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   BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11   

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https://dejure.org/2012,32691
BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,32691)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2012 - X ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,32691)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - X ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,32691)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Streitwert bei übereinstimmenden Angaben der Parteien - Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens als widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Streitwert bei übereinstimmenden Angaben der Parteien - Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens als widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Übereinstimmende Parteiangaben über den Streitwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Übereinstimmende und nicht offensichtlich falsche Angaben der Parteien zum Streitwert sind ein widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1429
  • GRUR 2012, 1288
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
    Von Angaben, die zu diesem Zeitpunkt gemacht werden, ist größere Objektivität zu erwarten, als von einer späteren Einschätzung, die erfolgt, wenn die Kostentragungspflicht bereits feststeht (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2008 - X ZR 125/06).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 2/10

    Patentrecht: Nichtigkeit eines Patents über die Verarbeitung von Telefonaten mit

    Auszug aus BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
    Nachdem der Senat durch Urteil vom 21. Februar 2012 (X ZR 2/10) das Klagepatent für nichtig erklärt hatte, hat die Klägerin im vorliegenden Patentverletzungsverfahren ihre Klage zurückgenommen.
  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
    Unabhängig von der Frage, ob die Beklagten mit dem Ziel der Heraufsetzung des Streitwerts Gegenvorstellung erheben können (s. dazu BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737), ist eine Anhebung des Streitwerts jedenfalls nicht veranlasst.
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    b) Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4; BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

    Der Streitwert für den Antrag zu 1 ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4) , auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien; siehe auch BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5) .

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Diese Angabe bindet den Senat im Rahmen der Wertfestsetzung nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO) jedoch schon deshalb nicht, weil sie offensichtlich unzutreffend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    Bei der Streitwertfestsetzung bezüglich der Klage stellt der Senat trotz der restriktiveren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH BeckRS 2013, 5735 Rn. 3) auf das vom Kläger selbst definierte Interesse ab, dem eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt (BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; BGH GRUR 2012, 1288 Rn. 4 - Vorausbezahlte Telefongespräche II ).
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