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   BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92   

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https://dejure.org/1996,2039
BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92 (https://dejure.org/1996,2039)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1996 - X ZR 114/92 (https://dejure.org/1996,2039)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1996 - X ZR 114/92 (https://dejure.org/1996,2039)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Nichtigkeitsverfahren - Säumnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) §§ 118, 82; ZPO § 331
    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis einer ordnungsgemäß geladenen Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1320
  • MDR 1996, 812
  • GRUR 1996, 757
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63

    Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine

    Auszug aus BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92
    Nach § 82 PatG kann im Verfahren vor dem Patentgericht bei Nichterscheinen einer ordnungsgemäß geladenen Partei auch ohne sie verhandelt und gegebenenfalls durch streitiges Urteil entschieden werden (vgl. BGH, Urt. v. 16.7.1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag).
  • BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent für einen

    Im Falle der Säumnis einer ordnungsgemäß geladenen Partei ist im Patentnichtigkeitsverfahren nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitiges Urteil zu entscheiden (Sen.Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 176/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend Material zum Anzeigen von

    Die zulässige Berufung, über die ungeachtet der Säumnis der Beklagten durch streitiges Urteil zu entscheiden ist (vgl. Sen.Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät), hat keinen Erfolg.
  • BGH, 17.10.2006 - X ZR 59/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein selbstdichtendes Ventil für einen

    Die zulässige Berufung, über die trotz der Säumnis der Klägerin durch streitiges Urteil zu entscheiden ist (Sen.Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; Sen.Urt. v. 18.11.2003 - X ZR 128/03, …
  • BGH, 08.08.2017 - X ZR 87/15

    Patentnichtigkeitssache: Zulässigkeit der Beschränkung eines Patents

    Dass die Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht erschienen ist, steht gemäß § 118 Abs. 4 Satz 1 PatG einer Entscheidung durch streitiges Urteil nicht entgegen (vgl. auch BGH, Urteil vom 30. April 1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 18.11.2003 - X ZR 128/03

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent betreffend einen Leuchter mit

    Daß für die ordnungsgemäß geladene Klägerin zu 1 im deshalb anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung niemand erschienen ist, hindert wegen des das Patentnichtigkeitsverfahren beherrschenden Untersuchungsgrundsatzes nicht, durch streitiges Endurteil zu entscheiden (§§ 118, 82 PatG; Sen.Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 128/05

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent für ein Verfahren zum

    Über die Klage ist trotz des Nichterscheinens der Klägerin im Termin zur mündlichen Verhandlung durch streitiges Endurteil zu entscheiden (BGH, Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; v. 18.11.2003 - X ZR 128/03, Mitt. 2004, 171, 172 - Leuchter).
  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01

    Patentfähigkeit eines Gegenstands; Eintragung eines Patents für einen neuen

    Wie sich aus § 82 PatG, der gemäß § 118 PatG auch im Berufungsverfahren Anwendung findet, ergibt, kann im Falle der Säumnis der ordnungsgemäß geladenen Partei in der Sache entschieden werden (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. Urt. v. 01.02.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen; Urt. v. 30.04.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät).
  • BGH, 25.02.2003 - X ZR 180/99

    Zulässigkeit einer Säumnisentscheidung im Verfahren vor den Patentgerichten;

    Im Nichtigkeitsberufungsverfahren sind die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über das Säumnisverfahren jedoch nicht anwendbar; über die Berufung ist auch dann zu verhandeln und zu entscheiden, wenn der Prozeßbevollmächtigte einer Partei nicht zum Verhandlungstermin erscheint (Sen. Urt. v. 1.2.1994 - X ZR 57/93, GRUR 1994, 360 - Schutzüberzug für Klosettbrillen - und v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Trachoetomiegerät; vgl. Busse, PatG, 5. Aufl., § 118 PatG Rdn. 1).
  • BGH, 22.09.2009 - Xa ZR 72/06

    Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Überwachung und/oder

    Die zulässige Berufung, über die ungeachtet des Umstands, dass die Berufungsführer im Verhandlungstermin weder erschienen noch vertreten waren, durch streitiges Urteil sachlich zu entscheiden ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät; Urt. v. 25.11.2003 - X ZR 128/03, Mitt. 2004, 171, 172 - Leuchter; st. Rspr.), hat keinen Erfolg.
  • BPatG, 17.01.2007 - 4 Ni 72/05
    Nach dieser Vorschrift kann auch beim Ausbleiben einer Partei durch streitiges Endurteil entschieden werden (vgl. BGH GRUR 1966, 107; GRUR 1996, 757; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., § 83 Rdnr. 15).
  • BPatG, 22.10.2001 - 9 W (pat) 53/00

    Zustellung an den bisherigen Verfahrensbevollmächtigten bei Mandatsniederlegung

  • BGH, 31.07.2007 - X ZR 150/03
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