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   BGH, 15.12.1987 - X ZR 10/87   

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https://dejure.org/1987,1024
BGH, 15.12.1987 - X ZR 10/87 (https://dejure.org/1987,1024)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1987 - X ZR 10/87 (https://dejure.org/1987,1024)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1987 - X ZR 10/87 (https://dejure.org/1987,1024)
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Schwerwiegender Kalkulationsfehler

§§ 119, 121, 143 Abs. 1 BGB, Anfechtungserklärung muß unzweideutig erklärt werden

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Anfechtung eines Vertrages - Vorliegen oder Nichtvorliegen der notwendigen Eindeutigkeit des Erklärungswillens zur Beseitigung der gesamten Rechtswirkungen des Rechtsgeschäfts - Bedeutung der Unverzüglichkeit der Abgabe der Anfechtungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 121 Abs. 1
    Anforderungen an Eindeutigkeit der Anfechtungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 566
  • ZIP 1988, 377
  • MDR 1988, 492
  • WM 1988, 502
  • JR 1989, 12
  • JR 1989, 13
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.1984 - IX ZR 66/83

    Willenserklärung ohne Erklärungsbewußtsein

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - X ZR 10/87
    Das steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung (BGH LM Nr. 5 zu § 119 BGB; BGHZ 91, 324, 331 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 11.10.1965 - II ZR 45/63

    Klage auf Rückzahlung eines gezahlten Geldbetrags für eine Wechselbürgschaft -

    Auszug aus BGH, 15.12.1987 - X ZR 10/87
    Das sei kein Fall des Nachschiebens von Anfechtungsgründen (BGH NJW 1966, 39).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2006 - 8 U 425/05

    Anfechtung eines Darlehensvertrages wegen arglistigem Verschweigen von

    Nach § 143 BGB muss die Erklärung erkennen lassen, dass die Partei das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen sondern rückwirkend beseitigen will (BGH NJW-RR 1988, 566 f. m. w. N.).
  • LG Berlin, 21.05.2012 - 52 S 140/11

    Zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages trotz falscher Preisauszeichnung

    Wie das Amtsgericht bereits ausgeführt hat, muss die Anfechtungserklärung auf Grund ihres objektiven Erklärungswerts erkennen lassen, dass der Anfechtungsberechtigte das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen will (BGH NJW-RR 1988, 566).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Die Erklärung muss jedoch eindeutig zu erkennen geben, dass das angefochtene Rechtsgeschäft als ganzes keinen Bestand mehr haben und als solches mit seinen gesamten Rechtswirkungen beseitigt werden soll (BGH NJW-RR 1988, 566 (567)).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2011 - 24 U 147/11

    Anforderungen an die Erklärung der Kündigung eines Mietvertrages

    Die Erklärung muss jedoch erkennen lassen, dass die Partei das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen will (BGHZ 88, 245; 91, 331; NJW-RR 1988, 566; 95, 859; Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Auflage, § 143 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 44/06

    Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender

    Die Erklärung muss jedoch eindeutig zu erkennen geben, dass das angefochtene Rechtsgeschäft als ganzes keinen Bestand mehr haben und als solches mit seinen gesamten Rechtswirkungen beseitigt werden soll (BGH NJW-RR 1988, 566 (567)).
  • LG Stuttgart, 21.12.2007 - 24 O 317/07

    Vertragschluss im Internet-Handel: Fehlende Einigung über den Kaufpreis bei einer

    Vielmehr war ausreichend, dass sie ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck brachte, sie wolle den Kaufvertrag nicht gelten lassen (BGHZ 88, 245; 91, 331; NJW-RR 1988, 566; 1995, 859).
  • ArbG Herne, 28.01.2009 - 5 Ca 2257/08

    Anfechtung, Aufhebungsvertrag, Insolvenz, Schuldübernahme, Versorgungszusage

    Nach § 143 BGB muss die Erklärung erkennen lassen, dass die Partei das Geschäft wegen eines Willensmangels nicht gelten lassen, sondern rückwirkend beseitigen will (BGH, Urteil v. 15.12.1987 - X ZR 10/87 - NJW-RR 1988, 566; Saarländisches OLG, Urteil v. 13. Juli 2006 - 8 U 425/05 - WM 2006, 2251).
  • OLG Brandenburg, 23.03.2005 - 4 U 158/04

    Zum Schadensersatz nach Vertragskündigung beim öffentlichen

    Insoweit entspricht es jedoch der anerkannten Rechtsprechung, dass etwa ein Schreiben eines Werkunternehmers, das mit der Mitteilung beginnt, er könne einen Auftrag wegen eines Kalkulationsirrtums nicht ausführen, im weiteren Text jedoch das Angebot enthält, den Auftrag zu einem korrigierten Preis zu erfüllen, nicht den Anforderungen an die notwendige Eindeutigkeit einer Anfechtungserklärung genügt (vgl. nur BGH, Urteil vom 15.12.1987, Aktenzeichen X ZR 10/87).
  • OLG Bamberg, 07.08.1998 - 6 U 31/98

    Anfechtung eines durch einen Rechenfehler beeinflußten Vertragsangebots

    Diese hier vorliegende Situation ist dem Sachverhalt, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.12.1987 (NJW-RR 1988, S. 566) zugrunde lag, durchaus vergleichbar.
  • OLG Nürnberg, 30.05.1996 - 13 U 3675/95

    Kalkulationsirrtum bei öffentlicher Ausschreibung

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  • OLG Naumburg, 26.02.2004 - 7 U 123/03

    Sittenwidrigkeit einer Bieterabrede anlässlich einer Zwangsversteigerung

  • LG Coburg, 27.02.1998 - 22 O 793/97
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