Rechtsprechung
   BGH, 20.01.1983 - X ZB 7/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,23924
BGH, 20.01.1983 - X ZB 7/82 (https://dejure.org/1983,23924)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1983 - X ZB 7/82 (https://dejure.org/1983,23924)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1983 - X ZB 7/82 (https://dejure.org/1983,23924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,23924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Den für die getroffene Entscheidung wesentlichen Gedankengang lassen auch diese Ausführungen erkennen; sie auf ihre sachliche Richtigkeit zu prüfen, ist dem Senat im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde verwehrt (vgl. BGHZ 39, 333, 337, 341 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]- Warmpressen; Sen.Beschl. v. 20.01.1983 - X ZB 7/82, Mitt 1983, 112 - Flüssigkeitskristall; v. 10.06.1986 aaO.; v. 19.09.1989 aaO. und v. 04.12.1990 aaO.).
  • BGH, 15.05.1997 - X ZB 11/96

    Begründung einer Entscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Die Prüfung der Frage, ob die Begründung sachlich und rechtlich richtig und vollständig ist, wird durch die Rüge eines Begründungsmangels nicht eröffnet (u.a. Sen. Beschl. v. 31.5.1979 - X ZB 11/78, Mitt. 1979, 198 - Schaltuhr); dies gilt selbst im Fall von Inkonsequenzen in der Argumentation (Sen. Beschl. v. 20.1.1983 - X ZB 7/82, Mitt. 1983, 112 - Flüssigkristall).

    1981, 45, 46 - Halbleitereinrichtung; Beschl. v. 20.1.1983 - X ZB 7/82, Mitt.

  • BGH, 07.12.1999 - X ZB 17/98

    Patentanspruch - Widerruf eines Streitpatents - Erfinderische Tätigkeit -

    Dies gilt indessen nicht für die Erörterung der der Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe (des technischen Problems; st. Rspr., vgl. insbesondere Sen.Beschl. v. 12. Oktober 1976 - X ZB 20/75, GRUR 1977, 214 - Aluminiumdraht; Sen.Beschl. v. 26. September 1989 - X ZB 19/88, GRUR 1990, 33, 34 - Schüsselmühle) und auch nicht die einzelnen Beurteilungsgesichtspunkte, Indiztatsachen und Anzeichen für oder gegen das Vorliegen erfinderischer Tätigkeit (vgl. u.a. Sen.Beschl. v. 20. Januar 1983 - X ZB 7/82, Mitt. 1983, 112 - Flüssigkristall; Sen.Beschl. v. 3. Dezember 1991 - X ZB 5/91, GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II), hinsichtlich derer die Rechtsbeschwerde hier ein Fehlen der Begründung rügt.
  • BGH, 04.05.1993 - X ZB 29/92

    Anforderungen an die Prüfung auf Patentfähigkeit - Nachgewiesener Stand der

    Ob die Beurteilung des Bundespatentgerichts sachlich richtig ist, kann im Verfahren der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde nicht geprüft werden (vgl. BGHZ 39, 333, 337, 341 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] - Warmpressen; BGH, Beschl. v. 20.01.1983 - X ZB 7/82, Mitt. 1983, 112 - Flüssigkeitskristall; Beschl. v. 10.06.1986 - X ZB 13/85, Mitt. 1986, 195 - Mantelkernblechschnitte; Beschl. v. 19.09.1989 - X ZB 6/89, GRUR 1990, 110, 111 - rechtliches Gehör).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht