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   BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03   

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https://dejure.org/2004,955
BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03 (https://dejure.org/2004,955)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2004 - X ZB 9/03 (https://dejure.org/2004,955)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03 (https://dejure.org/2004,955)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • ius-it.de (Kurzinformation)

    Softwareschutz durch ein Gebrauchsmuster

Papierfundstellen

  • BGHZ 158, 142
  • GRUR 2004, 495
  • GRUR Int. 2004, 872
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BGH, 17.02.2004 - X ZB 9/03
    Es wird jedoch zu prüfen haben, ob mit den in Streit stehenden Schutzansprüchen ein Programm für Datenverarbeitungsanlagen als solches beansprucht wird (vgl. BGHZ 149, 68 - Suche fehlerhafter Zeichenketten).
  • BGH, 20.06.2006 - X ZB 27/05

    Demonstrationsschrank

    Wenn auch Gebrauchsmusterschutz nicht auf allen dem Patentschutz zugänglichen Gebieten erlangt werden kann, insbesondere nicht für Arbeits- und Herstellungsverfahren (Sen. BGHZ 158, 142, 149 - Signalfolge; Sen.Beschl. v. 5.10.2005 - X ZB 7/03, GRUR 2006, 135 - Arzneimittelgebrauchsmuster, zur Veröffentlichung in BGHZ 164, 220 vorgesehen) sowie neuerdings nicht mehr für biotechnologische Erfindungen im Sinn des § 1 Abs. 2 PatG, ist das Gebrauchsmuster aber dort, wo ein entsprechender Schutz eröffnet ist, kein minderes Recht, sieht man von seiner kürzeren Höchstlaufzeit (§ 16 Abs. 1 PatG einerseits, § 23 Abs. 1 GebrMG andererseits) ab (krit. zu Differenzierungsversuchen insoweit Scharen in Benkard, PatG GebrMG 10. Aufl. 2006 § 12a GebrMG Rdn. 10).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

    Der Bundesgerichtshof hat dabei darauf abgestellt, dass zwischen Datenfolgen, die auf einem Datenträger gespeichert sind, und solchen, die lediglich über das Internet übermittelt werden, für die Erfordernisse der Datenverarbeitung kein erheblicher Unterschied besteht (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142 - Signalfolge).
  • BGH, 27.03.2018 - X ZB 18/16

    Feldmausbekämpfung

    Diese schließt insbesondere Arbeitsverfahren und Herstellungsverfahren ein (BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142, 148 f. = GRUR 2004, 495, 497 - Signalfolge; Beschluss vom 5. Oktober 2005 - X ZB 7/03, BGHZ 164, 220 = GRUR 2006, 135 Rn. 9 - Arzneimittelgebrauchsmuster).

    Er kann nach Maßgabe der dafür einschlägigen Bestimmungen Schutz durch ein deutsches oder europäisches Patent erlangen (vgl. dazu bereits BGH, Beschluss vom 17. Februar 2004 - X ZB 9/03, BGHZ 158, 142, 148 = GRUR 2004, 495, 497 - Signalfolge).

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