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   BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10   

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https://dejure.org/2011,6818
BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10 (https://dejure.org/2011,6818)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2011 - X ZB 8/10 (https://dejure.org/2011,6818)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - X ZB 8/10 (https://dejure.org/2011,6818)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Telefonsystem

    § 34 PatG, § 80 Abs 4 PatG, § 99 Abs 1 PatG, § 102 Abs 5 PatG, § 109 Abs 1 S 1 PatG
    Patentanmeldeverfahren: Rücknahme der Patentanmeldung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Telefonsystem

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Bestellung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts zur Erklärung der Rücknahme einer Patentanmeldung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegenüber dem BGH; Wirksamkeit von Beschlüssen des Deutschen Patent- und Markenamts und des ...

  • rewis.io

    Patentanmeldeverfahren: Rücknahme der Patentanmeldung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Telefonsystem

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentanmeldeverfahren: Rücknahme der Patentanmeldung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Telefonsystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notwendigkeit der Bestellung eines beim BGH zugelassenen Rechtsanwalts zur Erklärung der Rücknahme einer Patentanmeldung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegenüber dem BGH; Wirksamkeit von Beschlüssen des Deutschen Patent- und Markenamts und des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Rücknahme einer Patentanmeldung während Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rücknahme einer Patentanmeldung

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Erklärung der Rücknahme einer Patentanmeldung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegenüber dem BGH

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erklärung der Rücknahme einer Patentanmeldung während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegenüber dem BGH

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Telefonsystem

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 1052
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 11/76

    Versagung einer Warenzeicheneintragung - Berücksichtigung einer Zurücknahme eines

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10
    Hierzu genügt jedoch die Übermittlung einer Kopie der Rücknahmeerklärung gegenüber dem Patentgericht mit einer entsprechenden Begleitmitteilung an den Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 3. Juni 1977 - I ZB 11/76, GRUR 1977, 789 - Tribol/Liebol).

    Der Vertretung durch einen beim Bundesgerichthof zugelassenen Rechtsanwalt bedarf es für diese Erklärung nicht (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1983 und vom 3. Juni 1977 aaO unter Berufung auf BGHZ 14, 210).

  • BGH, 10.07.1954 - III ZR 229/53

    Klagerücknahme nach Revision

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10
    Der Vertretung durch einen beim Bundesgerichthof zugelassenen Rechtsanwalt bedarf es für diese Erklärung nicht (BGH, Beschluss vom 20. Januar 1983 und vom 3. Juni 1977 aaO unter Berufung auf BGHZ 14, 210).
  • BGH, 20.01.1983 - I ZB 4/82
    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10
    Die bisher ergangenen Beschlüsse des Patentamts und des Patentgerichts sind gemäß § 99 Abs. 1 PatG in Verbindung mit § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos (vgl. Berichterstatterschreiben vom 13. Januar 1988 - X ZB 29/87, Mitt. 1988, 216 unter Hinweis auf Sikinger Mitt. 1985, 61, 62; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342, 343 - BTR).
  • BGH, 13.01.1988 - X ZB 29/87
    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZB 8/10
    Die bisher ergangenen Beschlüsse des Patentamts und des Patentgerichts sind gemäß § 99 Abs. 1 PatG in Verbindung mit § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO wirkungslos (vgl. Berichterstatterschreiben vom 13. Januar 1988 - X ZB 29/87, Mitt. 1988, 216 unter Hinweis auf Sikinger Mitt. 1985, 61, 62; BGH, Beschluss vom 20. Januar 1983 - I ZB 4/82, GRUR 1983, 342, 343 - BTR).
  • BGH, 07.05.2019 - X ZB 9/18

    Abstandsberechnungsverfahren - Zuständigkeit für patentrechtliche

    Wegen des Charakters der Teilungserklärung als Verfahrenshandlung (BGH, GRUR 1998, 458, 460 - Textdatenwiedergabe) gilt insoweit nichts anderes als für die Rücknahme der Anmeldung (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 8/10, GRUR 2011, 1052 - Telefonsystem).
  • BPatG, 01.02.2017 - 20 W (pat) 7/16

    Patentbeschwerdeverfahren - Teilanmeldung zur Stammanmeldung -

    Entsprechendes hat der BGH für die Rücknahme einer Anmeldung, die ebenfalls eine Verfahrenserklärung darstellt, in seinem Beschluss vom 19. Juli2011 - X ZB 8/10 - Telefonsystem festgestellt; danach hat die Rücknahme einer Patentanmeldung - ebenso wie eine Klagerücknahme - durch Erklärung gegenüber derjenigen Instanz zu erfolgen, bei der das Verfahren anhängig ist, während des Rechtsbeschwerdeverfahrens also gegenüber dem BGH, wobei jedoch die Übermittlung einer Kopie der Rücknahmeerklärung gegenüber dem Patentgericht mit einer entsprechenden Begleitmitteilung an den BGH genügen soll (BGH a. a. O. - Telefonsystem, GRUR 2011, 1052).

    Im Übrigen hätte eine etwaige Rechtsunsicherheit die Anmelderin im vorliegenden Fall dazu veranlassen müssen, die Teilung nicht nur gegenüber dem DPMA, sondern sicherheitshalber auch gegenüber dem BPatG zu erklären oder diesem zumindest eine Kopie der an das DPMA gerichteten Teilungserklärung innerhalb der Rechtsbeschwerdefrist zukommen zu lassen, was ausreichend gewesen wäre (vgl. BGH GRUR 2011, 1052 - Telefonsystem).

  • BPatG, 12.06.2018 - 19 W (pat) 33/17

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und System zur Abstandsberechnung" -

    Gleichwohl ist die Erklärung der Rücknahme der Patentanmeldung nach der Rechtsprechung des BGH gegenüber der Instanz zu erklären, bei der die Anmeldung anhängig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011, X ZB 8/10 - Ziff. II., GRUR 2011, 1052 - Telefonsystem).
  • BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit eines Einspruchs - fehlende

    In mehrseitigen Beschwerdeverfahren vor dem Patentgericht gilt der Grundsatz, dass jeder Beteiligte seine Kosten selbst trägt (vgl. BGH BlPMZ 1973, 23 - Lewapur; BGH GRUR 2011, 1052 (Rn. 4) - Telefonsystem).
  • BPatG, 24.03.2016 - 7 W (pat) 31/15

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Versehentliche Rücknahmeerklärung"

    Dagegen ist im Falle der Rücknahme einer Patentanmeldung Adressat der Rücknahmeerklärung regelmäßig das Patentamt; während eines laufenden Beschwerde- oder Rechtsbeschwerdeverfahrens tritt an dessen Stelle das Bundespatentgericht bzw. der Bundesgerichtshof (vgl. BGH GRUR 2011, 1052, juris Rn. 3 - Telefonsystem).
  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 519/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" -

    Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem).
  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 517/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" -

    Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem).
  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 516/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" -

    Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem).
  • BPatG, 19.11.2013 - 33 W (pat) 518/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "[studiomuc] (Wort-Bild-Marke)" -

    Aufgrund der vorgenommenen Beschränkung hat sich die Beschwerde im Hinblick auf die übrigen Dienstleistungen erledigt und die angefochtenen Beschlüsse sind insoweit wirkungslos (BGH GRUR 1983, 342 (343) - BTR; vgl. zum Patenrecht: BGH GRUR 2011, 1052 (Ls) - Telefonsystem).
  • BPatG, 06.03.2015 - 18 W (pat) 78/14

    Rückzahlung der Beschwerdegebühr bei Zurücknahme der Patentanmeldung

    Zu entscheiden ist noch über den Antrag auf Rückerstattung der Beschwerdegebühr, der auch nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens in der Hauptsache zulässig ist (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2011 - X ZB 8/10, GRUR 2011, 1052, 2. Leitsatz - Telefonsystem).
  • BPatG, 19.08.2022 - 25 W (pat) 71/21
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