Rechtsprechung
| BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
ZPO § 91 Abs. 1, 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht -Kosten eines zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kostenerstattungsanspruch des Berufungsbeklagten bei lediglich fristwahrender Berufungseinlegung
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- nomos.de
, S. 48 (Leitsatz)
§ 91 Abs. 1 u. 2 ZPO
Berufungsrücknahme/Kosten des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
Besprechungen u.ä. (2)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Erstattungsfähigkeit der Berufungsgebühr in Zivil- und Strafsachen" von Dipl.-Rechtspfleger Joachim Volpert, original erschienen in: RVG professionell 2003, 150 - 152.
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2003, 756
- MDR 2003, 530
- NJ 2003, 263 (Ls.)
- FamRZ 2003, 522
- VersR 2003, 877
- BB 2003, 280 (Ls.)
- AnwBl 2003, 242
- Rpfleger 2003, 217
Wird zitiert von ... (68)
- BGH, 03.06.2003 - VIII ZB 19/03
Verfahrensrecht - Berufungsrücknahme/Ersatz der Anwaltskosten
Hat eine Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung (nur) zur Fristwahrung eingelegt und nimmt sie ihr Rechtsmittel, bevor sie es begründet hat, innerhalb der Begründungsfrist zurück, so kann die Gegenpartei die zweite Hälfte der anwaltlichen Prozeßgebühr, die durch ihren Antrag auf Zurückweisung der Berufung entstanden ist, nicht gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattet verlangen (Fortführung von BGH, Beschluß vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756).*).Allerdings ist die Streitfrage durch den nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung ergangenen Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 17. Dezember 2002 (X ZB 9/02, NJW 2003, 756) insoweit geklärt, als es grundsätzlich um die Erstattungsfähigkeit von Kosten des Berufungsbeklagten geht, der einen zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten beauftragt hat.
- BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06
Verfahrensrecht - Zurückweisungsantrag vor Berufungsbegründung: Welche Gebühr?
Das entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f. und - X ZB 27/02 - NJW 2003, 1324; vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - NJW 2003, 2992). - BGH, 04.05.2006 - III ZB 120/05
Rechtsanwälte - Kostenersttung: Einzeltätigkeit d. nicht postulationsfähigen RA
Bestand hiernach im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zwischen den Parteien ein Prozessrechtsverhältnis, war der Beklagte befugt, einen Anwalt zu beauftragen und sich von ihm über das weitere Vorgehen beraten zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756, 757).Denn dass eine Partei, gegen die ein Rechtsmittel geführt wird, anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen darf, folgt gerade aus § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f).
- BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02
Verfahrensrecht - Anwaltsgebühr für Antrag auf Revisionszurückweisung
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten
bb) Im Unterschied hierzu ist dem Rechtsmittelbeklagten jedoch kostenrechtlich eine ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Ziff. 1 VV RVG bzw. Nr. 3207, 3209 VV RVG (vormals halbe Prozessgebühr) als gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig zu erstatten, wenn sein Prozessbevollmächtigter die Zurückweisung der Berufung oder Revision vor deren Begründung beantragt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - FamRZ 2009, 1047, 1048 sowie BGH Beschlüsse vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461; vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02 - FamRZ 2003, 523 und vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 -FamRZ 2003, 522 f.).Das stellt aber keinen Widerspruch dar, denn den Entscheidungen zur Prozesskostenhilfe liegen spezifisch prozesskostenhilferechtliche Erwägungen zugrunde, die dann, wenn es um die Kostenerstattung zwischen den Parteien geht, keine Rolle spielen (vgl. BGH Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522, 523).
- OLG Rostock, 03.11.2004 - 6 U 71/04
Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten bei noch …
Allein die hier vertretene Rechtsmeinung steht auch in Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Prozesskostenerstattungsanspruchs des sich bestellenden Berufungsgegners, wenn der Berufungskläger die Berufung nur zur Fristwahrung eingelegt und sie noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist zurückgenommen hat (vgl. dazu BGH, NJW 2003, 756-757; fortgeführt durch BGH, NJW 2003, 2992-2993).Diese Argumente der Rechtsbeschwerde hat der BGH (vgl. NJW 2003, 756-757) zurückgewiesen und erkannt: Aus § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO, wonach zu den erstattungsfähigen Kosten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei rechnen, ergebe sich, dass eine Partei im Prozess einen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen darf und die dadurch entstandenen Kosten auch erstattungsfähig sind.
Der BGH hat in dem genannten Beschluss vom 03. Juni 2003 (NJW 2003, 2992-2993) - in Fortführung seiner Entscheidung vom 17. Dezember 1992 (NJW 2003, 756-757) - zunächst einmal seine Rechtsprechung bestätigt, dass der Berufungsbeklagte grundsätzlich berechtigt ist, sofort nach Einlegung des Rechtsmittels einen Anwalt mit der Vertretung im Berufungsverfahren zu beauftragen.
- BAG, 14.11.2007 - 3 AZB 36/07
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden …
Das ist dann der Fall, wenn sie als Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756, zu II 3 c der Gründe).Im Normalfall bedeutet dies, dass der Rechtsmittelgegner einen Prozessbevollmächtigten bereits dann einschalten darf, wenn ein Rechtsmittel eingelegt ist (BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293, zu II 2 b der Gründe; BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - aaO).
- BGH, 06.12.2007 - IX ZB 223/06
Rechtsanwälte - Verfahrensgebühr für sich selbst vertretenden Anwalt?
Der Bundesgerichtshof hält in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung die Kosten eines gleichwohl beauftragten Anwalts nur deshalb für erstattungsfähig, weil der Rechtsmittelgegner anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH, Beschl. v. 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02, NJW 2003, 756, 757; Beschl. v. 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, VersR 2007, 1579). - BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07
Rechtsanwälte - Vergütung
Die mit einem Rechtsmittel überzogene Partei darf bereits vor dessen Begründung einen Rechtsanwalt beauftragen und die entstandenen Kosten im Falle ihres Obsiegens nach § 91 Abs. 1 ZPO vom Gegner erstattet verlangen (vgl. BGH Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522). - LAG Hamburg, 22.07.2007 - 3 Ta 25/06
Rechtsanwaltsvergütung - Notwendigkeit zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung …
Sie sei im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - bereits mit Zugang ihrer Berufungsschrift berechtigt gewesen, einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung zu beauftragen.Allerdings ist im Grundsatz mit der überwiegend in der Rechtsprechung (BAG vom 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293 f.; BGH vom 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - NJW 2003, 756 f.; OLG Nürnberg vom 10. Januar 2000 - 10 WF 4338/99 - MDR 2000, 419; OLG Karlsruhe vom 2. September 1996 - 11 W 95/96 - Rpfleger 1997, 128) und dem Schrifttum (…Zöller/Herget, ZPO, 25. Aufl., § 91 Rdnr. 13 Stichwort: Berufung;… Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 16. Aufl., Nr. 3200 VV Rdnr. 48)vertretenen Ansicht davon auszugehen, dass der Rechtsmittelbeklagte einen Rechtsanwalt für die Rechtsmittelinstanz beauftragen darf, sobald das Rechtsmittel eingelegt und zugestellt ist, mit der Folge, dass im Falle der Zurücknahme des Rechtsmittels die Kosten vom Rechtsmittelkläger zu erstatten sind.
Es muss genügen, dass der Rechtsmittelgegner den anwaltlichen Rat in einer als risikobehaftet empfundenen Situation für erforderlich halten darf (BGH vom 17. Dezember 2002, a. a. O., Rdnr. 12, 13).
- BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11
PKH-Gewährung in der Berufungsinstanz
- OLG Oldenburg, 08.11.2005 - 2 WF 204/05
Rechtsanwälte - Rücknahme der Berufung: Gebühr
- LAG Düsseldorf, 08.11.2005 - 16 Ta 596/05
Gebührenrecht - Gebühren bei Rücknahme der Berufung vor Ablauf der …
- OLG München, 29.01.2010 - 11 W 728/10
Verfahrensrecht - Reduzierte Verfahrensgebühr in der Berufungsinstanz
- OLG München, 12.05.2003 - 11 W 727/03
Erstattung von Kosten des Berufungsgegners nach Rechtsmittelrücknahme
- OLG Bremen, 06.08.2008 - 1 W 26/08
Umfang der zu erstattenden außergerichtlichen Kosten des Rechtsmittelgegners bei …
- KG, 21.01.2009 - 2 W 57/08
Rechtsanwaltsgebühren im Berufungsverfahren: Anfall und Erstattungsfähigkeit der …
- OLG München, 25.08.2009 - 11 W 2045/09
Rechtsanwaltsgebühr: Verfahrensgebühr für die Prüfung einer …
- BGH, 22.02.2011 - X ZB 4/09
Verfahrensrecht - Unrechtmäßige Kostenfestsetzung
- BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12
Verfahrensrecht - Kosten von nicht zugelassenem Anwalt nicht erstattungsfähig!
- OLG Karlsruhe, 13.10.2005 - 2 UF 195/05
Prozesskostenhilfe: Bewilligung zur Rechtsverteidigung im Rechtsmittelverfahren
- OLG Zweibrücken, 13.12.2006 - 5 WF 166/06
Gebühren des Rechtsanwalts bei Zurückweisung der Beschwerde ohne mündliche …
- KG, 09.05.2005 - 1 W 20/05
Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr …
- OLG Oldenburg, 27.08.2007 - 2 WF 145/07
Rechtsanwaltsgebühren: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr des …
- OLG Schleswig, 13.03.2003 - 9 W 28/03
Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten des Berufungsbeklagten
- OLG Jena, 26.03.2003 - 1 WF 64/02
Kostenerstattung bei Rücknahme einer nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung
- OLG Koblenz, 01.12.2004 - 14 W 800/04
Erstattung von Anwaltskosten im Berufungsverfahren; Bestellung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 02.08.2006 - NC 9 S 76/06
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsanwaltes im …
- OLG Dresden, 22.10.2007 - 3 U 1141/07
Keine Notwendigkeit der Rechtsverteidigung und Verweigerung von PKH bei …
- OLG Frankfurt, 24.06.2008 - 18 W 160/08
Rechtsanwaltsvergütung: Erstattungsfähigkeit der Gebühr des …
- LAG Hessen, 23.11.2009 - 13 Ta 614/09
Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend" …
- OLG Stuttgart, 23.09.2003 - 8 W 162/03
Kostenerstattung in Kennzeichenstreitsachen: Patentanwaltskosten bei …
- LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2004 - 10 Ta 78/04
Erstattungsfähige Kosten bei vorsorglicher Nichtzulassungsbeschwerde vor dem …
- OLG Stuttgart, 21.01.2005 - 8 W 488/04
Verfahrensrecht - Nicht fristgemäße Begründing von Beschwerde: Kosten
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2006 - 10 Ta 101/06
Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
- LAG Hessen, 10.04.2007 - 13 Ta 70/07
Kostenfestsetzung - Notwendigkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur …
- OLG Naumburg, 18.01.2012 - 10 W 67/11
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsgegners
- KG, 16.09.2003 - 1 W 424/03
Verfahrensrecht - Kosten einer vorsorglich eingelegten Berufung
- LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2006 - 1 Ta 53/06
Kostenfestsetzung, Berufung, Berufungseinlegung, Fristwahrung, …
- KG, 09.03.2007 - 1 W 378/05
Rechtsanwaltsgebühren: Anspruch des Prozessbevollmächtigten des Beklagten auf …
- LAG Hessen, 19.11.2008 - 13 Ta 322/08
Kostenfestsetzung - Beauftragung eines Rechtsanwalts bei nur "fristwahrend" …
- LAG Köln, 11.12.2008 - 9 Ta 494/08
Kosten - Erstattungsfähigkeit - Berufungsverfahren - Stillhalteabkommen
- OVG Niedersachsen, 11.09.2009 - 2 OA 302/09
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2010 - 2 O 154/09
Zulässigkeit der Erinnerung im Falle der Nichtbegründung der Erinnerung, der …
- OLG Naumburg, 18.06.2004 - 12 W 60/04
Kostenerstattung - zweckentsprechende Rechtsverteidigung; Berufungsrücknahme vor …
- OLG Karlsruhe, 25.11.2004 - 2 UF 259/04
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Berufungsinstanz
- LAG Hessen, 15.03.2006 - 13 Ta 80/06
Kostenfestsetzung bei vereinbarten Stillhalteabkommen
- OLG Brandenburg, 12.09.2008 - 6 W 146/08
Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr für den Anwalt …
- OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 8 WF 150/08
Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den Rechtsmittelbeklagte im Rahmen einer …
- OLG Bamberg, 21.07.2004 - 1 W 44/04
Rechtsanwälte - Kostenerstattung bei verfrühtem Sachantrag gegen Berufung
- OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 2 W 170/06
Kostenerstattung nach Rücknahme einer aus Fristwahrungsgründen eingelegten …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2006 - 9 Ta 127/06
Vorzeitiger Beendigung des Auftrages für Berufungsverfahren bei erstinstanzlicher …
- OLG Köln, 20.08.2010 - 17 W 131/10
Erstattungsfähigkeit der Kosten des zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im …
- OLG Celle, 05.09.2003 - 8 W 44/03
Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten des Berufungsgegners bei Zurücknahme …
- OLG Koblenz, 23.06.2009 - 14 W 349/09
Entstehung der Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz durch Entgegennahme …
- LAG Hessen, 11.04.2011 - 13 Ta 104/11
Kostenfestsetzung - Rücknahme der zur Fristwahrung eingelegten Berufung - …
- OLG Frankfurt, 24.06.2003 - 5 WF 128/00
- LAG Hessen, 07.06.2004 - 13 Ta 197/04
- OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 13 W 9/09
Erstattung der Kosten des Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten
- OLG Köln, 30.12.2011 - 17 W 255/11
- BAG, 18.04.2012 - 3 AZB 22/11
Anfall und Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im …
- VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 4 M 12.598
Kostenerinnerung (stattgegeben)
- OLG Hamburg, 26.02.2003 - 8 W 42/03
Kosten des Berufungsbeklagten nach Zurücknahme der Berufung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2004 - 8 E 973/03
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2012 - 1 K 25.09
Erinnerung/Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Gebühren eines Rechtsanwalts; …
- OLG Koblenz, 04.08.2011 - 14 W 439/11
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?
- OLG Koblenz, 04.08.2011 - 14 W 441/11
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?
- OLG Koblenz, 04.08.2011 - 14 W 440/11
Verfahrensrecht - Getrennte Rechtsverteidigung von Streitgenossen: Wer zahlt?
Sie betreiben juristische Internetseiten?