Rechtsprechung
BGH, 18.02.2003 - X ZB 44/02 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Angeboten im Vergabeverfahren; Aufhebung der Ausschreibung; Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Vergabekammer; Vorlage zum Bundesgerichtshof; Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags
- oeffentliche-auftraege.de
Vorlage an den Bundesgerichtshof: Vorlagepflicht besteht bei Abweichungen von tragenden Begründungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 124 Abs. 1
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Voraussetzung einer Divergenzvorlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergaberechtsschutz: Wann ist eine Divergenzvorlage an den BGH zulässig? (IBR 2003, 328)
Verfahrensgang
- VK Sachsen - 1 SVK/77
- VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02
- OLG Dresden, 03.12.2002 - WVerg 15/02
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 44/02
- BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
- OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02
- VK Hamburg, 06.10.2003 - VKBB-3/03
- OLG Hamburg, 21.01.2004 - 1 Verg 5/03
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamburg, 04.11.2002 - 1 Verg 3/02
Aufhebung einer Ausschreibung wegen Mitwirkung eines Bieters an der Ausarbeitung …
Auszug aus BGH, 18.02.2003 - X ZB 44/02
An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das vorlegende Oberlandesgericht durch den Beschluß des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 4. November 2002 in Sachen 1 Verg 3/02 gehindert.
- OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von …
Der BGH hat ebenfalls in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003 - X ZB 44/02 - die Angaben zu Hersteller/Fabrikat von den Angaben zu den Typen unterschieden. - OLG München, 23.12.2010 - Verg 21/10
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis nach Aufhebung einer Ausschreibung
Der BGH hat ebenfalls in seiner grundlegenden Entscheidung vom 18.2.2003 - X ZB 44/02 - die Angaben zu Hersteller/Fabrikat von den Angaben zu den Typen unterschieden. - OLG München, 07.04.2011 - Verg 5/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Erforderlichkeit eines Gleichwertigkeitsnachweises …
Nach der grundlegenden Entscheidung des BGH (vom 18.2.2003 - X ZB 44/02) haben die Bieter im Rahmen des Zumutbaren anzugeben und zu erklären, was ausweislich der Ausschreibungsunterlagen gefordert und somit als Umstand ausgewiesen ist, der für die Vergabeentscheidung des Auftraggebers relevant sein soll.