io

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte Nichtigerklärung und die losweise Auftragsvergabe in einem zukünftigen Vergabeverfahren - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

  • rechtsportal.de

    GKG § 50 Abs. 2; VgV § 3; GWB § 107 Abs. 2 S. 1
    Bestimmung des Streitwerts anhand der maßgeblichen Auftragssumme durch Wertermittlung der Lose im Vergabeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Antrag auf losweise Vergabe: Streitwert des Nachprüfungsverfahrens?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1206
  • NZBau 2011, 629
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Beschwerdegericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge wie bei dem Rechtsbehelf aus § 321a ZPO, dem § 69a GKG nachgebildet ist, voraus, dass Umstände ausgeführt werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).

    Dafür reicht nicht aus vorzutragen, dass das Gericht sich nicht ausdrücklich mit allen angeführten Gesichtspunkten auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609 Rn. 8 mwN).

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bemisst sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme (§ 50 Abs. 2 GKG) nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist (ebenso Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 654 ff.).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Beschwerdegericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge wie bei dem Rechtsbehelf aus § 321a ZPO, dem § 69a GKG nachgebildet ist, voraus, dass Umstände ausgeführt werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10
    Wird die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG durch das Beschwerdegericht gerügt, setzt die Zulässigkeit der Anhörungsrüge wie bei dem Rechtsbehelf aus § 321a ZPO, dem § 69a GKG nachgebildet ist, voraus, dass Umstände ausgeführt werden, aus denen sich ergeben kann, dass das Gericht bei der Entscheidung Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch nicht erwogen hat (vgl. dazu BVerfGE 87, 1, 33; BGHZ 154, 288, 300 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Die Schätzung des Streitwerts in einem solchen Fall ist, wie der Bundesgerichtshof angenommen hat, unter Voraussetzungen vorzunehmen, die mit denjenigen vergleichbar sind, unter denen der öffentliche Auftraggeber den Wert der zur Vergabe anstehenden Leistungen zu ermitteln hat, bevor er das entsprechende Vergabeverfahren in die Wege leitet, und deshalb erschien es sachgerecht, dafür die in § 3 VgV genannten Parameter heranzuziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10, NZBau 2011, 629 - SBahn-Verkehr Rhein/Ruhr II).
  • OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

    Zu dieser Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10- ausgeführt.

    In dem vom Beschwerdegegner zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.3.2014 - Az.: X ZB 4/10 - war demgegenüber ein solches Vergabeverfahren durchgeführt worden und hatte der Beschwerdeführer ein Angebot abgegeben.

  • OLG Frankfurt, 29.08.2014 - 11 Verg 3/14

    Ermessensprüfung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer;

    Ebenso wie im Rahmen von § 50 Abs. 2 GKG ist das Interesse des Antragstellers am Auftrag auf die Lose zu beziehen, an deren Erbringung der Antragsteller ein mit dem Nachprüfungsverfahren verfolgtes Interesse hat (BGH NZBau 2011, 629, 630).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es für die Schätzung des Auftragswertes sachgerecht sein, die in § 3 Abs. 2 Nr. 4 VgV genannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH NZBau 2011, 629, 630; vgl. auch BGH NZBau 2012, 186, 187, BGH 18.3.2014, Az X ZB 12/13 - zitiert nach juris Rd. 9).

    Das Vergabeverfahren befasste sich auch nicht mit einem nicht näher konkretisierbaren Auftrag in "fernerer Zukunft" (BGH NZBau 2011, 629, 630).

  • OLG Celle, 30.10.2014 - 13 Verg 8/14

    Wann beginnt ein Vergabeverfahren?

    Bel einer De-Facto-Vergabe ist es sachgerecht, bei der Wertbemessung die in § 3 VgV benannten Parameter heranzuziehen, soweit sie nach den Umständen für eine entsprechende Anwendung geeignet erscheinen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10).

    Dabei kann davon, ausgegangen werden, dass eine Vergabe der hier streitgegenständlichen Rettungsdienstleistungen auf einen längeren Zeitraum bemessen wird, so dass sich in Anlehnung an § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV anbietet, auf den 48-fachen Monatswert abzustellen (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011, a. a. O.).

  • OLG Schleswig, 09.12.2021 - 54 Verg 8/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Offenes Verfahren

    Maßgeblich ist das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an der Erlangung des Auftrages; dementsprechend kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, was der Antragsteller angreift, sondern was sein wirtschaftliches Ziel ist (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10, Rn. 3 f.; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Mai 2012 - 1 Verg 2/11).
  • OLG Naumburg, 06.12.2012 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag, Verkehrsvertrag I - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit

    Letztgenanntes Interesse ist maßgeblich (vgl. auch BGH, Beschluss v. 19.07.2011, X ZB 4/10 "S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II", JurBüro 2012, 28).
  • OLG Celle, 01.07.2014 - 13 Verg 4/14

    Festsetzung der Gebühr für die Kosten des Nachprüfungsverfahrens i.R.d.

    Eine Ausnahme gelte dann, wenn Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens vordergründig die Nichtigerklärung eines im Wege einer De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages sei, der Antragsteller aber nicht am Gegenstand dieses Vertrages interessiert und es ungewiss sei, wann und mit welchen Modalitäten ein zukünftiges Vergabeverfahren zur Durchführung anstehe (BGH a.a.O. Tz. 9; Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10 ; [...] Tz. 4).
  • OLG München, 26.06.2013 - Verg 32/12

    Vorlage an den BGH: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher

    Der BGH habe in seinem Beschluss vom 19.7.2011 - X ZB 4/10 - für Aufträge über Dienstleistungen, für die kein Gesamtpreis angegeben werden könne, oder die eine unbestimmte Laufzeit bzw. eine solche von mehr als 48 Monaten haben werden, in Anlehnung an § 3 Abs. 4 Nr. 2 VgV den Streitwert nach dem 48-fachen Monatswert bemessen.
  • BGH, 29.11.2022 - XIII ZB 64/21

    Vergabenachprüfungsverfahren: Grundlage der Streitwertbemessung im

    Zutreffend geht das Beschwerdegericht auf dieser Grundlage davon aus, dass das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers an dem Auftrag sich bei der Vergabe von Dienstleistungen im Schienenverkehr im Ausgangspunkt nach der über die Laufzeit des Vertrags erhaltenen Gegenleistung, mithin den Fahrgeldeinnahmen und den vom Auftraggeber zur Defizitvermeidung gezahlten Zuschüssen auf der Grundlage des Angebots bemisst (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10, NZBau 2011, 629 Rn. 3 f. - S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II; BGH, NZBau 2014, 452 Rn. 7 ff. - Bioabfallvergärungsanlage).
  • KG, 19.04.2012 - Verg 7/11

    Vergaberechtswidrigkeit des Abschlusses eines sog. In-house-Vertrages über die

    Angesichts der hier bestehenden Ungewissheit über einen etwaigen Auftragswert und die Auftragsmodalitäten bei einer etwaigen Ausschreibung war er auf der Basis der Angaben der Parteien zu schätzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 4/10).
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

  • OLG Naumburg, 10.06.2013 - 2 Verg 5/12

    Verkehrsvertrag II - Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für

  • OLG Koblenz, 31.05.2012 - 1 Verg 2/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bemessung des Streitwerts für die begehrte losweise

  • OLG Düsseldorf, 27.02.2012 - Verg 45/10

    Gegenstandswert eines Vergabeverfahrens

  • OLG Frankfurt, 20.08.2020 - 11 Verg 10/20

    Wert des Verfahrensgegenstandes im Vergabenachprüfungsverfahren

  • OLG Brandenburg, 23.01.2023 - 19 Verg 1/22

    Festsetzung der Verfahrensgebühr bei Vergabesachen; Ermittlung der

  • KG, 11.05.2022 - Verg 5/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung einer Verfahrensgebühr in einem Beschlusses

  • OLG München, 24.09.2012 - Verg 14/12

    Für Streitwertberechnung kann Auftragswert herangezogen werden!

  • OLG Bremen, 09.07.2013 - Verg 1/13

    Auftrag ohne Gesamtpreis und Laufzeit: Auftragssume für Nachprüfungsantrag =

  • KG, 07.01.2013 - Verg 8/11

    Vergabe von Abfallbeseitigungsleistungen

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